230V & 10V-Steuerleitung in einer Leitung erlaubt?

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Es liegt auf den gesamten Parkplatz NYY5G2,5

Vermutlich ist NYY-J gemeint?

Nachfrage von meinem Kollegen. Das die Lichtmasten selber Erdkontakt haben werden und gleichzeitig eine Erdungschelle, ob da der 2,5qmm starke Schutzleiter über die Verteilung reicht oder ob da ein eigener PA zur HES notwendig ist?

Hat dein Kollege schon mal irgendwann eine Strassen-/ oder Parkplatzbeleuchtung installiert? Wohl eher nicht...Was ist mit Leitungslaenge, Spannungsfall, Ueberspannungsschutz? Welche Netzform, Schutzmassnahme?
 
Und wir mögen keine Leute die sich wichtig auf dem Bau aufblähen und trotz Fachwissen rumpfuschen, dass sich die Balken biegen: Ich glaube kaum, dass du mal wirklich unter den Wirdrigkeiten auf dem Bau eine fachgerechte Arbeit abgeliefert hast.
Und so lange, wie es Pfuscher und Murkser auf dem Bau gibt, wird es uns geben! Und wir werden mehr und immer wichtiger.

Und dafür gibt es dann die selbsternannten Gutachter. Kenntnisse von Allem, Elektro, Heizung und Sanitär, Fundamente, Parkett, usw. Kenntnisse, die man unter verschiedenen Pseudonymen in Internet-Foren sammelt. Durch penibles Nachmessen schlägt man bei jedem Gewerk ein paar Hundert Euro heraus, unter dem Strich sind es dann 5000 Euro, und präsentiert dem Bauherrn eine Rechnung von Euro 3000. Alle glücklich. Für Abmahn-Anwalt hat das Studium wahrscheinlich nicht mehr gereicht, anders könnte man das noch machen….
 
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Www: Und wir mögen keine Leute die sich wichtig auf dem Bau aufblähen und trotz Fachwissen rumpfuschen, dass sich die Balken biegen: Ich glaube kaum, dass du mal wirklich unter den Wirdrigkeiten auf dem Bau eine fachgerechte Arbeit abgeliefert hast.
Und so lange, wie es Pfuscher und Murkser auf dem Bau gibt, wird es uns geben! Und wir werden mehr und immer wichtiger.


LED_Supplier: Und dafür gibt es dann die selbsternannten wichtigen Gutachter (Sachverständige). Kenntnisse von Allem, Elektro, Heizung und Sanitär, Fundamente, Parkett, usw. Kenntnisse, die man unter verschiedenen Pseudonymen in Internet-Foren auf Fachtagungen und durch Erfahrung sammelt. Ein umfassendes Fachwissen gehört nun mal zu unserem Handwerk, gerade wenn man alles kontrollieren darf, wobei die Kontrolle überwiegend auf eine stichprobenartige Sichtprüfung basiert,....
Durch penibles Nachmessen schlagt man bei jedem Gewerk ein paar Hundert Euro heraus, unter dem Strich sind es dann 5000 Euro, und präsentiert dem Bauherrn eine Rechnung von Euro 3000, ....sonst kommt man mit den 3000,-€ nicht lang. Dafür bekommt man eine Prüfung der Unterlagen, Ersttermin mit Beratung, sechs Vor-Ort-Termine, eine Begleitung bei der Abnahme mit mehr oder weniger umfangreichen Protokollen. Ein geschultes Auge und der 7.te-Sinn sind dabei viel besser, als dicke fette Fibeln. Der Bauherr kann sich auch für jedes Gewerk einen Fachsachverständigen bestellen die genauer und umfangreicher prüfen. Die finden garantiert mehr und es bleibt weniger beim Gewerk hängen. Alle glücklich. Nein, denn viele Mängel bedeuten für uns höheren Zeitaufwand für die Prüfung und Protokolle schreiben. Und evtl. weitere Unterlagen, wie Herstellervorgaben, Normen+Vorgaben, Bautagebücher, Bilder des BH etc. sichten. Wenn jeder Bau von Mängel behaftet wäre, bedeutet das für mich, dass ich mein Pensum nicht schaffe und wir müssen auch wirtschaftlich denken. Für Abmahn-Anwalt hat das Studium wahrscheinlich nicht mehr gereicht, anders könnte man das noch machen….Unnötig - mein Motto ist: Leben und Leben lassen, das Meiste lässt sich so klären. Es gibt kritsche Punke und nicht so kritische. Und "Bauwerksabdichtung und Isolierung" ist bei den heutigen dichgeklebten und hochgedämmten Häusern ganz heikles Thema. Da können schon kleinste Nachlässigkeiten zu folgenschweren Problemen führen, die nicht immer sofort sichtbar werden, sondern erst Jahre später. Elektro wird dabei quasi mit einem Auge mitgeprüft, dass ist instgesamt ein unkritisches Gewerk.
Ich müsste dich mal mitnehmen, damit du siehst, was für kreative Bauausführungen es so gibt. Auch wenn du nicht vom Fach bist, wirst du manchmal denken: "Welche Laientruppe war hier am Werk"
 
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Vermutlich ist NYY-J gemeint?



Hat dein Kollege schon mal irgendwann eine Strassen-/ oder Parkplatzbeleuchtung installiert? Wohl eher nicht...Was ist mit Leitungslaenge, Spannungsfall, Ueberspannungsschutz? Welche Netzform, Schutzmassnahme?
Nein, hat er nicht. Ist auch nicht seine Aufgabe, sondern die prüfen zu dritt nur (Alles, inkl. Elektro).
Und er kann nur nicht fachgerechte ausgeführet Arbeiten reklamieren, die für sich abgeschlossen sind. Vielleicht baut die Elektrofirma ja B6-Automaten ein - Das reicht für LED-Beleuchtng dicke. Wahrscheinlich wird es ein B16 sein, da die immer eingebaut werden. Und dann gibt es ein Mängelbericht, wenn wir es merken.
 
Wahrscheinlich wird es ein B16 sein, da die immer eingebaut werden. Und dann gibt es ein Mängelbericht, wenn wir es merken.
Da habt ihr aber etwas zum Thema Abschaltbedingungen und Leitungsschutz nicht verstanden. Nach der obigen Aussage sind euch Dinge wie die VDE Fremd.
Leider kann man soetwas ohne einen einschlägigen Abschluss nicht erlernen.
Wenn man Fragen zur Spannungsebene stellt ordent man sich als Elektro-Laie ein und der masst sich an Dinge die korrekt sind zu bemängeln.
 
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Da habt ihr aber etwas zum Thema Abschaltbedingungen und Leitungsschutz nicht verstanden. Nach der obigen Aussage sind euch Dinge wie die VDE Fremd.
Leider kann man soetwas ohne einen einschlägigen Abschluss nicht erlernen.
Wenn man Fragen zur Spannungsebene stellt ordent man sich als Elektro-Laie ein und der masst sich an Dinge die korrekt sind zu bemängeln.
Auf solche Großmäuler stehen wir ganz besonders. Solche Kandidaten wie du, die uns für doof verkaufen wollen, erziehen wir uns schon, die laufen hinterher auch in der Spur. Bei den Handwerkern sind genug Kandidaten dabei, die haben ein echtes Dyskalkulieproblem.
Da wird denn eben der Lageplan der Leitungen und die ganze Berechnung angefordert und genauer geprüft. Da hätte ich richtig Spass dran, die angegebenen Leitungslängen an Hand des Lageplanes auf Plausibilität zu prüfen.
 
Und wenn du mal an den richtigen gerätst dann fällst du mächtig auf die Schnautze! Denn es soll auch vereidigte Sachverständige geben und die nehmen dein Gutachten vor Gericht so auseinander das du da mächtig alt aussehen wirst . Evl kommt dann noch ein Verfahren wegen Geschäftsschädigung und Verleumdung auf dich zu.
 
Nein, hat er nicht. Ist auch nicht seine Aufgabe, sondern die prüfen zu dritt nur (Alles, inkl. Elektro).

klar, zu dritt, braucht man ja auch... einer kennt den Hinweg, einer den Rueckweg und der dritte kennt einen, der lesen und schreiben kann.

Und er kann nur nicht fachgerechte ausgeführet Arbeiten reklamieren, die für sich abgeschlossen sind.

Dein Kollege kann sich vielleicht die Schnuersenkel alleine zubinden, aber dann wird es schon duenn. Mit reklamieren wird da sicher nichts...Und wenn du erwartest, das du hier eine Anleitung zur fachgerechten Planung, Ausfuehrung und Pruefung von Aussenbeleuchtungsanlagen gratis bekommst, bist du auf dem Holzweg.

Vielleicht baut die Elektrofirma ja B6-Automaten ein - Das reicht für LED-Beleuchtng dicke.

Du hast wirklich keine Ahnung... aber davon eine ganze Menge.
 
Da kann ich dir nur zustimmen
 
Und wenn du mal an den richtigen gerätst dann fällst du mächtig auf die Schnautze! Denn es soll auch vereidigte Sachverständige geben und die nehmen dein Gutachten vor Gericht so auseinander das du da mächtig alt aussehen wirst . Evl kommt dann noch ein Verfahren wegen Geschäftsschädigung und Verleumdung auf dich zu.
Ich merke schon: Keine Ahnung von der Materie!
Die Vereidigung besagt nur, dass diese im Rahmen eines gerichtlichen Verfahren gemäß ihres Prüfungsauftrages tätig werden dürfen. Wir haben bei uns auch vereidigte Sachverständige und die dürfen vor Gericht gar Keinen und Nichts auseinandernehmen, sondern werden vom Gericht beauftragt, einen bestimmten Sachverhalt gutachterlich zu beurteilen und zwar als neutrale Partei im Verfahren. Das Auseinandernehmen übernimmt der jeweilige Rechtsbeistand der sich streitenen Parteien.
Auch nicht gerichtlich beauftragte Sachverständige müssen neutral gemäß ihres Prüfungsauftrag prüfen, sind aber Partei des Auftragsgebers. Das heißt konkret, mein Prüfungsauftrag darf nicht dazu führen, dass dem Bauherren unberechtigterweise Kosten erspart werden.

Ihr habt es einfach nicht verstanden!
Unsere Tätigkeit soll dafür sorgen, dass der Bauherr ein möglichst mängelfreies Objekt gemäß der Bau- und Leistungsbeschreibung bekommt und nicht irgendwelche Umsonstleistungen, Gratiszugaben oder Abschläge. Wir passen letztendlich darauf auf, dass alle unter den gleichen Bedingungen mitspielen dürfen. Es geht nicht darum Handwerker zu ärgern, sondern dass diese ihre Arbeit korrekt gemäß dem Stand der Technik ausführen!
Das ist letztendlich auch im Interesse der korrekt arbeitenden Handwerksfirmen, da diese in Preiskonkurrenz zu den oft unterbietenen Pfusch- & Murksgewerken stehen. Gerade wenn das Objekt von einem GÜ oder BT hochgezogen wird, spielt der günstigste Anbieter oft die ausschlaggebene Rolle, da am Ende des Baus möglichst viel Gewinn übrigbleiben soll.
 
So so nehmen wir mal das Beispiel Parkplatzbeleuchtung:
Leitung wie gesagt NYY-J 5*2,5mm² Länge von Verteilung bis zur Letzten Leuchte soll 100m betragen. Diese Leitung ist durch einen 4 poligen FI mit 25 A und einen 3 Poligen B16 abgesichert. Du würdest den B16 bemängeln . Mit welcher Begründung!
 
So so nehmen wir mal das Beispiel Parkplatzbeleuchtung:
Leitung wie gesagt NYY-J 5*2,5mm² Länge von Verteilung bis zur Letzten Leuchte soll 100m betragen. Diese Leitung ist durch einen 4 poligen FI mit 25 A und einen 3 Poligen B16 abgesichert. Du würdest den B16 bemängeln . Mit welcher Begründung!
Kennst du die Ausmaße von diesen Parkplatz und wie die Leitungen liegen?
 
nein aber du Willst den B16 evl bemängeln und dafür hätte ich gern eine Hieb und stichfesten Grund. Aber ich komm dir noch entgegen und setze die letzte Leuchte 200 m von der Verteilung entfernt.
 
nein aber du Willst den B16 evl bemängeln und dafür hätte ich gern eine Hieb und stichfesten Grund. Aber ich komm dir noch entgegen und setze die letzte Leuchte 200 m von der Verteilung entfernt.
Es kam hier die Frage wegen Spannungsabfall wegen der Leitungslänge auf. Ich kenne den Parkplatz auch nicht. Vielleicht sind es auch 400m oder 600m - k.A, aber bei 200m durchgängig 2,5qmm hälst du mit 16A die vorgeschriebenen Abschaltbedingungen nicht mehr ein.
Bei solchen Längen lassen wir uns gerne die Planung zeigen - wenn es denn eine gibt. Man glaubt gar nicht, wie viele E-Firmen ohne konkrete Planung selbst in größeren Gebäudekomplexen am Arbeiten sind. Und noch erstaunlicher ist, dass es meistens funktioniert.
Aus der Planung kann man ersehen, ob da z.B. der Hauptstrang dicker ausgeführt werden sollte und dann stichprobenartig prüfen, ob es so umgesetzt wurde.
 
Mit der Begründung Spannungsfall fällst du schon das erste mal auf die Schnauze!
Bei 200m Leitungslänge halte ich mit B16 die Abschaltbedingen ein! Und das nachweisbar!
 
Mit der Begründung Spannungsfall fällst du schon das erste mal auf die Schnauze!
Bei 200m Leitungslänge halte ich mit B16 die Abschaltbedingen ein! Und das nachweisbar!
Dann weise das mal nach. Nicht nur reine Verlegeart D, sondern auch 100m Häufung auf der Pritsche.
 
So dann wählen wir mal einen Extremwert 40 Grad Umgebungstemperatur und Verlegeart B2. Dann ist das 2,5mm² mit 16 A problemlos absicherbar.
 
Ich frage mich nur, wo man dann genau die Trennung macht u. wie die Klemmdose dann ausehen wird u. muss, wenn man Niederspannung u. Kleinspannung auf einer gemeinsamen Leitung zuerst zusammenführt u. dann wieder trennen muss.
Ist nicht SELV sondern FELV oder PELV. Ist kleine Spannung, musst du aber genauso behandeln wie 230V also mit ausreichender Isolierung usw. Du darfst dann halt nicht mit Klingeldraht weiter gehen
 
Thema: 230V & 10V-Steuerleitung in einer Leitung erlaubt?
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