15 jähriger Schüler bastelt am Zählerschrank

Diskutiere 15 jähriger Schüler bastelt am Zählerschrank im Forum News, Informationen & Feedback im Bereich ALLGEMEINES - Unglaublich was Laien so treiben! Eine Kundin wollte eine Außensteckdose für einen Springbrunnen im Garten installiert haben. Eigentlich keine...
Mich wundert aber auch, das Leute es überhaupt zulassen, das ein so junger Hobbybastler an der Elektroanlage arbeitet.
Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass auch ein 15-jähriger (ich war in dem Alter im 2. Lehrjahr und habe ein ganzes Geschäftshaus installiert mit Zählerschrank) das besser kann, als so manscher Besserwisser hier im Forum, der z.B. erst mal alles auseinander reißt und dann nicht mehr weiter weiß.
 
Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass auch ein 15-jähriger (ich war in dem Alter im 2. Lehrjahr und habe ein ganzes Geschäftshaus installiert mit Zählerschrank) das besser kann, als so manscher Besserwisser hier im Forum, der z.B. erst mal alles auseinander reißt und dann nicht mehr weiter weiß.

Das mag ja durchaus sein aber es ging nur um die Konsequenzen einer fehlerhaften Installation eines ungelernten 15 jährigen. Natürlich ist der Auftraggeber da auch in der Verantwortung. Auch er sollte wissen, wer sich an 230V Anlagen vergreifen darf.
 
Das mag ja durchaus sein aber es ging nur um die Konsequenzen einer fehlerhaften Installation eines ungelernten 15 jährigen. Natürlich ist der Auftraggeber da auch in der Verantwortung. Auch er sollte wissen, wer sich an 230V Anlagen vergreifen darf.

Das sind in Prinzip die gleichen wie von einem 25, 45, o. 85 jährigen, gelernten oder ungelernten
 
Das sind in Prinzip die gleichen wie von einem 25, 45, o. 85 jährigen, gelernten oder ungelernten

Das sehe ich etwas differenzierter. Z. Bsp. : Ein 15 jähriger wird vermutlich noch keine Haftpflichtversicherung haben sondern seine Eltern. Das heißt es stehen Andere finanziell für ihn gerade. Bei einem 25 jährigen sieht es dann schon anders aus.
 
Das sehe ich etwas differenzierter. Z. Bsp. : Ein 15 jähriger wird vermutlich noch keine Haftpflichtversicherung haben sondern seine Eltern. Das heißt es stehen Andere finanziell für ihn gerade. Bei einem 25 jährigen sieht es dann schon anders aus.

Die Haftung gibt es immer, mit oder ohne Versicherung, mit oder ohne Firma (Schwarzarbeit). Von dem her sah ich keinen Unterschied.
 
Die Haftung gibt es immer, mit oder ohne Versicherung, mit oder ohne Firma (Schwarzarbeit). Von dem her sah ich keinen Unterschied.

Haftung gibt es wenn eine Schuld nachgewiesen ist. Interessant ist aber dann wer den Schaden ausgleichen muss. Die Versicherung weil sie zahlen muss oder sich wehrt da grob fahrlässig gehandelt wurde. Ist der Schaden groß genug kann es sehr weh tun.
 
Haften wird mit Sicherheit der 15 Jährige und das mitunter Lebenslang. Seine Eltern und der Auftragsgeber sitzen da mit in dem Boot.
 
Haften wird mit Sicherheit der 15 Jährige und das mitunter Lebenslang. Seine Eltern und der Auftragsgeber sitzen da mit in dem Boot.

Aha.... @Pumukel ist auch noch Jurist.
Es wäre interessant zu wissen, wieviel Jugendliche in deutschen Gefängnissen (vielleicht lebenslänglich) schmachten, die verbotener Weise an den elektrischen Anlagen schraubten?
 
@Allstromer Schon mal was davon gehört das es auch Schadensersatz gibt ! Und wenn du für einen Anderen eine Rente bezahlen darfst trägst du die ein Leben lang.
 
Na schau dir mal § 823 BGB an . Weiter gehts dann mit § 842 BGB und folgende.
Die arbeiten an der Elektroanlage durch den 15 Jährigen sind klar eine unerlaubte Handlung für die der 15 jährige sich verantworten muss. Auch die Eltern werden da mit zur Verantwortung gezogen, Genauso wie der Auftragsgeber.
 
Aha.... @Pumukel ist auch noch Jurist.
Es wäre interessant zu wissen, wieviel Jugendliche in deutschen Gefängnissen (vielleicht lebenslänglich) schmachten, die verbotener Weise an den elektrischen Anlagen schraubten?

Es wäre interessant zu wissen wo im StGB das Verbot festgehalten wird. Vielleicht kann der Staatsrechtler @Pumukel uns auch darüber belehren?
 
Wenn ich als Elektrofachkraft etwas in Schwarzarbeit mache hafte ich genau so . Als Laie hat der Jiunge schon mal absolut nichts an der der Verteilung zu suchen. Und damit meine ich nicht das Betreiben einer Anlage .(Zb Sicherung oder FI wieder zuschalten)
 
Aha.... @Pumukel ist auch noch Jurist.
Es wäre interessant zu wissen, wieviel Jugendliche in deutschen Gefängnissen (vielleicht lebenslänglich) schmachten, die verbotener Weise an den elektrischen Anlagen schraubten?

Hier ging es erstmal nur um zivilrechtliche Belange. Einfach Schadensersatzleistungen und ob eine Versicherung im ungünstigsten Fall überhaupt im Rahmen der elterlichen Haftpflicht zahlt. Strafrechtlich sehe ich erstmal keinen Ansatz höchstens er hat im Rahmen der Installation ein Attentat vor. :)
 
Hier ging es erstmal nur um zivilrechtliche Belange. Einfach Schadensersatzleistungen und ob eine Versicherung im ungünstigsten Fall überhaupt im Rahmen der elterlichen Haftpflicht zahlt. Strafrechtlich sehe ich erstmal keinen Ansatz höchstens er hat im Rahmen der Installation ein Attentat vor. :)

Wenn sowas vor Gericht geht wären auch die Auftraggeber drann da es ja ziemlich eindeutig ist, dass ein 15 jähriger kein Elektromeister ist.
Aber wo kein Kläger da auch kein Richter.
Der Krug geht so lange zum Brunnen....
 
Thema: 15 jähriger Schüler bastelt am Zählerschrank
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