12/24 Volt Stripes an NYM-J

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Voltaren86

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Hey

Kann mir einer sagen ob es bestimmte Vorschriften gibt bei der Farbbelegung beim Anschluß von RGB Streifen o.ä.?
Also wenn ich z.B. ein NYM 5x1,5 habe, kann ich die Adern beim Anschluß bunt mischen?
 
Nein

Grüngelb ist dem Schutzleiter vorbehalten.
 
Octavian1977 schrieb:
Nein

Grüngelb ist dem Schutzleiter vorbehalten.

Ich habe ehrlich gesagt noch nie einen LED Streifen gesehen, der einen Anschluß für PE hatte. Mal abgesehen von den 230V LED Streifen.

Ganz konkret interessiert mich ob es erlaubt ist, von der UV ein 5x1,5 NYM in ein Zimmer zu legen, und bei einem RGB Streifen Schwarz auf Rot, Grau auf Grün, Blau auf Blau und Braun auf 12V Plus zu löten.
Von mir aus auch vorher in einer Schalterdose auf Flexible Schwarze zu verteilen. Ist bei Kleinspannung sowas nicht wurscht?
 
Eigentlich gibt es der Antwort von Octavian1977 nicht mehr viel hinzuzufügen. Was Du machst, ist Deine Sache. Aber erlaubt ist es nicht. Dem Grün-Gelben ist die Funktion des Schutzleiters vorbehalten.
 
Voltaren86 schrieb:
Ganz konkret interessiert mich ob es erlaubt ist, von der UV ein 5x1,5 NYM in ein Zimmer zu legen, und bei einem RGB Streifen Schwarz auf Rot, Grau auf Grün, Blau auf Blau und Braun auf 12V Plus zu löten.
Du wirst ziemlich sicher Probleme mit dem Spannungsfall bekommen. Bei den Farb-Adern mag das noch funktionieren, aber auf der Plus-Ader addieren sich die Ströme. Welche Leistung hat denn der Streifen und wie lang ist die Zuleitung?
 
:lol:

Wie wär's, wenn du einfach Nummernkabel ohne gn/ge - Ader verwenden würdest?

P.
 
Nimm Blau für den Masseleiter, da dieser normalerweise der Neutralleiter ist.

Ich würde es so belegen:

Schwarz = R
Braun = G
Grau = B
Blau = Masse

Ich würde nicht "bunt mischen", sondern ein Schema konsequent umsetzen.

Wenn die 12V eine Schutzkleinspannung mit galvanischer Trennung ist, darf der PE nicht angeschlossen werden und auch nicht zweckentfremdet werden. Besser wäre, wenn es diese Ader in diesem Fall gar nicht erst gibt!
 
Je nach Art des Netzteiles dürfen die Leitungen der Sekundärseite eine bestimmte Länge (meist 0,5m)nicht überschreiten.
 
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