Wechselschalter

Diskutiere Wechselschalter im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich habe ein kleines Problem. Bin in eine neue Wohnung gezogen und habe festgestellt das die verbauten Lichtschalter an einer Stelle...
Sag mal rede ich Japanisch ? Den Vermieter auffordern den Mangel zu beseitigen und stellt der sich auf die Hammelbeine beauftrage ich eine Elektrofachkraft diesen Mangel zu beseitigen die Kosten dafür hole ich mir vom Vermieter per Klage auf Schadensersatz !
Und das in dem Flur eine Wechselschaltung verbaut ist , die nicht in Ordnung ist ist wohl Klar ! Wer da Mist gebaut hat ist mir als neuer Mieter so was von Egal . Mein Ansprechpartner ist zuerst der Vermieter und der Hat den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen !
 
@Pumukel
Vielleicht wäre es auf japanisch besser gewesen....
Nochmal: nicht alles, was Du gerne HÄTTEST, ist ein Mangel und nicht jeder Vermieter MUSS auf vermeintliche Mängel so reagieren, wie es sich Du oder ein Mieter wünschst.
Solange Du nicht in der Lage bist, ein Gesetz/Vorschrift zu zietieren, nach der der Flur einer Mietsache mit einer Wechselschaltung ausgestattet werden muss, kannst Du Dir Deine Klage sonstwo (...selbstzensiert).

Dieser unerträgliche Stil der Muitmaßungen und der Rechthaberei geht ja offenschtlich schon wieder los....
 
Zitat :
und zwar geht es um den Flur.
Hier habe ich zwei Schalter jedoch kann man das licht beispielsweise bei schalter 1 anmachen und ausmachen. Geht man dann zu Schalter 2 geht das licht nicht a.
Heißt ich muss wieder zu Schalter 1 an machen und dann bei Schalter 2 ausmachen.
Wenn das keine fehlerhafte Wechselschaltung ist , dann ist es auf jeden Fall eine Kreative Lösung die Holzschuhe spart . ( für Begriffsstutzige die die Holländische Ausschaltung nicht kennen) .
 
Hier habe ich zwei Schalter jedoch kann man das licht beispielsweise bei schalter 1 anmachen und ausmachen

Na also. Geht doch. Wo ist das Problem?
Jetzt geht der Vermieter hin und klebt Schalter 2 ab, so dass dieser nicht mehr bedient werden kann und alle gehen fröhlich pfeifend ihrer Wege.... :D
 
wenn es dem Mieter versagt ist, an Anlagen des Vermieters herumzubasteln, so ist es auch seinen Beauftragten und sei dieser der Elektropapst persönlich
Richtig.
Wenn der Vermieter es nicht ausdrücklich erlaubt oder Gefahr im Verzug ist, darf das niemand.

Ich wollte vorhin eigentlich noch anfügen, dass man sich damit an den Mieterschutzbund wenden kann.
Hab ich scheinbar vergessen.

Für eine Klage wirds wohl nicht reichen.
Auch nicht direkt für eine Mietminderung.
Trotzdem hätte ich bei diesem Vermieter Bauchschmerzen.
 
Das ist eben das Problem. Will man direkt "Krieg" mit dem Vermieter wegen so einem "pillepopp" oder macht man die Faust in der Tasche.....
Aus Vermieterseite betrachtet ist eben abzuwägen, was mehr zählt, die Ausgabe für die Reparatur und ein freundliches Mietverhältnis oder aber jeder beharrt auf den Buchstaben des Gesetzes..... kommt sicherlich auch drauf an, ob der Vermieter eine Privatperson oder eine Großgesellschaft ist.
Und eben INSBESONDERS, wie das Mietverhältnis bisher so lief bei längeren Mietverhältnissen..... wenn ich so einen bestimmten Kobold auf der Hütte hätte, gäbe es REIN GAR NICHTS (ggf. den Hinweis, dass die Welt groß sei und es ganz viel andere Vermieter gäbe, die nur auf ihn warten würden..)
Wegen dem Sprichwort vom Wald und dem Rufen.... :D

(Da würde es mir richtig Spaß machen, auf eine Klage zu warten, aber da fällt mir direkt das nächste Sprichwort ein von den Hunden und dem Bellen.... :p)
 
Will man direkt "Krieg" mit dem Vermieter

Ups, war es nicht der Vermieter, der gesagt hat "Mir doch egal, wenn der andere Schalter nicht funktioniert - das bleibt so."?

Es gibt so etwas wie einen Vertrauensschutz, ein Mieter darf darauf vertrauen, dass Dinge, die er bei der Wohnungsbesichtigung sah, auch wie allgemein üblich funktionieren (falls im Mietvertrag nicht ausdrücklich Einschränkungen gemacht wurden).

1. Der nicht funktionierende (bzw. falsch funktionierende) Schalter ist ein Mangel.
2. Es ist ein geringfügiger Mangel, eine Berechtigung zur Mietminderung sehe ich nicht.
3. Dass sich ein Vermieter bei so einem Pille-Palle Mangel sträubt, seinem frisch eingezogenen Mieter das reparieren zu lassen, ist eine ziemliche Frechheit.
4. Falls eine Kleinreparaturklausel im Vertrag besteht, gilt diese nicht für einen Mangel, der direkt beim Einzug bemerkt wurde und daher wohl schon vorhanden war.
5. Ggf. wurden die Schalter durch Laien ersetzt, eventuell vom Vormieter. Der Vermieter wäre gut beraten, die Installation vom Fachmann auf Mängel zu prüfen lassen - auch die, die ein Vormieter eingebaut hat.
6. Ich weiß ja nicht, in welchem Ton der Mieter den Vermieter auf den Mangel hingewiesen hat, aber vermute auf Grund der pauschalen Ablehnung, sich zu kümmern, dass es hier eher der VERmieter ist, der sich unmöglich verhält. Ratschläge, man möge sich doch bitte nicht beschweren, um das Mietverhältnis nicht zu beeinträchtigen, möchte ich mangels Hintergrundwissen daher nicht bewerten.
 
Auch der längste Sermon ändert nichts an der Tatsache, dass der in Beitrag #1 manifestierte Eingriff durch den Mieter in die Installation dieser sich bereits ins Unrecht gesetzt hat.

Auch wenn die Bedienung der Schalter nicht wie eine Wechselschaltung funkioniert hatte, sondern auf eine andere Art und Weise, so war es vor dem Eingriff durch den TE tatsächlich möglich die Beleuchtung ein- und auszuschalten, wenn auch auf eine sonderliche Art.

Wenn der Mieter nach seinem Eingriff diesen Zustand nicht wieder herstellen kann, dann hat er schlechte Karten in dieser Farce.
Selbst wenn er jetzt sofort ausziehen würde, müsste er nach der geltenden Rechtsprechung die Installation auf seine Kosten wieder in den Zustand versetzen lassen, den er bei seinem Einzug vorgefunden hatte.

Immer wieder gibt es hier Threads, die zeigen, wie sich manche Fragesteller vollkommen selbst überschätzen ! :mad:
.
 
Super. Jetzt wird schon wieder 2 Seiten herumdisskutiert, was der Vermieter zut un hat oder nicht.
Snid wir ein Jus-Forum oder ien E-Forum?
 
@eFuchsi, sieh es einfach entspannter.
In dieser doch etwas tristen Zeit hat es zumindest einen gewissen Unterhaltungswert, der Kampf um das Recht oder rechthaben.
Ich meine gehört zu haben, Kobolde waren schon früher in der dunkleren Jahreszeit sehr aktiv.

Allstromer
 
Snid wir ein Jus-Forum oder ien E-Forum?
Hast du schon eine fachgerechte Lösung, begründet auf den gezeigten Bildern, anbieten können ?
Außer dem TE wissen hier wohl alle, welche leitungsseitigen Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit man eine Wechselschaltung aufbauen kann. Selbstverständlich muss dazu auch das richtige Schaltermaterial vorhanden sein.
Und ausreichendes elektrotechnisches Wissen . . .
 
Mit 99,9 % Wahrscheinlichkeit hat dort der Vormieter (dank seiner Wassersuppe ) den vorhandenen Wechselschalter durch einen Ausschalter ersetzt .Das Schaltverhalten deutet sehr stark darauf hin. Und ich als Mieter zahle meine Miete und verlange einfach das der Vermieter Mängel beseitigt die beim Einzug vorhanden sind !
Nicht nur Mieter haben Pflichten , auch Vermieter haben solche. Nur das begreifen einige Hier im Forum nicht.
Noch etwas wer sich nicht Wehrt hat schon verloren!
 
In meiner letzten Mietwohnung funktionierte bei Einzug auch die Wechselschaltung im Flur nicht.
Und warum, das hatte ich als Fachmann selber schnell festgestellt und beseitigt.
Auch hier hatte ein Vormieter falsche Schalter eingesetzt und der Verwalter war froh dass ich es selbst beseitigt hatte damit er keinen Elektriker kommen lassen musste.
Auch mit meinem Kellerraum, ohne viel zu fragen denen von meinem Stromzähler aus mit Beleuchtung und Steckdosen versehen was vorher nicht war.
 
Ups, war es nicht der Vermieter, der gesagt hat "Mir doch egal, wenn der andere Schalter nicht funktioniert - das bleibt so."?

Das hat er so nicht gesagt, sondern dass das Licht geschaltet werden kann und damit in dem Sinne die Grundfunktion erfüllt ist.

Es gibt so etwas wie einen Vertrauensschutz, ein Mieter darf darauf vertrauen, dass Dinge, die er bei der Wohnungsbesichtigung sah, auch wie allgemein üblich funktionieren (falls im Mietvertrag nicht ausdrücklich Einschränkungen gemacht wurden).

Vertrauensschutz bei Wohnungsbesichtigungen? Ziemlich gewagt....



1. Der nicht funktionierende (bzw. falsch funktionierende) Schalter ist ein Mangel.

Solange es nur einen Schalter für diese Leuchte gibt, gebe ich Dir Recht. Wie schon ausgeführt, gibt es aber kein "Recht auf Wechselschaltung" und wenn der Vermieter den 2. Schalter abklebt, ist damit der vermeintliche Mangel behoben, denn dann wäre der Schalter "funktionstechnisch nicht existent".

2. Es ist ein geringfügiger Mangel, eine Berechtigung zur Mietminderung sehe ich nicht.

Wenn es ein Mangel wäre, dann stimmt das.

3. Dass sich ein Vermieter bei so einem Pille-Palle Mangel sträubt, seinem frisch eingezogenen Mieter das reparieren zu lassen, ist eine ziemliche Frechheit.

"Frechheit" ist gesetzlich nicht geregelt, ob man sich darüber ärgert oder welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, sind 2 Paar Schuhe.


4. Falls eine Kleinreparaturklausel im Vertrag besteht, gilt diese nicht für einen Mangel, der direkt beim Einzug bemerkt wurde und daher wohl schon vorhanden war.

5. Ggf. wurden die Schalter durch Laien ersetzt, eventuell vom Vormieter. Der Vermieter wäre gut beraten, die Installation vom Fachmann auf Mängel zu prüfen lassen - auch die, die ein Vormieter eingebaut hat.

Das wäre ggf. sinnvoll VOR Einzug des neuen Mieters gewesen, wenn der Vermieter a) seine Mietsache entsprechend augenscheinlich überprüft hätte (wobei, wenn da keine Lampe mehr hing, welcher Vermieter geht mit nem Duspol durch die Wohnung und misst alles nach?) und b) wenn er trotzdem einen nicht funktionierenden Schalter selber entdeckt hätte, diesen fachmännisch instand setzen zu lassen oder eben abzukleben.

Wem man im Nachhinein eine etwaige Bastelei anlasten will (Vormieter oder aktuellem Mieter) im Sinne eines Beweises, ist wohl kaum möglich. Da wird jeder sagen "ich war es nicht". Also dürfte das Scheitern.

6. Ich weiß ja nicht, in welchem Ton der Mieter den Vermieter auf den Mangel hingewiesen hat, aber vermute auf Grund der pauschalen Ablehnung, sich zu kümmern, dass es hier eher der VERmieter ist, der sich unmöglich verhält. Ratschläge, man möge sich doch bitte nicht beschweren, um das Mietverhältnis nicht zu beeinträchtigen, möchte ich mangels Hintergrundwissen daher nicht bewerten.

Zumindest ICH habe weder angedeutet, noch geschrieben, dass man sich nicht beschweren möge. Das hat aber der TE mit bekanntem Ergebnis bereits gemacht.
Allerdings kam hier von so einem selbsternannten Universalgelehrten (auch in Punkto Recht) der Vorschlag, man möge KLAGEN. Dazu habe ich geschrieben, dass ich das ziemlich, sagen wir mal freundlich, hirnrissig finde.

Ein entscheidender Aspekt ist in der ganzen Diskussion überhaupt nicht beleuchtet worden:
Der TE schreibt zwar von seiner "neuen Wohnung", es ist aber damit keinesfalls sicher, ob er damit eine tatsächlich "neue Wohnug" im Sinne von "neu errichtet oder neuwertig" oder aber nur von "neu bezogen" meint.
Das aber ist entscheidend für die Bewertung der Frage, ob er mit einer funktionierenden Wechselschaltung rechnen durfte oder nicht. Steht z.B. in seinem Mietvertrag etwas von "renovierungsbedürftig" oder ist die Wohnung ein unsanierter Altbau, kann man davon wohl kaum ausgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Neuwertig (s.o.) kann eine Wohnung auch durchaus mit einem Vormieter sein. Kommt drauf an, wie dieser mit der Mietsache umgegangen ist.... ;)
 
Ob Neu oder alt Funktion muß gegeben sein.
Wenn Wenn von 20 Fenstern eines nicht mehr zu öffnen ist ist das dann noch in Ordnung solange noch eines pro Raum aufgeht oder wie?
 
Bei Bedarf sollte man auch noch in Schriftfarbe Orange posten.
Das macht was her!

Leprechaun
 
Thema: Wechselschalter
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