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EBC41
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Ein PEN ist nach 0100 Teil 444 seit 2010 nicht mehr erlaubt.
Es gibt aber keine Nachrüstforderung für alte Anlagen und diese Zuleitung zählt zur Bestandsanlage.
die Alte Maschine war mit drei Phasen und PE angeschlossen, somit ist es zudem erst recht nicht zulässig daraus jetzt einen PEN zu murksen
Ob das bei der alten Maschine ein PE oder PEN war wissen wir ja nicht. Wenn er als PE (im TN-Netz) richtig und fest angeschlossen war, ist er auch ein sicherer PEN.
Nachdem der TE kein IT-Gedöns installieren will, gibt es eigentlich keinen Grund, die alte Leitung neu zu machen. Das Problem evtl. vagabundierender Ströme würde ich hier auch nicht groß sehen. Alleine schon, weil der Versorger das Anwesen vieradrig anspeist, fließen immer irgendwo vagabundierende Ströme, egal wie früh man die PE - N -Auftrennung macht.