35A oder 50A SLS

Diskutiere 35A oder 50A SLS im Installation von Leitungen und Betriebsmitteln Forum im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK; Ich habe mir dein PDF noch mal genau angeschaut und komme zu dem Schluss, dass am Beispiel unseres TE nicht mal eine 16mm² Verdrahtung zwingend...

  1. EBC41

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    Ich habe mir dein PDF noch mal genau angeschaut und komme zu dem Schluss, dass am Beispiel unseres TE nicht mal eine 16mm² Verdrahtung zwingend notwendig wäre.
    Verbrauchsanlage geht mit 10mm² bis 63A. Dauerstromanlagen hier bis 32A.

    Die PV des TE macht maximal 22A.

    Nochmal, als echter "Dauerstrom" treten hier nur maximal die 22A von der PV auf. Alles andere ist Aussetzbetrieb und noch dazu entgegengesetzte Stromrichtung, womit der Summenstrom sich nochmal reduziert.

    Der TE darf auch nicht unangemeldet weitere Leistung bei der PV dazuinstallieren. Also sind die 22A fix.

    Denke mal physikalisch. Die 22A lassen ein 10mm² kalt.


    Trotzdem würde ich persönlich hier eine 63A Verdrahtung montieren, wenn der Kunde das Geld ausgeben will. Das soll seine Entscheidung bleiben.
     
  2. EBC41

    EBC41

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    Erläuterung: Sie gelten bei Einfach- und Doppelbelegung des Zählerfeldes eines Zählerplatzes mit einem bzw. zwei Zählern. Beachten Sie bei der Dimensionierung der Zählerplätze alle möglichen Energiefluss-Richtungen und die maximal möglichen Betriebsströme

    Diesen Satz sollte man sich genau vor Augen halten, denn darin liegt der Schlüssel zum Verständnis.
     
  3. ego1

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    Ich schreibe es dir nun ein letztes mal, danach bin ich hier raus:

    Das hat nicht mit denken zu tun.
    Wir als eingetragener Fachbetrieb haben uns an die Vorgaben des Versorgers zu halten. Punkt.

    Und der sagt:
    Zählerwechsel zu Zweirichtungszähler nur nach den Bedingungen: 35A/10mm² oder 50A/16mm²!
    Ende der Durchsage, sonst gibt es keinen Zähler.

    Ist das wirklich so schwer zu begreifen?
    Du brauchst mir da nicht physikalich vorzurechnen, das führt zu genau garnichts!!!

    Und da dies auch erst seit ein paar Jahren so ist, kennen das die meisten Elektriker die nichts mit PV oder E-Mobilität(gilt auch für 22kW Wallbox!) am Hut haben (oder sich nicht damit beschäftigen wollen!) eben nicht. Für die gilt ja weiterhin wie gehabt 63A/10mm².
     
  4. cool20

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    Die Größe der PV Anlage spielt keine Rolle, PV Analgen sind Dauerlasten. Bei 10mm2 Zählerverdrahtung 35A SLS Schalter und bei 16mm2 50A SLS Schalter.
    Ein 63A SLS Schalter ist bei uns im Netzgebiet schon gar nicht mehr erlaubt.

    Ob du Praxisorientiert arbeitest oder nicht interessiert keinen Zählermonteur der geht und wünscht dir einen schönen Tag, Wartezeit bei uns bis zum nächsten Termin mindestens 8 Wochen. ;)
     
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  5. EBC41

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    Dann sitzen hier besondere Paragrafenreiter am Werk, denen die allgemeingültigen Vorgaben der VDE-AR-N 4100:2019-04 nicht genügen oder sie nicht zu lesen verstehen.

    Was macht ihr dann, wenn der Kunde aktuell Direktmessung mit 63A hat, wollt ihr dem dann eine Wandlermessung aufzwingen. Da würde ich als Kunde juristische Schritte einleiten.


    In der VDE-AR-N 4100:2019-04 steht aber nach wie vor, dass 10mm² bei Bezug bis 63A und bei Dauerbetriebsstrom bis 32A geht. Das kannst Du wohl nicht abstreiten. Kann schon sein, dass einzelne Netzbetreiber mehr verlangen. Aber Hauptsache, sich minderwertige chinesische Zähler andrehen lassen, die das nicht aushalten, was im Datenblatt steht.
     
  6. Pumukel

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    Werde dir erst mal klar wo der Unterschied im Aussetzbetrieb und im Dauerbetrieb liegen. Beim Einbau einer PV ändert sich auch die Betriebsart von Aussetzbetrieb zum Dauerbetrieb und zwar ohne Rücksicht darauf ob da 5 kW oder 30 kW PV betrieben werden. Hier erfolgt also eine Änderung der Betriebsart und dafür legt einzig und Allein der Netzbetreiber die Sicherungsgrößen fest und nicht der Elektriker ! Aber das willst du schlicht und einfach nicht begreifen,
     
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  7. EBC41

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    Von was schreibe ich wohl seit vielen Postings ständig?


    Da kann man nur sagen, auf Normen herumreiten, aber die physikalischen Gesetze ignorieren.

    Das ist ja heute üblich geworden in manchen Kreisen. Leider lassen sich all zu viele von diesen auf der Nase herumtanzen, ohne ordentlich Kritik an diesem Blödsinn zu üben.
     
  8. Pumukel

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    Du begreifst es schlicht und einfach nicht. Bei den Sicherungen sitzt der Netzbetreiber noch immer am längerem Hebel ob dir das passt oder nicht. Und wenn der sagt bei 35 A SLS ist Feierabend dann war es das. Egal ob du da vorher 63 A hattest.
     
  9. EBC41

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    Der Netzbetreiber muss sich auch an allgemeingültige Regeln halten. Oder denkst Du, wenn jemand jetzt einen Gewerbebetrieb hat, der momentan mit HAS 63A maximalen Anlagenstrom fährt, bei Umstellung auf SLS mit 35A zufrieden ist? Das wäre absolut realitätsfern. Das kann der Zählermonteur vielleicht mit der alten Oma machen, die sich für dumm verkaufen lässt, aber nicht mit dem Chef einer Firma.

    Der wird ihnen juristisch schon auf die Sprünge helfen, wenn sie es bei den Diskussionen nicht einsehen wollen.
     
  10. EBC41

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    Dieser Spruch ist ja absolut weltfremd!
     
  11. Pumukel

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    Du begreifst einfach einiges nicht.
     
  12. EBC41

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    Wie kommt man nur auf so eine abwegige Meinung?

    Soll dann der Abnehmer, der vorher zum Beispiel 50A oder 63A Anlagenstrom hatte für seinen Betrieb, plötzlich mit 35A auskommen?

    Bei uns in der Gegend, die Fälle, die ich kenne, die haben jetzt den SLS in gleicher Größe wie vorher die HAS.
     
  13. ego1

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    Sag mal bist du so blöde, oder machst du das irgendwie extra?
    Oder bist du der neue Forentroll?

    Oder erwartest du jetzt ernsthaft, das dir ein weiteres mal erzählt wird, das man auch 50A bekommen kann bei 16mm² Verdrahtung?
     
  14. EBC41

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    In der fachlichen Praxis reicht es ja nicht, wenn man zigmal hin und herdiskutiert, sondern der Abnehmer braucht eine zielführende Lösung. Sonst muss er seinen Betrieb dicht machen. Wie würdest Du dann konkret und praxisgerecht die Sache lösen?
     
  15. Pumukel

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    Da gibt es verschiedene Lösungen. Und zur Not muss da ein völlig neuer Hausanschluss gelegt werden. Auf jeden Fall entscheidet aber darüber der Netzbetreiber. Die Kunden haben absolut nichts gekonnt wenn das Netz wegen der PV -Anlagen ausfällt. Dauerbelastung ist was völlig anderes als Aussetzbetrieb.
     
  16. EBC41

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    Meine Aussage: "Soll dann der Abnehmer, der vorher zum Beispiel 50A oder 63A Anlagenstrom hatte für seinen Betrieb, plötzlich mit 35A auskommen?",

    war die Antwort auf Pumukels "geniale" Meinung:

    Was soll ich sonst zu so einer praxisfernen Aussage wohl sagen?
     
  17. EBC41

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    Das ist ja wohl logisch und auch nichts neues. Aber Vorsicht, dass keiner auf die Idee kommt, auch beim Balkonkraftwerk mit 600 Watt schon 16mm² Zählerkabelbäume zu verlangen. Das ist ja schließlich auch Dauerbetrieb und nach deiner Aussage:

    müssten da auch ganz "strenge Maßstäbe" angelegt werden.


    Die richtige Aussage dazu wäre eher: " Ob da 30 oder 44 KW betrieben werden. Dann kämen wir der physikalischen Wahrheit schon näher.
     
  18. werner_1

    werner_1 Moderator

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    Hallo ihr Streithähne, auch wenn die TAB inzwischen weitestgehend vereinheitlicht sind, kocht doch jeder Versorger noch sein eigenes Süppchen. Habt ihr den TE mal nach seinem Versorger gefragt? Dannn könnt ihr weiterstreiten.
     
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  19. cool20

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    Wie von anderen im Forum schon geschrieben, ist die Anlage auf den stand der Abnahme muss nichts verändert werde. Wenn die z.B durch eine Wallbox, Wärmepumpe oder einer PV-Anlage umgebaut wird musst du zwangsläufig auf die neuste Norm gehen. Bei uns ist z.B bei 50A Dauerlast Schluss, ab dann gibt es eine Kleinwandlermessung, ab 100A ist ein normale Wandlermessung zu bauen. Persönliche Meinung: Ich baue auch nicht alles nach Norm, aber die Norm mit den Größen der SLS Schalter kommt einfach daher weil schon ein paar EHZ Zähler abgefackelt sind weil diese einfach überlastet wurden.

    Als Kunde wünsche ich viel Erfolg bei den Juristischen Schritten, unsere Rechtabteilung hat einen langen Atem und Aussitzen kann man sowas auch hervorragend. Ich meine ist uns doch egal ob die PV-Anlage läuft, solange wir im Marktstammdatenregister nicht das Go geben, gibt es keinen Cent Einspeisevergütung. Und den Zählereinbau kann man auch auf die lange Bank schieben der Stapel ist groß genug.

    Wie Werner_1 aber schon Schrieb: Eine Abstimmung mit den Netzbetreiber erspart im Zweifel viel Ärger, bei kleinen Stadtwerken hat man wohl ehr eine Changs als bei den großen Versorgern.
     
  20. EBC41

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    Kleinwandlermessung wäre ja noch einigermaßen akzeptabel.



    Netzbetreiber, die solidere Zähler verwenden, können dann bis 63A mit Direktmessung arbeiten.
     
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