10A-Sicherung löst sehr häufig aus

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dj-attic

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Systeminformatiker
Moin moin!

Ich wohne mit meinen Eltern in einer Mietwohnung. Das Problem ist, dass alle Steckdosen der Wohnung, sowie im Keller und in der Waschküche und alle Leuchten an einer einzigen 10A-Sicherung hängen.
Durch das Einschalten der Mikrowelle oder beim Durchbrennen einer Glühlampe fliegt halt sehr oft die Sicherung heraus.
Der Stromzähler ist auch nur für 10A ausgelegt.

Besteht irgendeine Möglichkeit, die Steckdosen besser absichern zu können bzw. jeden Raum einzeln abzusichern ohne großen Aufwand?

Ich denke mal nicht, aber ich hoffe, dass man hier wenigstens ein paar Tipps bekommt, um dieses wirklich nervige Problem zu beseitigen oder wenigstens einzudämmen.

Vielen Dank im Voraus
 
hm.... ich fürchte nicht... um das zu tun müsstest du neue Leitungen ziehen... Und dann müsste ein Elektrounternehmen den Zähler tauschen... und so weiter...

du könntest vielleicht mal mit dem Vermieter sprechen ob sich da was machen lässt.

Mfg Martin
 
Hallo, wenn du nur einen 10A zähler hast, ist das ein Zwischenzähler???? Welches EVU hat 10A Zähler?

Sollte es ein Zwischenzähler sein, musst du mit dem Vermieter reden. Erstmal ist es meistens bei EVU nicht erlaubt dass der mietrer den strom weiterverkauft. Aber wenn ja, dann musst du wenn möglich nen größeren Zähler bekommen. Dann ist zu prüfen ob einzelne Leitungen alle auf den 10A LSS aufgelegt sind, dann kann man diese einzeln auflegen, falls alles durchverbunden ist, dann heißt das Hammer raus und Schlitze klopfen.
 
öhm mal ne kleine Zwischenfrage....was bedeutet das EVU? :oops:

Ich lerne Systeminformatiker und habe leider mit der Materie nicht ganz soviel am Hut :cry:
 
Hallo,

die meisten elektromechanischen Zähler haben doch eine Bezeichnung wie
10(40) A oder 10(60)A.........
Sind trotzdem keine " Zwischenzähler"........
 
Hallo dj-attic,

Das ist ein Drehstromzähler der mit 60A belastet werden darf.
Also Zählermäßig hast du kein Prob.

Aber mach mit bitte einen Gefallen.
Rede mit dem Vermieter, er Respektive ein Elektriker soll sich das anschauen und Abhilfe schaffen, da hier offensichtlich mindeststandarts nicht erfüllt werden.

Und sei mir jetzt nicht böse.
Ich vermute du bist kein Elektriker laß also bitte die Finger davon.
 
Moin Leute!

Danke erstmal für die schnellen Antworten! :p

Ich werde es meinen Eltern mal erklären, dass sie den Vermieter kontaktieren sollen.

Ich dürfte zwar an Schwachstromanlagen arbeiten, aber da habe ich garkeine Lust zu :wink:
Wozu sich Arbeit machen, wenn es andere für einen Machen können :p
 
aber da habe ich garkeine Lust zu
Wozu sich Arbeit machen, wenn es andere für einen Machen können

Na die Aussage finde ich viel schlimmer....
 
Ich wurde im Laufe meiner Ausbildung über die Vorschriften der BGV A1 und BGV A2 und auch über die VDE-Vorschriften belehrt, da ich ansonsten nicht zum ersten Teil meiner Abschlussprüfung zugelassen worden wäre.

Und seit meiner bestandenen Prüfung bin ich eingewiesenes Fachpersonal.

Trotzdem arbeite ich halt nicht so gerne an solchen Anlagen.
Es hat auch nichts mit Geld o.ä. zu tun, denn wenn ich etwas Verlegen müsste würde ich es auch tun.
Direkt am Schaltschrank würde ich auch nichts auf eigene Verantwortung ändern.

Ich habe meinen Eltern es nun gesagt, dass sie den Vermieter kontaktieren sollen und sie werden es hoffentlich auch tun.
 
Ich wusste dass wieder ein Kommentar kommt :roll:

Nur kann ich es selbst nicht ganz verstehen, wie man "eingewiesenes Fachpersonal" sein kann, wenn man nur mal hier und mal da ein paar Sätze zu hören bekommt das sind die Vorschriften und bla....

Wer darf eigentlich die Prüfungen DIN VDE 0702 und DIN VDE 0701 durchführen?
Jeder "Hans und Franz" oder nur unterwiesene Personen?
 
Wer darf eigentlich die Prüfungen DIN VDE 0702 und DIN VDE 0701 durchführen?

Hallo,


eine Elektrofachkraft und bei vorhandensein eintsprechender Meßgeräte ( eindeutige Ja/Nein Aussage ) auch eine unterwiesene Person...

Nach Betriebssicherheitsverordnung §2 Absatz 7:

Befähigte Personen im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

Dazu auch noch BGV A3:
Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Die Durchführungsanordnung dazu :

DA zu § 2 Abs. 3:
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluß einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch einen Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.

Sollen Mitarbeiter, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte Tätigkeiten, z. B. nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine entsprechende Ausbildung eine Qualifikation als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erreichen. Diese Qualifikation wird nicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß § 7a Handwerksordnung angesehen.

Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist.

Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Fehlerstellen der Spannungsfreiheit erlaubt.

Die Ausbildung muß Theorie und Praxis umfassen. Die theoretische Ausbildung kann innerbetrieblich oder außerbetrieblich in Absprache mit dem Unternehmer erfolgen. In der theoretischen Ausbildung müssen, zugeschnitten auf die festgelegten Tätigkeiten, die Kenntnisse der Elektrotechnik, die für das sichere und fachgerechte Durchführen dieser Tätigkeiten erforderlich sind, vermittelt werden.

Die praktische Ausbildung muß an den in Frage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden. Sie muß die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können.

Die Ausbildungsdauer muß ausreichend bemessen sein. Je nach Umfang der festgelegten Tätigkeiten kann eine Ausbildung über mehrere Monate erforderlich sein.

Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung. In jedem Fall hat er zu prüfen, ob die in der vorstehend genannten Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten ausreichend sind.


Alle Klarheiten beseitigt ?
 
Also die Geräteprüfung haben wir u.a. mit folgendem Gerät durchgeführt:

SECUTEST SII Prüfgerät nach DIN VDE 0404 zur Prüfung nach DIN VDE 0701/0702/0751 Vorzugstype V003 mit allen Grundmerkmalen B00 bis KE00 zusätzlich mit Merkmal E01 (Druckermodul SECUTEST PSI)

Und noch einem anderen, womit eigentlich nur der Schutzleiterwiderstand geprüft wird, der Hersteller fällt mir momentan nicht éin.
 
Vielleicht kam das etwas zu selbstsicher rüber :?

Also ich meinte die Prüfung Ortsveränderlicher Geräte wie Rechner, Monitor etc.
Aber die Frage wurde mir ja bereits beantwortet.

Das einzige, was ich bisher gemacht habe, sind Leuchten an der Decke angebracht, aber das darf man ja auch schon nicht mehr....
 
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