2-Familienhaus mit einem Stromzähler?

Diskutiere 2-Familienhaus mit einem Stromzähler? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo nochmals, wir haben ein 2-Familienhaus, in der ganz normal zwei Stromzähler für jeden Haushalt angebracht sind. Meine Frage wäre nun...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
S

Stando

Beiträge
201
Hallo nochmals,
wir haben ein 2-Familienhaus, in der ganz normal zwei Stromzähler für jeden Haushalt angebracht sind.

Meine Frage wäre nun, ob es eigentlich möglich ist, das ganze Haus über nur einen Stromzähler und somit mit nur einem Vertrag zum Stromanbieter zu betreiben? Mit einem Zwischenzähler könnte man dann den Strombedarf der zweiten Wohnung mit dem Mieter abrechnen und könnte sich so zumindest die Grundgebühr aufteilen.

Darf man dies überhaupt?
Grüße
Stando
 
Du hast das Problem schon richtig erkannt, das ist zwar technisch problemlos möglich, aber rechtlich sehr problematisch. Irgendwie müsste man denen verklickern, dass es sich um nur einen Haushalt handelt?!??!!
Eventuell machen die auch ne Ausnahme, was aber sehr unwahrscheinlich ist. Grundsätzlich wollen die nicht, dass ein Nutzer seinen vom EVU bezogenen Strom weiter veräussert. Hört sich zwar blöd an, ist es auch, aber so ist's geregelt :shock:
 
Ach so.
Tja, wenn das schon so geregelt ist, wird da nichts machbar sein. Ist mir spontan mal gestern Abend so eingefallen, da man ja ca. 144 Euro nur an Gebühren pro Jahr bezahlt.
 
Machbar wäre es schon, wenn Du mit Deinem Mitbewohner wirklich sehr gut auskommst. Trotzdem ist das fast immer ein Streitpunkt, bei dem es früher oder später zu Reibereien kommt und schon deshalb würd ich mich auf sowas nicht einlassen.
Wenn Du's trotzdem probieren willst, dann musst Du dem EVU halt ne tolle Legende erzählen - Aber wehe, wenn das auffliegt! Ich rate davon ab, auch wenn man da etwas sparen könnte.
 
neee, wenn das eh nicht Rechtens ist, lass ich mich auf sowas erst garnicht ein.
 
Nur mal so in den Raum gestellt, weil mir das grad einfällt - Auf Campingplätzen muss das mit dem Weiterverkaufen von Strom ja auch gehen ...
Die können ja schlecht jedem Zelt nen eigenen Zähler verpassen und bis der da wäre, ist der Urlaub eh rum *g* :lol:
Hmm, irgendwie schizophren die ganzen Vorschriften *g*
 
Stando schrieb:
neee, wenn das eh nicht Rechtens ist, lass ich mich auf sowas erst garnicht ein.

Rechtens warum nicht, ich sehe eigentlich nur das Problem
wenn der Strom "weiterverkauft" werden sollte.
Es gibt ja auch genug Einfamilienhäuser wo die Eltern im
Erdgeschoss eine Wohnung haben und in der 1.Etage wohnt
der Sohn oder die Tochter, da ist nur ein Zähler und ein
Zählerschrankvorhanden und in der Wohnung des Sohnes oder der
Tochter befindet sich eine UV mit einem kleinen Zwischenzähler
für die Hutschiene.
Ich hatte auch insgesamt 4!!! Zähler da bin ich einfach zu
meinen Elektriker gegangen der eine konzesionierte Firma
hat habe den gesagt das ich alles auf einen Zähler legen will.
Der hat mir soweit auch die Formalitäten abgenommen, die Zähler
abgebaut und mitgenommen und fertig.
Mit dem EVU gabs keine Probleme.
Vielleicht einfach mal mit dem Installateurbetrieb des Vertrauens sprechen und weniger mit dem EVU selber reden
 
Hallo Spannung24,

Das stimmt natürlich, aber da geht die Erklärungsnot schon los. Bei nem direkten Verwandschaftsverhältnis oder Partnerschaften machen die EVUs mit, wenn es aber wildfremde Parteien sind, dann eher nicht.
Auch wenn's hier im konkreten Fall nicht gut aussieht, aber fragen kostet nix und das kann er ruhig tun.
Wenn die widererwarten doch zustimmen, dann liegt der schwarze Peter wenigstens nicht mehr bei ihm.
Da hat man schon so manche Sachen an den Regeln so verbogen, dass es dann doch ging. Ich erinner mich noch ungern an ne Wohnung, die in zwei Wohnungen gesplittet wurde und heute dort als Wohngemeinschaft durchgeht. Nicht ganz sauber, aber legal!

Viele Grüsse,

Uli
 
Ja in einer Verwandschaft wäre das wie gesagt noch gut, aber es kommt ja jemand wildfremdes mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit rein. Ich frage aber mal den Stromanbieter was der dazu sagt. Fragen kostet ja nichts, mal schauen, was die dazu sagen ;)
 
Stando schrieb:
Ja in einer Verwandschaft wäre das wie gesagt noch gut, aber es kommt ja jemand wildfremdes mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit rein. Ich frage aber mal den Stromanbieter was der dazu sagt. Fragen kostet ja nichts, mal schauen, was die dazu sagen ;)

Ah so sorry, also jemand wildfremdes kommt rein das habe
ich leider überlesen, die Wohnung soll also doch richtig
vermietet werden.?
Na ja wenn das ein richtiges Mietverhältnis wird sollte
die Mietpartei schon einen eigenen Zähler erhalten.
Was nämlich zum Beispiel wenn sie den Energieanbieter mal wechseln will?
Oder auch ihren eigenen schon mitbringt?
Oder es gibt mal streit wegen der Abrechnung?
Ich meine es gibt auch geeichte Zwischenzähler die zu Abrechnungszwecken verwendet werden dürfen allerdings sind diese teurer als ungeeichte.
Gut fragen kannst du mal aber wie gesagt wenns privat wäre
hätte ich auch vorgeschlagen nur einen Zähler zu verwenden kostet ja alles Gebühren aber wenns n Mietverhältnis ist.
Glaube ich ist das vielleicht nicht so das wahre.
Oder wenn (gut wird selten vorkommen) durch einen Kurzschluss
beim Mieter dein SLS im Zählerschrank auslöst, fällt bei dir
der Strom (zumindest teilweise) dann auch aus.
Zwei Zählerfelder mit getrennten SLS hätten da schon Vorteile.
 
an den eigenen stromanbieter hatte ich nicht gedacht, bzw. wenn der mieter unbedingt einen eigenen anbieter haben will. wobei sich der vermieter ja eh darum bemüht, den günstigsten zu finden.
 
Moin!

wobei sich der vermieter ja eh darum bemüht, den günstigsten zu finden
Aus eigener Erfahrung nein. Den meisten Vermietern geht das sowas von am Allerwertesten vorbei, weil der Mieter es ja eh zahlt.

Übrigens auf so eine Sache mit einem Zähler bei zwei Parteien würde ich mich auch nicht einlassen. Nichtmal wenn es Familie ist(Eltern/Kinder mal außen vor gelassen). Selbst da kann es schnell zu Streitigkeiten kommen.

Gruß
Christian
 
hi,
hab jetzt folgende Nachricht erhalten:

...Wenn Sie allein das gesamte Haus nutzen, dann können Sie den Umbau der Stromverteilung durch einen Elektriker vornehmen lassen. Vor dem Umbau sollten Sie jedoch folgendes berücksichtigen:
Für die Vermietung empfiehlt sich ein separater, geeichter Stromzähler. Als Vermieter haben Sie mit den Stromzahlungen nichts zu tun, der Mieter wickelt dies selbst mit dem Energieversorger ab....

also im endeffekt möglich :)
 
christiankrupp schrieb:
Moin!

wobei sich der Vermieter ja eh darum bemüht, den günstigsten zu finden
Aus eigener Erfahrung nein. Den meisten Vermietern geht das so was von am Allerwertesten vorbei, weil der Mieter es ja eh zahlt.

Übrigens auf so eine Sache mit einem Zähler bei zwei Parteien würde ich mich auch nicht einlassen. Nichtmal wenn es Familie ist(Eltern/Kinder mal außen vor gelassen). Selbst da kann es schnell zu Streitigkeiten kommen.

Gruß
Christian
Hallo ich erinnere mich daran ,dass in so einem Fall sogar die Tochter von der Mutter kontrolliert wurde Mutter ob diese den E Herd energiesparend schalte /benutze ,was letztlich dazu geführt hat dass man eine zweitem Zähler montiert hat.Etwas übertrieben war aber dann doch das man sogar für die Garage / Bastelwerkstätte ein eig.Stromversorgung mit Zähler errichtete wie dann das ganze mit der Abrechnung gehandhabt wurde ist mir allerdings unbekannt mfg sepp
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: 2-Familienhaus mit einem Stromzähler?
Zurück
Oben