Lampe im Wohnzimmer

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Max92

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Hallo meine Lampe im Wohnzimmer funktioniert nicht mehr nach dem welches einer neuen Lampe.
Die Lampe hat ein stromführendes Kabel (schwarz), ein Neutralleiter (blau) und das gelbgrüne Kabel. Aus der Decke kommen genau die gleichen Kabel. Somit habe ich die dann auch so angeschlossen aber es funktionierte nicht.
Jetzt war ein Elektriker da und hat das so wie auf dem Bild angeschlossen. So ist das sehr komisch und ich weiß nicht ob das richtig ist.
Mir wurde gesagt, dass man das gelbgrüne Kabel das aus der Decke kommt nicht als Neutralleiter anschließen darf und den Neutralleiter aus der Decke frei lassen. Ist das so richtig angeschlossen?.
 

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Wie sollen wir das wissen? Dafür war doch der Elektriker da. Vermutlich ist das ein klassisch genulltess TN-C Netz. Da gibt es keinen Neutralleiter. An dem Bild erkennt man das nicht. Da muss man den Rest der Installation betrachten und vor allem prüfen. Wenn der gelb-grüne ein PEN ist, dann wurde es richtig angeschlossen. Eine blaue Ader muss nicht unbedingt ein Neutralleiter sein. Wenn kein Neutralleiter vorhanden ist, dann kann blau auch für andere Zwecke genutzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, ich finde dies schon etwas merkwürdig.
Dafür war doch der Elektriker da. Vermutlich ist das ein klassisch genulltess TN-C Netz.
Wenn das so wäre, dürfte es gar kein Blau geben, sondern nur sw/gnge bis 1973(BRD west)

Von wann ist das Haus, bzw die Installation denn? Auch der fehlende Mantel an dem Metallprofil ist etwas merkwürdig. Also ich würde da einen Sachverständigen zwecks Klärung des Sachverhaltes beauftragen. Geld holt man sich den halt vom Elektriker oder Vermieter zurück.
 
War da vorher schon eine Lampe, die funktioniert hat? Wie war die angeschlossen?

Bei schwarz, blau, gelb/grün denke ich eigentlich nicht an eine klassische Nullung. Ich vermute eher eine N-Unterbrechung. Da es dann am Schutzleiter (ohne RCD vermute ich mal) funktioniert, ist zwar schön, aber grundfalsch.
 
Das Haus ist aus den 70er. Ich habe 2 Schalter. Der Elektriker meinte das blaue Kabel ist für den zweiten Schalter. Aber muss es dann nicht noch ein viertes Kabel geben?
Die Lampe davor war an blau und schwarz angeschlossen
 
Ich weiß nicht ob beide Schalter das gleiche Deckenlicht schalten, da ich nur den einen Anschluss an der Decke habe mit den 3 Kabel.
 
Wenn die Installation aus der Zeit zwischen 1965 und 1973 West oder bis 1990 Ost ist dann ist die klassische Nullung in dieser Anlage durchaus möglich und auch an sich erlaubt. Typisch für das Wohnzimmer eine Serienschaltung aus dieser Zeit.

Grundsätzlich ist die klassische Nullung aber eine extrem bedenkliche Schutzmaßnahme und birgt etliche Gefahren sowie auch Probleme.
Es ist dringenst an zu raten die Installation prüfen zu lassen und bei klassischer Nullung diese komplett zu ersetzen.

Zumindest für diese Leuchte könnte man den zweiten Schalter abklemmen und den Blauen Draht auf den Neutralleiter bringen.
Es ist durchaus möglich, daß hier jemand nachträglich aus einer einfachen Schaltung mit Hilfe der klassischen Nullung eine Serienschaltung hingepfuscht hat.
 
Okay wie sollte ich da weiter vorgehen oder kann ich da nichts mehr machen und muss die Rechnung vom Elektriker selbst zahlen und nicht mein Vermieter?
Ich dachte immer dass der Vermieter mir solche Besonderheiten in der Wohnung erzählen muss, damit die Sicherheit gegeben ist.
 
Hat der Elektriker eigentlich nur den Deckenauslass begutachtet, oder auch in Abzweigdosen bzw. hinter den Schaltern nachgeschaut?

Zur rechtlichen Seite, wer den Eli zahlen muss, kann ich nichts sagen. Aber meist eigentlich der, der ihn bestellt hat.
 
Der Vermieter ist auch elektrischer Laie Dinge die er nicht weiß muß er nicht ergründen.

Leider ist trotz der erheblichen Gefahr einer Anlage mit klassischer Nullung der Vermieter leider nicht verpflichtet die Anlage zu sanieren.
Er muß nur gewährleisten, daß heute übliche Geräte an der Anlage ohne Einschränkung zu nutzen sind und die Anlage den Normen entspricht die zur Zeit der Errichtung galten.
 
Der Vermieter ist auch elektrischer Laie Dinge die er nicht weiß muß er nicht ergründen.

Leider ist trotz der erheblichen Gefahr einer Anlage mit klassischer Nullung der Vermieter leider nicht verpflichtet die Anlage zu sanieren.
Noch einer mit einer funktionierenden Glaskugel - B e n e i d e n d s w e r t.
Das Problem beim TE lässt sich doch ganz einfach lösen! Einfach die Hand heben und laut rufen; „Die Rechnung geht auf mich“
 
Nice :D is das nu ne Doppel-Null wenns davor schon KN war? Von der Abisolierkunst per Cutter mal ganz abgesehen :rolleyes:
 

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Interresant wäre doch, was mit den anderen Leuchtenauslässen in der Wohnung ist?

wenn dort getrennte N und PE ankommen, was ich denke, liegt die Vermutung aus Beitrag #10 letzter Absatz sehr nahe.
 
Thema: Lampe im Wohnzimmer

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