1 Stromkreis mit 2 Sicherungen

Diskutiere 1 Stromkreis mit 2 Sicherungen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich wollte eine Steckdosenreihe beidseitig absichern. Das hätte den Vorteil, wenn eine Zuleitung kaputt geht, dann funktionieren die...
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black-avenger schrieb:
Ich bastle dir mal eben einen Fall: ...
Das ist aber nicht mein Fall und hat auch mit dem Thema nichts zu tun. :)
 
Du möchtest deinem Mieter eine Klausel in den Mietvertrag ballern, die ihm das Anbohren der Decke untersagt und ihm die Nutzung vorgebohrter Löcher vorschreibt :roll:

Du wurdest bereits mehrfach darauf gestoßen, warum eine solche Klausel bedenklich und möglicherweise unwirksam ist. Mach was du willst, ein Richter wird im Zweifel bestimmt Verständnis für eigensinnige Klauselauffassungen haben. Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahrzehnten ja auch iiiiiiiimmmer wieder bewiesen wie vermieterfreundlich sie ist. Schutz der Mieter stand schließlich immer ganz hinten an.

Grüße
Thomas
 
Hallo!

Dann erklär doch bitte mal wem sowas "normal" einfällt u. wenn eine der 2 Leitungen defekt wird wie man den Fehler eingrenzt, bzw. wo es dokumentiert ist u. wird, dass genau der Steckdosen-Kreis 2 mal abgesichert ist!
 
Was du nicht zu verstehen scheinen willst ist, dass der Ersteller dümmlicher Klauseln vor Gericht das Nachsehen hat.

Mit solchen Vermietern wird im Gerichtssaal der Boden aufgewischt. Aber mach was du willst. Aus Schaden wird man irgendwann klug.

Grüße
Thomas
 
A. u.O. schrieb:
Hallo!
Dann erklär doch bitte mal wem sowas "normal" einfällt u. wenn eine der 2 Leitungen defekt wird wie man den Fehler eingrenzt, bzw. wo es dokumentiert ist u. wird, dass genau der Steckdosen-Kreis 2 mal abgesichert ist!
1. mir
2. messen und denken
3. In der Baudokumentation
 
Also biste doch ein zahnloser Tiger der den Schwanz einzieht, wenns darum ginge Schadensersatz wegen Missachtung seiner überzeugenden Verbotsklausel geltend zu machen. Bravo.

Grüße
Thomas
 
Zu 3.

Und genau der Punkt, 2-fache Absicherung des o. dem wichtigsten TV-Steckdosen-Stromkreises XY? steht dann ganz vorne im Mietvertrag, als "Wichtig" drinnen.

Du bist u. denkst genauso kompliziert, wie sich Dein nickname, liest!
 
Klaus$/!! schrieb:
Ich gehe davon aus, dass der Mieter nicht gegen den unterschriebenen Mietvertrag verstoßen wird.
Warum sollte er das tun? :?:
Was soll er denn Anderes machen, als sich darüber hinwegzusetzen, um seine Lampe zu befestigen? Die haben doch alle ihre Befestigung an anderen Stellen.

Ich bin jetzt kein Anwalt, aber haftet man nicht generell für Schäden, die man selbst verursacht? Mir hat sich diese Frage bisher nicht gestellt, da ich persönlich Schäden von mir aus behebe...

MfG; Fenta
 
Der BGH hat schon 30+ Bohrlöcher im Badezimmer, von denen ettliche nicht in den Fugen waren, als normalen Gebrauch einer Mietsache deklariert und Klagen auf Schadenersatz dahingehend abgewiesen.

Man kann sich daher selbst überlegen, ob ein paar Bohrlöcher in der Decke als Schaden gelten, oder als normaler Gebrauch der Mietsache.

Grüße
Thomas
 
Ich meinte nicht den "Schaden" durch das Bohrloch (ist ja kein Schaden - verspachteln und gut), sondern den Fall, dass eine Leitung angebohrt wird.

MfG, Fenta
 
Im Grundsatz ist man für Beschädigung fremden Eigentums haftbar. Bei solchen Sachen wie Leitung angebohrt kann sich die Frage stellen, wie verlegt wurde, wo getroffen wurde.

Es könnte einen Unterschied machen, ob man 10cm über der Unterverteilung 'n Bild aufhängt, oder mitten an der Wand, außerhalb jeglicher Installationszonen und da was völlig unorthodox verlegtes trifft.

Wird letztlich immer eine Einzelfallbetrachtung sein, inwieweit wer für welche Schäden in welcher Höhe aufkommen muss.

Grüße
Thomas
 
Was soll ich mir von Dir denken wenn eine für Dich so angeblich "banale Frage", warum u. wieso so extra kompliziert, mit einfacher Antwort vor dem Richter, dann ein E-Forum dazu noch befragen musst?
 
A. u.O. schrieb:
Was soll ich mir von Dir denken wenn eine für Dich so angeblich "banale Frage", warum u. wieso so extra kompliziert, mit einfacher Antwort vor dem Richter, dann ein E-Forum dazu noch befragen musst?
Das war ja auch nicht das Thema. :D
 
Weisst Du jetzt selber nicht mehr was Du ganz am Anfang geschrieben hast, traurig, wie Dein Name!
 
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Thema: 1 Stromkreis mit 2 Sicherungen
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