2 DLE 21kW an einen Zähler

Diskutiere 2 DLE 21kW an einen Zähler im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, wir haben gerade unsere Mietwohnung renoviert und in dem Zuge aus 2 Wohnungen, von denen eine auf dem Stand von 1960 war, eine gemacht...
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Sebastian Kemper

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Hallo,

wir haben gerade unsere Mietwohnung renoviert und in dem Zuge aus 2 Wohnungen, von denen eine auf dem Stand von 1960 war, eine gemacht. Dabei haben wir jetzt auch ein zweites Bad eingebaut, was vorher nicht vorhanden war. Die Wohnung erstreckt sich nun über die erste und zweite Etage.
Im EG haben wir zwei Zähler hängen, die wohl jew. bis 60A ausgelegt sind. Der eine Zähler hat mittlerweile allerdings keine Funktion mehr, da der Lichtstrom der obersten Etage mit über die UV in der ersten Etage geht. Da wir uns das Geld (bzw. das Geld der Mieter) nun sparen wollen, würden wir auch gerne den zweiten DLE mit an den Zähler anschließen. Wir haben dazu eine neue Leitung (NYM 4x10mm²)verlegt, und fragen uns jetzt eben nur, ob wir das mit den bestehenden Zählern machen können, oder ob wir einen grösseren, bzw. zweiten Zähler brauchen.
VNB ist die AVU.

Wäre über eine schnelle Antwort mehr als glücklich
 
du musst dich dann mal bei deinem evu informieren, und müsstest bestimmt dan auch mit lastabwurfrelais arbeiten, so das immer nur ein DLH im betrieb genommen werden kann, wegen der strombelastbarkeit
 
Vielen Dank fpr die schnelle Antwort, das habe ich mir schon gedacht, aber genau da liegt ja das Problem, da die Leitungen nicht in eine UV gehen. Dann werden wir wahrscheinlich doch den zweiten Zähler behalten müssen.
 
Sebastian Kemper schrieb:
da die Leitungen nicht in eine UV gehen. Dann werden wir wahrscheinlich doch den zweiten Zähler behalten müssen.

Wo gehen die denn hin?

Aufputzinstallation von 1960? Da würde es Sinn machen das zu erneuern. Bei den Zählergrundgebühren lohnt sich das sogar irgendwann mal und du hast mehr sicherheit durch eine neue Anlage.
 
Also, ich versuche das jetzt mal einigermaßen verständlich zu erläutern.
Wir wohnen in einem Altbau von 1910. In diesem Haus, einer ehemaligen Bäckerei befinden sich 3 Wohnungen. Die im ersten OG wurde vor ca. 8 Jahren renoviert mit kompl. Elektrik. Im zweiten OG befindet sich eine Wohneinheit ohne Bad und alles. Diese war bis ca. 1985 bewohnt und hatte die Technik von 1950-1960. Diese Wohnung habe ich komplett neu verdrahtet und an die UV im ersten OG angeschlossen. Im Nachhinein kam der Wunsch auf ein Bad inkl. DLE zu installieren. Nun habe ich ein 4x10mm² zum Zählerkasten verlegt, der sich im EG befindet und die Zähler für 1.OG und 2.OG beinhaltet. Beim Lichtstrom für das 2. OG habe ich alles an die UV im 1.0G angeklemmt, da das 1. und 2. OG zukünftig als eine Wohneinheit genutzt werden und auch über einen Zähler abgerechnet werden sollen. In diesem Strang befindet sich jedoch schon ein DLE mit 21kW. Im Notfall würde ich den 2.DLE an den 2. Zähler, an dem sich im Moment nichts mehr befindet anschließen, und wir müssten uns mit den ca. 40€ im Jahr begnügen. Es wäre allerdings schön, eine andere Lösung mit einem Zähler zu finden, auch wenn der Zähler ersetzt werden müsste.

Also, Installation soweit komplett neu ab Zähler. Nur was mache ich mit dem DLE Anschluß? Ein Lastabwurfrelais kommt nicht in Frage, da die Leitung des 2. DLE nicht in die UV 1. OG kann und soll.
 
Okay, jetzt habe ich verstanden worumm es geht und was bei dir los ist.

Gibt es keine Möglichkeit mit dem DLE aus dem 2OG in die UV im 1OG zu kommen?

Wenn nicht, gibt's ne Möglichkeit mit der Leitung des DLE aus dem 1OG ins EG zu kommen?

Also das die beiden DLE's an ein und der selben Stelle ankommen, um einen Lastabwurf verwenden zu können?

Ansonsten einen größeren Zähler, der allerdings auch mehr kostet.
 
Ich habe noch vergessen, gibts ne Möglichkeit vom EG zur UV im 1OG zu kommen, nicht mit der DLE Leitung sondern dann mit ner "dünneren" um eventuell mit gegenseitig verriegelten Schützen / Lastabwurf etwas zu machen?
 
Die Idee, die du vorgeschlagen hast ist ja nicht schlecht, allerdings würde ich eine gegenseitige Verriegelung der DLE gerne vermeiden und nur als letzte Möglichkeit verwenden, da die DLE eigentlich auch gleichzeitig nutzbar sein sollten. Noch ist ja auch nicht tapeziert :lol:
 
Hallo,

noch eine andere möglichkeit ist einfach ma bei VNB anzurufen was die sagen ;)! Es gibt ja auch die möglichkeit der Wandlermessung und ein Zähler mit größerer Belastbarkeit. Da brächtest du kein zweitern Zähler. Das beste ist einfach ma bei VNB anrufen was die am liebsten hätten.
Wenn die sagen Zähler bleibt machen sie Lastabwurf ist das Thema ja schon durch.

MFg MArcell
 
Chriss schrieb:
Gibt es keine Möglichkeit mit dem DLE aus dem 2OG in die UV im 1OG zu kommen?

Wenn nicht, gibt's ne Möglichkeit mit der Leitung des DLE aus dem 1OG ins EG zu kommen?

Es sollte doch eine Steuerleitung reichen. Es geht ja nur darum in einer UV ein Schütz zu schalten.

Chriss schrieb:
Ansonsten einen größeren Zähler, der allerdings auch mehr kostet.

Und eine neue Zähleranlage.

Lutz
 
Hallo,

ein ähnliches Problem hatten wir bei einem Bauvorhaben in Gelsenkirchen (EVU ist ENEV). Wohnungen über zwei Etagen, mit zwei Bädern und zwei DEH's.

Nach Rücksprache mit dem EVU wurde keine Verriegelung ausgeführt, die Wohnungen erhielten ganz normale 63A-Zähler.

Gruß
 
Das wäre natürlich das eleganteste, waren das denn auch DLE in der Größenordnung von 21kW?
 
Hallo,

sorry sowas sagt ein VNB ?? Das ist absolut unverständlich! Wenn die in Betrieb sind ziehen die 60A dazu vielleicht jemand der was kochen will oder ne Waschmaschine oder sowas und die Sicheurngen werden überlastet. Die DIN fordert auch mehr ÜBER 63A bei 2 DLE (elkektrische Warwasserbereitung DIN 18015-1) die nächst höhere Nenngröße währen dann 80A! Das beste währe wirklich ein Lastabwurf zu reliesieren, dazu wurden ja bereits genug Beispiele gegen wie man das realisieren könnte!

MFg MArcell
 
Ich werde morgen mal mit dem VNB reden, und dann schauen wir mal, werde euch auf dem Laufenden halten. Aber allen schon mal vielen Dank für die Antworten, ihr habt mir auf jeden Fall weitergeholfen. Werde sicher wieder kommen. :)
 
PTGA schrieb:
ein ähnliches Problem hatten wir bei einem Bauvorhaben in Gelsenkirchen (EVU ist ENEV). Wohnungen über zwei Etagen, mit zwei Bädern und zwei DEH's.

Nach Rücksprache mit dem EVU wurde keine Verriegelung ausgeführt, die Wohnungen erhielten ganz normale 63A-Zähler.

Das wären aber zwei was hier ja geändert werden soll.

Lutz
 
Also, ich war jetzt gerade mal beim VNB. Mir wurde gesagt, dass das im Verantwortungsbereich des Elektrikers liegt. Somit werde ich mich jetzt mal an einen Meister wenden, und fragen, was er dazu sagt.
 
elo22 schrieb:
Das wären aber zwei was hier ja geändert werden soll.

Lutz

Hallo Lutz,

es sind doch zwei DEH, die zur Zeit über zwei Zähler laufen und jetzt sollen beide DEH über einen Zähler laufen. Oder verstehe ich da was falsch?
:?:

Bei meinem Bauvorhaben waren es auch zwei DEH über einen Zähler.

Ist dann doch fast die gleiche Sachlage.

Gruß
 
@Sebastian Kemper

Hallo, hat mal jemand daran gedacht das nach der noch gültigen !

AVBEltV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden)
hier EWR -Worms ist aber soweit ich weiss auch gültig für andere EVU´s bzw VNB´s

unter § 15 Abschnitt 2 steht:

Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen mitzuteilen, soweit sich dadurch tarifliche Bemessungsgrößen ändern.
Stes mitzuteilen sind Geräte mit einem Anschlußwert von mehr als 4,4kW mit Ausnahme von Elektroherden.Näherer Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann das Elektrizitätsversorgungsunternehmen regeln.


D.h. die Elektrofirma die den Durchlauferhitzer (und auch das Bad) installiert hat sollte hier Meldung machen. (Das Gerät anmelden auch die geplante gemeinsameNutzung beider Durchlauferhitzer anzeigen. Im allgemeinen Verlangen die EVU´s für diesen bestimmten Anwendungsfall die Lastabschaltung über Lastabwurf..oder in dem beschrieben Fall den 2ten Zähler belassen aber Trotzdem Anmelden (Pflicht.)

Sollte es die im obigen beschriebene Elektrofirma mit Konzession, die das Bad und die Erweiterung der Elektroinstallation durchgeführt hat, nicht geben verweise ich ohne weiter auf die -- AVBEltV § 12 Abschnitt 2 -- einzugehen auf den von Baum-max zur Verfügung gestellten Text mit folgendem Wortlaut:


http://upload5.postimage.org/165476/haftung.jpg

Ein Fachbetrieb wird dies aber alles wissen und das Gerät anmelden, ein Laie weiss das nicht...wieder mal ein Grund warum Laien nicht an der E-Installation herumfummeln sollten...übrigens auch ein gelernter Elektroinstallateur weiss das nicht, wohl aber........ so hoffentlich .....in den meisten Fällen der konzessionierte Fachbetrieb.

Freundlichst Grüßt Elektro-Mensch

P.S: der durchaus weiss das er wohl wieder mal einigen Forumskollegen auf den Fuß getreten hat. Vorab Entschuldigung.......aber das sind Sachen die nur ein Fachbetrieb Wissen kann, und nicht jeder der meint an der E.-Installation herumfummeln zu wollen.
 
Da hast du Recht, das ist auch der Grund warum ich das frage. Bin zwar Elektrofachkraft, nicht schlagen, Mechatroniker, aber da bin ich mir eben auch nicht so sicher. Wir haben das auch noch nicht durchgeführt, wollte mir nur im Voraus die Info holen, was zu tun ist. Der Installateur ist da IMO nicht so fit drin ;-)

Auf meinen Fuß getreten bist du sicher nicht, ich sehe das nur als Lerneffekt ;-)

Morgen kommt auch der Elektromeisterbetrieb, dann weiß ich was Sache ist, und werde euch das mitteilen!
 
Das EVU drückt schon mal ein Auge zu, wenn elektronische Durchlauferhitzer eingesetzt werden, da diese selten mit voller Leistung heizen.

Gruß Kawa :D
 
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