35A oder 50A SLS

Diskutiere 35A oder 50A SLS im Installation von Leitungen und Betriebsmitteln Forum im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK; Die Anschlussleistung legt der Netzbetreiber fest und nicht du Die Anschlussleistung 43 kW wurde damals, als der vorhandene Hausanschluss mit...

  1. EBC41

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    Die Anschlussleistung 43 kW wurde damals, als der vorhandene Hausanschluss mit 63A erstellt wurde, im Einvernehmen von Abnehmer, Fachbetrieb und Netzbetreiber so festgelegt. Da gibt es jetzt nichts zu ändern dran, sonst wäre das ein Vertragsbruch. Ich will hier eigenmächtig keine neue Anschlussleistung festlegen, sondern dem Abnehmer die damals vereinbarte Leistung für die Zukunft sichern. Ist das so schwierig zu verstehen?
     
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  2. ego1

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    Da fällt mir nix mehr zu ein.
    Du hast doch selber in Beitrag #40 ein rotes Kästchen eingemalt, das bei 16mm² und Dauerbetriebstrom (hier: PV-Anlage!!!!!!!!) max. ein 50A SLS zu verwenden sei.
     
  3. cool20

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    Bei einer Anlagenänderung muss es erneut beantragt werden, bei einer PV Anlage handelt es sich um einen Dauerbetrieb hier darf nach DIN VDE 0603-2-1 nicht mit einen 63A SLS Schalter abgesichert werden. Ob der Kunde das vorher hatte oder nicht spielt keine Rolle, im Aussetzbetrieb (Haushaltsanwendungen nach DIN 18015) ist das Ok aber ebbend nicht im Dauerbetrieb wie z.B eine PV-Anlage. So und jetzt die Erklärung warum das so ist, ganz einfach mehr hält der EHZ Zähler nicht aus und die Zählerplätze sind auch so dimensioniert. Bei einer Dreipunktbefestigung werden die Zähler mittlerweile auch so ausgelegt und gebaut. Ein alter Ferraris Zähler wird mehr aushalten als ein neuer Digitaler Zähler.

    upload_2023-3-18_10-4-46.png

    Zum Nachlesen https://www.abn-electro.com/fileadm...e_zur_E_VDE-AR-N_4100_VDE_0603_2018-12-11.pdf
     
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  4. EBC41

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    Unglaublich, wie oft soll ich noch schreiben, dass der TE nur eine PV mit 5kW hat. Deshalb ist das Problem Dauerbetrieb hier nicht relevant und es klappt bei ihm mit einer 63A SLS.

    Bei Belegung mit einem Zähler geht bei Dauerbetrieb nur bis 44A und 16mm² Kabelbaum, seine Anlage liefert nur maximal 22A.

    Die Ströme von Verbrauch und Einspeisung fließen in Gegenrichtung, deshalb summiert sich hier nichts, sondern man subtrahiert die Ströme.
     
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  5. EBC41

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    Aber nicht bei so einer kleinen PV Anlage 5kW wie hier. Es ist ganz klar, dass hier keine PV mit 43kW geht. Davon sind wir meilenweit entfernt.
     
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  6. ego1

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    @EBC41

    Wie ich dir bereits mehrfach!!! dazu gesagt habe:

    Diskutiere das mit dem VNB, nicht mit mir!
    Ich/wir errichten Anlagen nach deren Vorgaben.
    Was nützt es mir da wenn der Zählermonteur sagt: Nein!
    Soll ich dann dem Kunden sagen:
    Ja, stimmt, der VNB hätte hier bei ihrer 10mm² Verdrahtung einen 35A SLS haben wollen, aber weil der EBC da aus dem Forum was anderes behauptet hat, ist das jetzt leider in die Hose gegangen!
    Meinst du ich mache mich da zum Affen???
    Wozu bitte???
     
  7. EBC41

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    Da möchte ich aber nicht bei dir Kunde sein. Wenn die Kunden dann merken, dass deine Konkurrenz besser in der Lage ist, aus den gegebenen Normen und TABs für sie das Optimale herauszuholen, werden sie bald zur Konkurrenz abwandern.
     
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  8. Pumukel

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    Ich halte mich an die Normen und wenn das die Konkurrenz nicht macht ist es deren Problem und nicht meines.
     
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  9. EBC41

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    Hier konkret in dem Fall vom TE unterliegst Du einer Fehlinterpretation der Normen und holst nicht das erlaubte für ihn heraus.
     
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  10. Pumukel

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    Hier diskutiere ich gar nicht den wie schon gesagt wurde gibt es die Forderung nach Selektivität zwischen HAK und Zählervorsicherung schon mehr als 30 Jahre. Und wenn da sich die Anschlussbedingungen ändern ist das Massgebend . Die Anschlussbedingungen ändern sich auf Dauerbelastung bis max 50A und selbst 5 kW sind eine Dauerbelastung!
     
  11. EBC41

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    Ja, sind eine Dauerbelastung, aber nur eine von 22 A. Das ist ein großer Unterschied.
    Und in der Norm steht, dass mit 16mm² bei Dauerlast 44A erreicht werden dürfen.

    Das bedeutet in der Praxis, dass ein solcher neuer digitaler Zähler bis 44A Dauerlast auf allen drei Phasen gefahren werden kann, wenn er mit 16mm² angeschlossen ist. Da sind wir doch konform in der Meinung?

    Wenn beim TE nun die kleine PV mit nur 22A kommt, ist das nur etwa ein Zwölftel der bei 44 A entstehenden erlaubten Verlustleistung im Zähler.
    Da wirst Du mir auch zustimmen müssen.
     
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  12. EBC41

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    Laut meiner Kenntnis ist es bei den Netzbetreibern auch oft üblich bei 63A SLS eine NH von 63A im HAK zu erlauben.
     
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  13. ego1

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    Was ein Blödsinn!
    Wofür benötigt der TE bitte einen 63A SLS?

    Du kannst gerne in deiner Freizeit unverlangt irgendwelche Privatfehden mit dem VNB ausfechten, mir fehlt es dazu definitiv an allem möglichen!
     
  14. Pumukel

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    Noch mal für dich zum Mitschreiben Der Netzbetreiber legt fest wie hoch die Sicherung im HAK und die Zählervorsicherung sein soll. Und nicht der Elektriker vor Ort ! Wenn sich die Anschlussbedingungen ändern kann sich durch aus auch die Zählervorsicherung zu Ungunsten des Anschlussnehmers ändern!
     
  15. EBC41

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    Ist das so schwer zu verstehen. Es ist eine Bestandsanlage und kein Neuanschluss und der TE hatte bisher das Recht 63A zu nutzen, also bleibt das weiterhin so bestehen.


    Mittlerweile geht es nicht mehr darum, ob der TE einen 63A Anschluss braucht. Aber er hätte das Recht darauf, wenn er es wollte, weil es jetzt im Bestand so ist.

    Er kann es jetzt natürlich verschenken. Aber, wenn er in Zukunft mit Wärmepumpen heizen soll, und / oder mehrere E-Auto Ladestationen benötigt, bezahlt er teures Geld für die dann notwendig werdende Leistungserhöhung.

    Noch dazu, wo es laut der von dir verlinkten Tabelle in #38 sogar normgemäß wäre, ihm einen 63A SLS zu verpassen.
     
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  16. ego1

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    Ich gebe es auf.
    Bei dir ist echt Hopfen und Malz verloren!
     
  17. #77 EBC41, 18.03.2023 um 22:16 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 18.03.2023 um 22:24 Uhr
    EBC41

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    Ich arbeite nach praxisbezogenen Kriterien und nicht nach einer Fehlinterpretation der Normen.

    Dann frage ich dich, wie hättest Du in dem von mir geschilderten Fall in #42 gehandelt? Hättest Du dem Abnehmer seinen Anlagenstrom auch von 50 auf 35A reduziert?

    Und dich hinterher blamiert, weil Du wieder antanzen hättest müssen, um den alten Zustand wieder herzustellen.
     
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  18. ego1

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    Ja, bestimmt, weil ich ja blöde bin!
     
  19. EBC41

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    Dann sprich mal konkret, wie Du da vorgegangen wärst?
     
  20. ego1

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    Ich versuche dir jetzt seit Tagen zu verklickern, das wenn man 50A benötigt man eine 16mm² Zählerrplatzverdrahtung herstellen muss.
    Dazu habe ich dir eine PDF von ABN verlinkt, in der du sogar selber die passende Stelle markiert hast.
    Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Da dies aber gerade in Verbindung mit einer eHz Kassette recht teuer ist, reicht für ein EfH 35A bei 10mm² völlig aus.
     
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