10mm² als Hauptleitung nach VDE zulässig?

Diskutiere 10mm² als Hauptleitung nach VDE zulässig? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, mein Name ist Hannes, ich bin seit ein paar Monaten Bauherr eines Altbaus mit dem wir viel Arbeit haben. Aus kostengründen...
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Octavian1977 schrieb:
Absicherung bis 10m Leitungslänge maximal 32A,
bis 12m maximal 25A
bis 16m maxiaml 20A
50A geht nur bis zu einer Leitungslänge von ca. 6m
Ansonsten wird der Spannungsfall von 0,5% nicht eingehalten

Ja, richtig! Hatte ich eben nicht bedacht.
werner
 
Mal zu meinem Verständniss:
Du hast vor zwei Jahren die besagte Leitung (und den Zählerschrank?) von einer Firma erneuern lassen.

Den Rest der Installation haben dann Laien erstellt.

Nun hast du eine andere Firma mit weiteren arbeiten beuftragt, und diese bemängelt nun die Arbeit des Vorgängerbetriebes? Was geht sie das an? Bzw. hast du um eine beurteilung der Installation gebeten?
 
Octavian1977 schrieb:
Absicherung bis 10m Leitungslänge maximal 32A,
bis 12m maximal 25A
bis 16m maxiaml 20A

50A geht nur bis zu einer Leitungslänge von ca. 6m

Ansonsten wird der Spannungsfall von 0,5% nicht eingehalten

l = (Delta u * Un * q * Kappa) / (Wurzel(3) * 100% * I * cos Phi)
= (0,5% * 400V * 10mm² * 56m/(Ohm*mm²)) / (1,73 * 100% * 50A * 1)
= 12,9m (bei 50A und 0,5%)

Bei einer Leitertemperatur von 55°C, entsprechend Kappa 49.12, nach DIN VDE 0100-600 ergibt sich eine Leitungslänger von 11,3m und ist damit bei 10m immer noch zulässig.

Nach was für Methoden rechnest du da soviel anders bitte?
 
ego1 schrieb:
diese bemängelt nun die Arbeit des Vorgängerbetriebes? Was geht sie das an? Bzw. hast du um eine beurteilung der Installation gebeten?

Wir weisen unsere Kunden auch auf ersichtliche Mängel hin. Ungefragt. Gehört zur Qualifikation diese zu sehen und zu dokumentieren - u.a. auch um im evtl. eintretenden Schadensfall den Urzustand darlegen zu können mit schriftlicher Anzeige der erkannten Mängel an den Betreiber. Die Story "Da waren Sie zuletzt dran" kennt man ja schon ...
 
T.Paul schrieb:
l = (Delta u * Un * q * Kappa) / (Wurzel(3) * 100% * I * cos Phi)
= (0,5% * 400V * 10mm² * 56m/(Ohm*mm²)) / (1,73 * 100% * 50A * 1)
= 12,9m (bei 50A und 0,5%)

Muss ich nicht an dieser Stelle die Länge halbieren, da der Strom ja über beide Leiter fließt (hin u. zurück)?
werner
 
Nein, musst Du nicht. Bei Drehstrom ist deshalb der Verkettungsfaktor Wurzel(3) mit in der Formel, bei Wechselstrom ersetzt du dies durch 2, denn hier wird halbiert.
 
ego1 hat folgendes geschrieben:
diese bemängelt nun die Arbeit des Vorgängerbetriebes? Was geht sie das an? Bzw. hast du um eine beurteilung der Installation gebeten?

§ 15 Überprüfung der elektrischen Anlage
(2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so
ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei
Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.

Meldepflichtig ist hierzu der konzessinierte Betrieb, wenn keine Beseitigung des Eigentümers erfolgt.
 
Eine Hauptleitung welche nicht für 63A ausgelegt ist, ist wohl alles andere als gefärlich, sondern in erster Linie nicht Zukunftssicher.
 
Bei einer Absicherung von 63A im HAK schon - Wenn im Kurzschlussfall das Holz entzündet wird wünsche ich viel Spaß mit der Gebäudeversicherung ob der Normwidrigen Installation ... Natürlich ist das Problem im Normalbetrieb theoretischer Natur - Aber das wird ganz schnell ein reales Problem, wenn Versicherungen nach Möglichkeiten suchen den Schaden zu mindern oder gar nicht zahlen zu müssen.
 
T.Paul schrieb:
Octavian1977 schrieb:
Absicherung bis 10m Leitungslänge maximal 32A,
bis 12m maximal 25A
bis 16m maxiaml 20A

50A geht nur bis zu einer Leitungslänge von ca. 6m

Ansonsten wird der Spannungsfall von 0,5% nicht eingehalten

l = (Delta u * Un * q * Kappa) / (Wurzel(3) * 100% * I * cos Phi)
= (0,5% * 400V * 10mm² * 56m/(Ohm*mm²)) / (1,73 * 100% * 50A * 1)
= 12,9m (bei 50A und 0,5%)

Bei einer Leitertemperatur von 55°C, entsprechend Kappa 49.12, nach DIN VDE 0100-600 ergibt sich eine Leitungslänger von 11,3m und ist damit bei 10m immer noch zulässig.

Nach was für Methoden rechnest du da soviel anders bitte?


hallo Paul,
ich denke hier wird da unsymmetrisch Belastet mit der Wechselstrom Formel gerechnet.
Dann kommt das hin.
Kannte ich für Verteiler Stromkreise auch nicht.
 
s-p-s schrieb:
ich denke hier wird da unsymmetrisch Belastet mit der Wechselstrom Formel gerechnet.
Dann kommt das hin.
Kannte ich für Verteiler Stromkreise auch nicht.

Ist ja auch falsch. Auf eine gleichmässige Verteilung zu achten ist Aufgabe des Installateurs, die Unsymmetrie ist nach TAB auf 4,6kVA zu begrenzen.
 
Ich durfte im Laufe meiner Ausbildung einige "Steigleitungen" verlegen. Nahezu alle hatten 10mm², viele waren länger als 10m, der VNB-Monteur hat NIE gemeckert. Natürlich ist das Pfusch, aber bei entsprechender Absicherung <63A m.E. vertretbar!
 
Man kann zwar versuchen eine Unsymetrie in der Belastung zu begrenzen, allerdings ist das bei nicht Drehstromverbrauchern nicht möglich, also muß man von dem schlechteren Fall ausgehen und mit der 2 statt mit wurzel 3 rechnen.
 
ego1 schrieb:
Mal zu meinem Verständniss:
Du hast vor zwei Jahren die besagte Leitung (und den Zählerschrank?) von einer Firma erneuern lassen.

Den Rest der Installation haben dann Laien erstellt.

Nun hast du eine andere Firma mit weiteren arbeiten beuftragt, und diese bemängelt nun die Arbeit des Vorgängerbetriebes? Was geht sie das an? Bzw. hast du um eine beurteilung der Installation gebeten?

Hallo,

nein das ist anders. Wir haben das Haus letztes Jahr gekauft. Da war es schon so installiert wie es jetzt ist, und das von einem Fachbetrieb in der Region. Die Installationsarbeiten waren wohl vor ca. 2 Jahren, denn in dieser Zeit wurden vier Nachtspeicheröfeninstalliert, und auch eine neue 10mm2 Leitung vom HAK zum Zählerkasten gezogen.
Das ist eben das was mich verwundert!

Die E- Installation hatte also bereits (ob nach VDE sei mal dahingestellt) "Hand und Fuß". Wir haben aber viel der Steckdosen und Lampenleitungen erneuert da sie zum teil 2-adrig waren. Weil ich einen E-Check wollte um das ganze durchmessen zu lassen, hab ich einen Elektriker herbestellt, der eben diese 10mm2 Hauptleitung bemängelte. Der Meisterbetrieb welcher diese installiert hat, äußert sich nicht weiter zu seinem Werk, und hat angeblich über Monate auch gar keine Zeit.

Im Moment läuft es wohl darauf hinaus, eine 16mm2 Leitung reinzuziehen.


Danke für eure Antworten!
 
Ich würde an deiner Stelle den Betrieb bitten, die Hausanschlussicherung wenn dies noch nicht geschehen ist an die 10mm² Leitung anzupassen(in der Regel währen das dann 50A) und dich mit einem schriftlichen Hinweis auf nichteinhaltung der TAB zu versehen.

So ist dein Eli aus dem schneider und im Grunde wird nie wieder ein Hahn dabach krähen.
 
Ich würde an deiner Stelle den Betrieb bitten, die Hausanschlussicherung wenn dies noch nicht geschehen ist an die 10mm² Leitung anzupassen(in der Regel währen das dann 50A) und dich mit einem schriftlichen Hinweis auf nichteinhaltung der TAB zu versehen.

Die Festlegung der HAK Sicherungen trifft der Netzbetreiber, nicht der Betrieb.
 
Der Netzbetreiber legt aber nur die Obergrenze fest.
Der zugelassene Fachbetrieb kann natürlich die Absicherung verringern.
 
Falsch. Der Netzbetreiber hat definitiv das Recht zur FESTLEGUNG, nicht zum begrenzen.
 
T.Paul schrieb:
Falsch. Der Netzbetreiber hat definitiv das Recht zur FESTLEGUNG, nicht zum begrenzen.

Ergänzung:
Gem. TAB 6.2.1: " ... Der Netzbetreiber gibt die Größe der Hausanschlusssicherung vor."

werner
 
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