Frage bezüglich RCD

Diskutiere Frage bezüglich RCD im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin! ich habe eine Frage bezüglich der Elektroinstallation in meiner WG. Das Haus ist Anfang/Mitte der 70er-Jahre erbaut worden. Allerdings...
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Vollkornschorle

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Moin!
ich habe eine Frage bezüglich der Elektroinstallation in meiner WG. Das Haus ist Anfang/Mitte der 70er-Jahre erbaut worden. Allerdings scheint die Elektroinstallation, bzw. der Unterverteiler (meiner Meinung nach) in unserer Wohnung im schätzungsweise im Jahr 2016 verbaut worden zu sein.

Wie ihr in den Bildern weiter unten sehen könnt, ist ein RCD vorhanden, jedoch nicht angeschlossen.

Mal von der moralischen Frage abgesehen, also den Bewohnern eine vermeintliche Sicherheit vorgaukeln, wie sieht das ganze denn rechtlich aus? Eigentlich möchte man im Jahre 2020 ja schon einen funktierenden RCD im Haus haben, aber muss er denn vorhanden sein (Stichwort: Keine Nachrüstpflicht für Altanlagen)?

Ich hab also erstmal die Servicegesellschaft meiner Vermietungsgesellschaft angerufen, und heute kam danna auch ein Elektriker vorbei.
Zum einen wusste er schon, bevor er in die Nähe des Verteilerschrankes kam, welcher Elektriker den RCD wohl "verbaut" hat, weil Er das wohl so auch in weiteren Häusern/Wohnungen gemacht hat.
Er hat dann auch Bilder davon gemacht, die er an seine Firma weiterleitet, aber wenn ich ihn richtig verstanden habe soll ich mir keine großen Hoffnungen machen. Erschwerend kommt wohl hinzu, dass, weil die Eigentümergesellschaft seit Januar eine andere ist, der Zugriff auf die damaligen Rechnungen schwer möglich sein soll.
Ich meinte dann aber, dass man doch wenigstens den RCD ausbauen, und durch Blindkappen ersetzen sollte, um wenigstens etwaige Nachmieter nicht in dem Glauben einer nicht vorhandenen Sicherheit zu lassen.
Das wollte er aber auch nicht, weil man ihm dann ja Bereicherung (an dem RCD) vorwerfen könnte...

So jetzt aber mal tacheles: Also in meinen (Halbaien-) Augen ist das aktuell eine fehlerhafte Elektroinstallation, auf so etwas besteht ganz bestimmt kein Bestandsschutz. Erschwerend ist es vermutlich auch ein Betrugsfall, aber da wurden die Hauseigentümer betrogen, und nicht ich...
Zweitens, und deswegen bin ich ja eigentlich hier, sieht dieser Verteilerkasten, und dessen Inhalt, nicht so aus als wären sie aus den 70ern. Wahrscheinlich kommt 2016 als Einbaujahr sogar ganz gut hin. Deswegen die Frage, ist dieser Eingriff groß genug, um eine Nachrüstung eines Fehlerstrom-Schutzschalters notwendig zu machen?
Drittens, aber wohl eher eine Frage für ein Juristenforum, wer haftet bei so etwas im Schadensfall nach z.B. einem Todesfall durch einen Stromunfall, und was sagt eigentlich eine Gebäudeversicherung dazu?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,
eure Vollkornschorle
 

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wie diese Anlage den E-Check bestanden hat, ist mir ein Rätsel.

Auf der PE (bzw. PEN) Schiene sind schwarze, blaue, gelb-grüne und rote Adern.
Abdecken der nicht benutzten Anschlussfahnen der Verschienung mit Isolierband.
 
Unmöglicher Pfusch.
Auch sind hier gerade mal 3 Stromkreise zu erkennen, die restlichen Automaten scheinen auch nicht belegt zu sein und das für eine ganze Wohnung?

Der Aufkleber sagt nur, daß die Anlage geprüft wurde aber nicht mit was für einem Ergebnis.

So wie es aussieht scheinen die Abgangskreise wenigstens nicht klassisch genullt zu sein.

Vom Vermieter würde ich eine sofortige Anpassung fordern, denn bei Einzug bist du sicher davon ausgegangen, daß der FI auch eine Funktion erfüllt.
 
Ob dem Elektriker gefällt, dass man seine Adresse und Namen nun im Internet auf einer derartigen Verteilung sieht?
 
Das hätte er sich vorher überlegen sollen,
wobei da nur die Prüfenden Firmen drauf stehen nicht der Errichter. und das Ergebnis der Prüfungen kennen wir auch nicht-> Protokoll.
 
Unmöglicher Pfusch.
Auch sind hier gerade mal 3 Stromkreise zu erkennen, die restlichen Automaten scheinen auch nicht belegt zu sein und das für eine ganze Wohnung?

Der Aufkleber sagt nur, daß die Anlage geprüft wurde aber nicht mit was für einem Ergebnis.

So wie es aussieht scheinen die Abgangskreise wenigstens nicht klassisch genullt zu sein.

Vom Vermieter würde ich eine sofortige Anpassung fordern, denn bei Einzug bist du sicher davon ausgegangen, daß der FI auch eine Funktion erfüllt.

In D befinden sich noch Hunderttausende solcher Whg. ohne FI - meist auf 3-Leiter noch aus den 60/70-ziger Jahren. Vom Vermieter bekommt der Elektriker den Auftrag einen E-Check durchzuführen, was Rschl., Ik .. beinhaltet.

Eine Erweiterung auf FI ist nicht Bestandteil des Auftrages.

Soll man nun den Auftraggeber in die Zange nehmen und auf eine Erweiterung mittels FI dazu zwingen?
 
Das sieht mir nach einer gewachsenen Installation aus.

PEN Grau, PE Rot und Grüngelb.
 
Tja, da lobe ich wieder Österreich. Neben der ÖNORM EN1 gibt es noch weiteres Regelwerk
In der Elektrotechnikverordnung 2002 ist mindestens ein FI 30mA für die komplette MIET-Wohnung vorgeschrieben. Da gilt die Regel vom Stand der technik zum Zeitpunkt der Errichtung nicht mehr.

RIS Dokument


㤠7a.
Bei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 igF, ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht; bei Anlagen, die über keinen Zusatzschutz gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000-03-01, in der Fassung der Änderungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A2:2003-11-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A3:2007-10-01 und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4: 2009-04-01, verfügen, ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, der Schutz von Personen in der elektrischen Anlage durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA, unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen, sicherzustellen. Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.“
 
Ob diese Norm/Regelwerk in D umzusetzen ist wie in Österreich, wage ich zu bezweifeln!
Es ist schon Jahre der Fall, daß von Vermietern Whg. nicht mehr vermietet werden. Lieber werden die geforderten "Geldbußen"
für Leerstand bezahlt.
Ist günstiger als eine zwangsläufige Großmodernisierung auf das es letztendlich hinauslaufen würde.
 
Hmmmm.
Hier wird doch in vielen Beiträgen die entsprechende VDE zitiert, nach der in Anlagen, die nach 20xx errichtet wurden, ein RCD zwingend vorzusehen ist.
Schöner Artikel dazu hier:
https://www.google.com/url?sa=t&rct...dsschutz.pdf&usg=AOvVaw1pgTuHVaiDDd3B_Y6G1haU

Vorzusehen im Sinne naürlich auch von "funktionierend angeschlossen" und nicht nur "reingehängt".
Dass die Anlage jüngeren Baujahrs ist, dürfte doch klar sein?!

Hier waren doch (mindestens) 3 Elektriker(fachbetriebe) involviert, nämlich Jörg Günther aus Flintbek, der den E-Check durchführte (und ggf. errichtete?) und die Firma B&O in 2017. Vermutlich wohl diese hier:
B&O Service Hamburg GmbH - B&O Gruppe - Komplettanbieter in der Wohnungswirtschaft

Wahrscheinlich auch von selber Firma der Elektriker in aktueller Zeit.
Denen war allen völlig egal, dass da in der Verteilung ein RCD "zur Zierde" hängt? :confused:

Das hier gefällt mir dabei noch am Besten:
Ich meinte dann aber, dass man doch wenigstens den RCD ausbauen, [...]
Das wollte er aber auch nicht, weil man ihm dann ja Bereicherung (an dem RCD) vorwerfen könnte...

Auf die Idee, den RCD entweder anzuschließen oder, wenn dann ausgebaut, dem Eigentümer auf den Tisch des Hauses zu legen und eine entsprechende Mängelanzeige zu verfassen, darauf ist er wohl nicht gekommen.
Ist ja auch eine unzumutbare Mehrarbeit, einen nicht angeschlossenen RCD von einer Hutschiene zu klipsen.....
 
Leute, Eigentümer dieser Wohnung dürfte ein großer Konzern sein. Wem bitte soll da der Elektriker den FI auf den Schreibtisch legen, und vor allem: Wozu???
Und welchen Mangel soll er Anzeigen???
Außer dem Isoband erkenne ich nichts gravierendes. Schade ist, das die N-Klemme entsorgt wurde.
Es ist völlig normal, das derartige Verteiler im großen Stil ausgetauscht werden.
Errichtung kann durchaus schon vor 2008 gewesen sein,
Basis ist meist eine Auschreibung. Wenn der Planer möchte, das dort ein FI verbaut wird, die Installation das aber nicht hergibt, ist das halt so.

Einen Anspruch auf nachrüsten eines FI sehe ich hier nicht, es sei denn es wurden nach 2009 Steckdosen erweitert.
 
Der Elektriker von B&O bekommt seine Arbeitsaufträge ja nicht von irgendeinem "anonymen Konzern", sondern von seinem Vorgesetzten/Chef.
Dieser hat in der Regel auch einen "Schreibtisch" und ist ihm persönlich bekannt. Also wäre das seine erste Anlaufstelle.

Wenn überhaupt kein RCD verbaut wäre, würde ich Dir Recht geben bzgl. Baujahr (und Nachrüstpflicht), dass das zuerst geklärt würde.
Aber wenn so ein Ding schon drinhängt, hat derjenige, den ihn montiert hat, ja nicht seine Altteile aus der Werkzeugkiste entsorgen wollen, sondern dieser war als Lieferung und Leistung (Mo inkl. Verkabelung+IBN) vorgesehen und wurde demnach sicher auch abgerechnet.
Eine Leistung, die nur die nackte Gerätemontage beinhaltet ("einklipsen"), kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Von daher hat doch irgendwer hier geschlampt.
 
Leute, Eigentümer dieser Wohnung dürfte ein großer Konzern sein. Wem bitte soll da der Elektriker den FI auf den Schreibtisch legen, und vor allem: Wozu???
Und welchen Mangel soll er Anzeigen???
Außer dem Isoband erkenne ich nichts gravierendes. Schade ist, das die N-Klemme entsorgt wurde.
Es ist völlig normal, das derartige Verteiler im großen Stil ausgetauscht werden.
Errichtung kann durchaus schon vor 2008 gewesen sein,
Basis ist meist eine Auschreibung. Wenn der Planer möchte, das dort ein FI verbaut wird, die Installation das aber nicht hergibt, ist das halt so.

Einen Anspruch auf nachrüsten eines FI sehe ich hier nicht, es sei denn es wurden nach 2009 Steckdosen erweitert.


Besser kann man man es nicht ausdrücken!
 
Der Elektriker von B&O bekommt seine Arbeitsaufträge ja nicht von irgendeinem "anonymen Konzern", sondern von seinem Vorgesetzten/Chef.
Dieser hat in der Regel auch einen "Schreibtisch" und ist ihm persönlich bekannt. Also wäre das seine erste Anlaufstelle.

Also bei uns laufen die Aufträge per Mareon ein, den Ersteller zu kontaktieren ist eher fruchtlos, sitzt in einer ganz anderen Stadt, weit entfernt....

Eine Leistung, die nur die nackte Gerätemontage beinhaltet ("einklipsen"), kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Gut, man hätte ja noch zwei 1,5er Drähte von einem LS und N-Schiene dran dödeln können. Wozu aber, wenn es niemanden interressiert?
Wohnungskonzerne welche B&O beschäftigen, sind eher dafür bekannt einen Igel in der Tasche zu haben, dementsprechend sind solche Ausschreibungen eh selten erquickend.
 
Der Aufkleber sagt nur, daß die Anlage geprüft wurde aber nicht mit was für einem Ergebnis.
Tatsächlich? also klebst du auch an jeden geprüften Gegenstand deinen "servus", unabhängig vom Ergebnis. :eek:
(Soll ich mich wiederholen bzgl. deiner "Untergebenen") :rolleyes:
So wie es aussieht scheinen die Abgangskreise wenigstens nicht klassisch genullt zu sein.
Stimmt. Klar ersichtlich, nur weil rt/gr bzw. gnge/bl auf demselbem "Potential" geklemmt sind kann das nicht trotzdem vor Ort genauso sein?
Ob dem Elektriker gefällt, dass man seine Adresse und Namen nun im Internet auf einer derartigen Verteilung sieht?
Vermutlich nicht, bin mir aber sicher daß er daß auch nicht unter "Referenzen" dokumentiert. Ich bin sogar der Meinung daß derartiges gemeldet werden sollte.
In D befinden sich noch Hunderttausende solcher Whg. ohne FI - meist auf 3-Leiter noch aus den 60/70-ziger Jahren. Vom Vermieter bekommt der Elektriker den Auftrag einen E-Check durchzuführen, was Rschl., Ik .. beinhaltet.
Und? Der Begriff "SICHTPRÜFUNG" steht eigentlich immer an allererster Stelle. An zweiter Stelle steht NICHT, die Abdeckung darf nicht abgenommen, bzw. Hirn (soweit vorhanden) MUß draußen bleiben. :rolleyes:
Eine Erweiterung auf FI ist nicht Bestandteil des Auftrages.
Wohl auch nicht nötig, da bereits vorhanden. Wenn vorhanden, sollte aber Teil einer Prüfung sein die Funktion nachzuweisen. (Funktionstest der Prüftaste, Messung)
Auf die Idee, den RCD entweder anzuschließen oder, wenn dann ausgebaut, dem Eigentümer auf den Tisch des Hauses zu legen und eine entsprechende Mängelanzeige zu verfassen, darauf ist er wohl nicht gekommen.
Tja, manches könnte so einfach gelöst werden. (Vermutlich waren keine 4 TE Blindabdeckstreifen zur Hand).
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade ist, das die N-Klemme entsorgt wurde.
Also direkt neben dem grüngelben Klemmblock sitzt was in blau.
Errichtung kann durchaus schon vor 2008 gewesen sein,
Für Bäder in Neubauten gilt RCD zumindest seit 1984.
Besser kann man man es nicht ausdrücken!
Naja. zumindest in allen Punkten würde ich nicht zustimmen!

... und wenn schon Verteilungen "in großen Stil" ausgetauscht wurden, sind mit Sicherheit auch Bäder etc. aufgehübscht worden.
...
 
Tatsächlich? also klebst du auch an jeden geprüften Gegenstand deinen "servus", unabhängig vom Ergebnis.
Interessanterweise hab ich darauf bezogen auch schon eine ausgiebige Diskussion führen dürfen. Allerdings ging es da nicht um den E-Check, sondern um prüfpflichtige FAA, also ganz andere Rechts- und Normenlage.

Jedoch war der Konsenz das die Plakette nur ein Nice-to-have ist, aussschlaggebend sind nur die entsprechenden Prüfprotokolle/Prüfberichte. Die Plakette zeigt ansich nur an das eine Wartung/Prüfung durchgeführt wurde, bzw wann die nächste fällig ist. Es ist keine Garant für einen erfolgreiche Wartung/Prüfung. War eine lange und ermüdende Diskussion, und ausgelöst durch die Tatsache das der Betreiber immer ein Plakette "wünscht", egal ob es Mängel gibt oder nicht. Das Corpus Delicti war ein FAA an der der physikalische Brandanschluss gänzlich fehlte, da der Betreiber den Bereich "umgestaltet" hatte.

Ich wollte keine Plakette kleben, weil imho das schon ein "erheblicher Mangel" ist, lange Diskussion mit meinem Abteilungsleiter, schlussendlich hab ich aufgegeben da ich wusste das meine Zeit in dem Unternehmen endlich ist.

Kann man so sicherlich nicht 1 zu 1auf den E-Check bzw. die Wiederholungsprüfungen generell anwenden, aber ich sehe das zb. bei Geräteprüfungen schon sehr kritisch einem mangelhaften Gerät eine Plakette zu spenden. Weil sobald da eine drauf ist, ist ja das Gerät "gut".
 
Kann man so sicherlich nicht 1 zu 1auf den E-Check bzw. die Wiederholungsprüfungen generell anwenden, aber ich sehe das zb. bei Geräteprüfungen schon sehr kritisch einem mangelhaften Gerät eine Plakette zu spenden. Weil sobald da eine drauf ist, ist ja das Gerät "gut".
Nur so ein Sponti-Gedanke.
Bauen wir das System weiter so aus. Alle geprüften bekommen ihren Aufkleber / Papperl oder wie auch immer ;), die suboptimalen eben mit tiefrotem Hintergrund. :D
 
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