1 Stromkreis mit 2 Sicherungen

Diskutiere 1 Stromkreis mit 2 Sicherungen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich wollte eine Steckdosenreihe beidseitig absichern. Das hätte den Vorteil, wenn eine Zuleitung kaputt geht, dann funktionieren die...
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A. u.O. schrieb:
Weisst Du jetzt selber nicht mehr was Du ganz am Anfang geschrieben hast, traurig, wie Dein Name!
Ich schon. :D
 
Klaus$/!! schrieb:
Das wird bei der Unterschrift des Mietvertrages alles besprochen. Ich sehe da nach wie vor kein Problem.
Und was willst du besprechen? Nenne bitte eine technisch praktikable Alternative!

Und mal ganz unter uns: Mich persönlich würde es nicht interessieren, was im Mietvertrag steht: Wenn ich wo ein Loch brauche, wird es gebohrt. Dagegen könntest du ohnehin nichts machen. Wird dabei eine Leitung beschädigt (was mir persönlich noch nicht passiert ist), wird diese repariert (meines Wissens nach ist der Mieter ohnehin verpflichtet, Schäden an Leitungen zu beheben, die dieser verursacht hat). Beim Auszug wird das Loch wieder zugespachtelt und fertig.

MfG; Fenta
 
So, mal alle die Hände hoch, die beim Bezug eines Miet-Wohraums einen Nutzungsvertrag im Ordner mit über 20 Seiten bekommen hat.

Ich habe so ein Vertragskonstrukt und ich habe dieses vom Anwalt prüfen lassen (hat die BG sicher auch mal ...).

Hierin befindet sich eine rechtsgültige Regelung zum hier heiß diskutierten Problem, die jeder (Elektro-)fachkraft genauso einleuchtend wie freudig stimmend sein sollte.

Ich will jetzt nicht den ganzen Passus abschreiben (ist ne 3/4 DIN A4-Seite, eng bedruckt, geht auch um andere Themen), aber sinngemäße Kurzform:

Das Aufstellen und montieren von Geräten, die mit der Wasser- oder Abwasserleitung zu verbinden sind, bei deren Benutzung Wasserdampf produziert oder fortgeleitet wird sowie Geräte und elektrische Verbraucher, die einen festen Anschluss an die elektrische Anlage erfordern, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Genossenschaft, die schriftlich zu bestätigen ist. Hierunter fallen z.B., aber nicht ausschließlich, Waschmaschinen, Trockenautomaten, Geschirrspülmaschinen, Wand- und Deckenleuchten, Elektroherde, Dunstabzugshauben und Geräte zur Warmwassererzeugung. Die Ausführung erfolgt nach Genehmigung unter Auflagen der Genossenschaft, fachgerecht und den Hinweisen und Anweisungen der Bedienungs- und Montageanleitung befolgend.

Der Abschnitt ist als "Schutz des überlassenen Wohnraumes" betitelt und enthält u.a. auch Regelungen zum Thema Kamine, Antennen, Verbote wie das lagern von Heizöl, ..... Anweisungen zum lüften, .......

Beim Thema Leuchten anbringen kommt man dann schlichtweg nicht um die Beauftragung einer Elektrofachkraft herum - und wer hat dann Schuld, wenn die Leitung angebohrt wird? Die Elektrofachkraft - und die hat dafür (hoffentlich) eine Betriebs-Haftpflichtversicherung!

Man kann als Vermieter nicht (/kaum) vorgeben, wie der Wohnraum (als Wohnraum) zu nutzen ist - man kann aber die Einhaltung der sowieso gültigen Regeln verlangen und damit Klarheit schaffen, wer im Schadensfall zu haften hat. Man kann nicht regulieren, WO, WIEVIELE und WIE BEFESTIGTE Leuchten genutzt werden - man kann aber die Einhaltung der Montageanweisungen und eine fachgerechte Ausführung verlangen.
 
Würdest du bei deiner Genossenschaft fragen, bevor du dir einen Kffeeautomat kaufst mit Wasseranschluss? der macht auch Wasserdampf. :lol:
 
also mein Mietvertrag hat maximal 8 Seiten, und da steht nur was von "ordnungsgemäßer Verwendung als Wohnraum".
 
Fentanyl schrieb:
Und was willst du besprechen? Nenne bitte eine technisch praktikable Alternative!
Es muss erst mal festgestellt werden, ob eine Alternative notwendig ist.

Fentanyl schrieb:
Wird dabei eine Leitung beschädigt (was mir persönlich noch nicht passiert ist), wird diese repariert (meines Wissens nach ist der Mieter ohnehin verpflichtet, Schäden an Leitungen zu beheben, die dieser verursacht hat). Beim Auszug wird das Loch wieder zugespachtelt und fertig.
Das wird aber ein großes Loch, wenn die Leitung mindestens 5 cm tief in der Betondecke ist.
 
T.Paul schrieb:
Beim Thema Leuchten anbringen kommt man dann schlichtweg nicht um die Beauftragung einer Elektrofachkraft herum - und wer hat dann Schuld, wenn die Leitung angebohrt wird? Die Elektrofachkraft - und die hat dafür (hoffentlich) eine Betriebs-Haftpflichtversicherung!
Das ist eine gute Idee, Danke. :D
 
Nochmals. Die größte Sicherheit hat man mit Verrohrung. Beschädigte Leitung raus, neue Leitung rein. fertig.
 
fuchsi schrieb:
Nochmals. Die größte Sicherheit hat man mit Verrohrung. Beschädigte Leitung raus, neue Leitung rein. fertig.
Die Alternative hat man immer, wenn man die neue Leitung wieder reinbekommt. :)
 
Klaus$/!! schrieb:
Das wird aber ein großes Loch, wenn die Leitung mindestens 5 cm tief in der Betondecke ist.
Wie lang sind denn deine Dübel, die du zur Leuchtenbefestigung nutzt? :roll:
 
Das muss schon ein ganz blöder Zufall sein, dass man da oben an der Decke beim Bohren für Leuchten, genau dort in 5 cm Tiefe den 2-fach abgesicherten "Steckdosenkreis beleidigt"!

Normale Dübel sind, beim 6er 30mm u. 8er 40mm lang.
 
A. u.O. schrieb:
Normale Dübel sind, beim 6er 30mm u. 8er 40mm lang.
Jep, und zumindest bei ersterem durchstößt man beim 'normalen' Deckenaufbau nichtmal den Fertigbetonteil der Decke. Bei 40 mm je nach Stelle vielleicht knapp.
Zumindest Leitungen in der Decke zu treffen ist bei fachgerechter Montage vom Lampen wirklich nicht einfach.
Davon ab ist es im Längen wahrscheinlicher, dass jemand bei der Lampenmontage die Leitung für die Lampe trifft, als eine Raumzuleitung. Will man das Lampenkabel dann auch noch doppelt von zwei Seiten zuführen?

Grüße
Thomas
 
Klaus$/!! schrieb:
werner_1 schrieb:
Wie lang sind denn deine Dübel, die du zur Leuchtenbefestigung nutzt?
Die Dübel sind eher nicht das Problem.

Stimmt, das Problem ist eher die Länge der Bohrer und der, der die Bohrmaschine benutzt.

Und ganz ehrlich, ich nehm fast nur die 100mm langen.
 
bigdie schrieb:
Stimmt, das Problem ist eher die Länge der Bohrer und der, der die Bohrmaschine benutzt.
Und ganz ehrlich, ich nehm fast nur die 100mm langen.
Glückwunsch, Sie haben das Problem verstanden. :D
 
Kenne ich... Der Heizungsbauer hatte zielsicher bei 'ner im Grunde unnötigen Kernbohrung das 50mm Leerrohr für 'ne UV-Zuleitung erwischt. Hatte es nichtmal für nötig gehalten Bescheid zu geben, habs nur durch Zufall gesehen, weil der Bohrkern im Container vorm Haus noch ganz oben lag :roll:

Allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein Mieter kernbohrt :D
Und selbst wenn, müssten die beiden Zuleitungen wirklich auf kompletter Strecke mit einigem Sicherheitsabstand verlegt werden, damit die Gefahr ausgeschlossen wird, dass alle beide erwischt werden.
Was tut man eigentlich, wenn beide Zuleitungen erwischt werden? Die dritte, vorsorglich eingezogene, Zuleitung anklemmen?

Grüße
Thomas
 
Oder er hat leider genau da gebohrt, wo lt. üblicher "Installationszonen" keine Leitung sein dürfte bzw. vermutet wurde?
 
Mitte der Bohrung lag bei +35cm zur Wand.

Das eigentlich tragische an der Nummer find ich, dass er keine 10 Minuten später wohl bemerkt hat, dass es von der Gesamtleitungsführung doch geschickter ist, die eigens für die Heizungsinstallation vorgefertigten Aussparungen zu verwenden, naja.

Grüße
Thomas
 
bigdie schrieb:
Würdest du bei deiner Genossenschaft fragen, bevor du dir einen Kffeeautomat kaufst mit Wasseranschluss?

Ja. Da ich fast alle beispielhaften Geräte habe, habe ich entsprechend viele schriftliche Genehmigungen mit Auflagen ...
 
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