1 Stromkreis mit 2 Sicherungen

Diskutiere 1 Stromkreis mit 2 Sicherungen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich wollte eine Steckdosenreihe beidseitig absichern. Das hätte den Vorteil, wenn eine Zuleitung kaputt geht, dann funktionieren die...
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Man könnte auch ein Maschennetz errichten ;)

Mal im Ernst: Wer bohrt denn, während er fernsieht? ^^

Fernseher mit redundantem Netzteil wären mir jetzt übrigens neu...
 
Fentanyl schrieb:
Mal im Ernst: Wer bohrt denn, während er fernsieht? ^^

Fernseher mit redundantem Netzteil wären mir jetzt übrigens neu...
Der Fragesteller hat besondere Mieter mit besonderen Anspüchen. Und wenn die Kohle stimmt, rüste ich dir sogar eine Kaffeemaschine redundant mit zwei Anschlüssen und zwei Heizplatten aus. Nicht, dass der Kaffee kalt wird, wenn der FI fällt.

mfG
F.T.
 
Nur so'n Gedanke noch zwischenrein - keine Ahnung ob das schon genannt wurde:

Warum nicht einfach an der Stelle alles in Leerrohr verlegen? Dann könnten sie dir anbohren was sie wollen. Neue Leitungen einziehen, fertig.

Grüße
Thomas
 
black-avenger schrieb:
Warum nicht einfach an der Stelle alles in Leerrohr verlegen? Dann könnten sie dir anbohren was sie wollen. Neue Leitungen einziehen, fertig.
Umklemmen ist deutlich einfacher als neue Leitungen einzuziehen. Außerdem ist es nicht sicher, ob das nachziehen hinterher funktioniert. Da spendiere ich in der Bauphase lieber ein paar Euro für etwas mehr Kabel.
 
black-avenger schrieb:
Wenn ja, trab da mal an und frag bitte den RA, wie es um die generelle Wirksamkeit einer solchen Klausel aussieht. Sei aber bitte nicht enttäuscht, wenn die Antwort vielleicht nicht die ist, die du hören möchtest.
Im Rahmen der Gesetze haben wir Vertragsfreiheit, ich sehe da kein Problem. :)
 
Vielleicht gurgelst Du bitte mal nach den üblichen "Installationszonen", da erübrigt schon mal die Diskussion wegen "eventueller" Beschädigung von einer Leitung.
Wer es dann trotzdem anbohrt, hat Pech gehabt u. der Profi hat eine Haftpflichtversicherung, wenn er wo bohrt, wo man normal "KEINE" Leitung verlegen sollte.

Und Heutzutage lässt sich vieles "vorher" bereits, "Bildlich" dokumentieren!
 
Klaus$/!! schrieb:
Im Rahmen der Gesetze haben wir Vertragsfreiheit, ich sehe da kein Problem. :)
Und genau deshalb gehst du bitte zum RA. Diese Auffassung ist mehr als nur falsch.

Ansonsten dürfte es ja kaum BGH Entscheidungen zur Ungültigkeit einer Vielzahl von Klauseln geben, nech...

Grüße
Thomas
 
A. u.O. schrieb:
Vielleicht gurgelst Du bitte mal nach den üblichen "Installationszonen", da erübrigt schon mal die Diskussion wegen "eventueller" Beschädigung von einer Leitung.
Wer es dann trotzdem anbohrt, hat Pech gehabt u. der Profi hat eine Haftpflichtversicherung, wenn er wo bohrt, wo man normal "KEINE" Leitung verlegen sollte.
Und Heutzutage lässt sich vieles "vorher" bereits, "Bildlich" dokumentieren!
Was nützt es mir wenn ich Recht habe und der Mieter weder Geld noch Versicherung hat. Außerdem muss ich ihm nachweisen, dass er das war.
Und was die Installationszonen angeht, sind bei mir auch außerhalb der Installationszonen Steckdosen an der Wand und in der Decke sind auch Kabel.
Da spendiere ich in der Bauphase lieber ein paar Euro für etwas mehr Kabel, da habe ich eine Option mehr. :D
 
Du sollst mehr in "Rohrinstallation" investieren, das macht sich für den Vermieter bezahlt, nach dem Motto:

Der hat was "vorgesorgt" den kann man weiterempfehlen!

Und wenn der Mieter kein Geld hat, wird er Deine "feilgebotene Immobilie" sowieso nicht nehmen können.
 
Klaus$/!! schrieb:
black-avenger schrieb:
Und genau deshalb gehst du bitte zum RA. Diese Auffassung ist mehr als nur falsch.
Ich denke eher nicht.
Ich brauche glücklicherweise weder zu glauben, noch zu denken, noch zu hoffen. Die Auffassung eines juristischen Laien bezüglich zulässiger Klauseln und deren Ausgestaltung in Mietverträgen ist im Regelfall weit von der Wirklichkeit entfernt, so wie deine.

Bevor du weiter denkst - hättest du gedacht, dass Klauseln in Mietverträgen AGB Klauseln sind und damit der regulären AGB-Prüfung unterliegen? Dass es nicht deswegen schon keine AGB ist, weil man etwas selbst handschriftlich formuliert und dem Mieter ohne weitere Verhandlungsmöglichkeit "unterschiebt/stellt"? Aber da du um "Vertragsfreiheit" ja gut informiert bist, wusstest du das sicher alles.


Grüße
Thomas
 
Klaus$/!! schrieb:
Da spendiere ich in der Bauphase lieber ein paar Euro für etwas mehr Kabel, da habe ich eine Option mehr. :D

Aus Erfahrung rate ich hier eher in ein höheres Ausstattungsniveau zu investieren, dafür benötigt man auch "mehr Kabel" - oftmals herrscht bei Mietwohnungen nämlich akute Armut an ausreichenden Stromkreisen sowie Anschlusspunkten und gänzlich an einem vernünftigen Kommunikationsnetz.

P.S.: Ebenfalls aus Erfahrung: Deine Klausel ist unwirksam - man kann die von Dir gefürchtete Beschädigung aber anderweitig rechtlich abwenden, dazu muss deine Klausel aber gänzlich anders formuliert werden. Ich würde es als Mieter in den Wind pusten, da ich es besser weiß und im Schadensfall drauf ankommen lassen, das verlierst du ...
 
black-avenger schrieb:
Bevor du weiter denkst - hättest du gedacht, dass Klauseln in Mietverträgen AGB Klauseln sind und damit der regulären AGB-Prüfung unterliegen?
Wenn die Einfügungen gesondert unterschrieben werden, eher nicht.
Und wo ist das Problem? Wenn etwas nicht da steht ist es ganz sicher ungültig.
Und wenn etwas da steht und nicht gilt, ist es auf jeden Fall keine Verschlechterung. :)
 
A. u.O. schrieb:
Und wenn der Mieter kein Geld hat, wird er Deine "feilgebotene Immobilie" sowieso nicht nehmen können.
Die Liquidität kann sich mit der Zeit ändern.
 
Klaus$/!! schrieb:
Wenn die Einfügungen gesondert unterschrieben werden, eher nicht.
Und wo ist das Problem? Wenn etwas nicht da steht ist es ganz sicher ungültig.
Und wenn etwas da steht und nicht gilt, ist es auf jeden Fall keine Verschlechterung. :)
Selbst wenn das Gültigkeit haben sollte - was keineswegs sicher ist: Was willst du denn machen, wenn der Mieter dagegen verstößt?

MfG; Fenta
 
Klaus$/!! schrieb:
Wenn die Einfügungen gesondert unterschrieben werden, eher nicht.
Und wo ist das Problem? Wenn etwas nicht da steht ist es ganz sicher ungültig.
Und wenn etwas da steht und nicht gilt, ist es auf jeden Fall keine Verschlechterung. :)
Auf eine Unterschrift kommt es generell nicht an. Es ist völlig egal, ob man einem Vertragspartner eine unwirksame AGB-Klausel verliest, sie unterschreiben lässt, oder ihm in waldorfschulenart vortanzt. Es ändert nichts an der Klassifizierung einer Klausel als AGB.

Es läuft doch auf folgendes raus: Man möchte mit einer Klausel XY den Fall Z verhindern. Mieter setzt sich über Anordnung XY hinweg, Fall Z tritt ein. Was macht man dann als Klauselersteller? Einfach Übertretung seiner ach so genialen Klausel XY und Eintritt des Fall Z hinnehmen? Oder Beseitigung des "Schadens" verlangen, welche der Mieter verweigert? Dann zieht man vor Gericht, man möchte ja sein Geld haben, denn Klausel / Vorschrift XY wurde übertreten, Fall Z ist eingetreten, der Ersteller sieht sich "im Recht".

Man zieht vor Gericht, der Richter lacht über die Klausel, man lacht selbst herzlich mit und bezahlt am Ende auch noch die Verfahrenskosten + gegnerischen RA? Ist es das, was man möchte? Dann doch direkt was bekanntermaßen vogelwild unwirksames weg lassen, wenn man sich danach so oder so wie ein zahnloser Tiger verhält bzw verhalten muss.

Grüße
Thomas
 
Fentanyl schrieb:
Selbst wenn das Gültigkeit haben sollte - was keineswegs sicher ist: Was willst du denn machen, wenn der Mieter dagegen verstößt?
Ich gehe davon aus, dass der Mieter nicht gegen den unterschriebenen Mietvertrag verstoßen wird.
Warum sollte er das tun? :?:
 
black-avenger schrieb:
Es läuft doch auf folgendes raus: Man möchte mit einer Klausel XY den Fall Z verhindern. Mieter setzt sich über Anordnung XY hinweg, ...
Eher nicht. :)
 
Ich bastle dir mal eben einen Fall:

Vor dem Mieter liegt ein Mietvertrag, der Kerninhalte wie Wohnungsgröße, Miete, Nebenkosten enthält.

Dazu 21 Seiten voller Klauseln, die allesamt unwirksam sind. Er unterschreibt. Ist durch die Unterschrift auch nur eine einzige der unwirksamen Klauseln wirksam geworden? Nein.
Verstößt er damit gegen den Vertrag, wenn er eine Klausel nicht befolgt? Nein.

Ich als Mieter würde mich über 'nen Vertrag mit möglichst vielen dümmlich gestellten unwirksamen Klauseln entsetzlich freuen. Selten hätte man als Mieter "freier" gelebt.

Grüße
Thomas
 
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