35A oder 50A SLS

Diskutiere 35A oder 50A SLS im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bei mir wird eine Solaranlage installiert. Da ich noch einen älteren Zählerschrank habe, sagt mein Solateur das erst ein 35A SLS...
Noch mal der Netzbetreiber und nur der legt fest welche Sicherungen im HAK und vor dem Zähler eingesetzt werden. Und wenn sich der Anschluss ändert gibt es eine Nachrüstforderung. Der Teilnehmer hatte eine Anlage im Aussetzbetrieb und neu eine im Dauerlastbetrieb. Daraus folgt der Anschluss muss angepasst werden. Und wenn auf Grund der höheren Belastung das Netz ausgebaut werden muss, muss eben der TE da auch einen Baukostenzuschuss tragen.
 
Der Teilnehmer hatte eine Anlage im Aussetzbetrieb und neu eine im Dauerlastbetrieb. Daraus folgt der Anschluss muss angepasst werden

Pauschal hier von Dauerlastbetrieb zu sprechen wäre falsch. Da ist sicher irgendwo eine Leistungsgrenze definiert, ab wann man wirklich von einer Dauerbelastung (in Bezug zum vorhandenen Querschnitt) spricht. Sonst könnten ja Paragrafenreiter schon bei einer Einspeiseleitung von 300 Watt utopische Forderungen stellen.

Die Sachbearbeiter und Zählermonteure haben da je nach persönlicher Ansicht ziemlich viel Ermessensspielraum.

Die örtlichen Fachbetriebe kennen da schon ihre "Pappenheimer" und werden natürlich versuchen, nicht gerade mit dem Erbsenzähler die Verhandlungen zu führen.
 
Bei 600W von einer Dauerleistung zu reden ist was völlig anderes als bei 5 kW oder 30 kW. Darüber muss ich mir aber keine Gedanken machen denn das erledigen die Netzbetreiber und die haben das sagen und nicht der Feld-Wald und Wiesenelektriker.
 
und die haben das sagen und nicht der Feld-Wald und Wiesenelektriker.

mit vernünftigen Sachbearbeitern und Zählermonteuren wird das in beiderseitigem Einvernehmen ausgehandelt. Erst mal weiss nur der Elektriker, welche Leistungen beim Abnehmer notwendig sind. Deshalb kann der Zählermonteur nicht einfach irgendwas bestimmen, wenn er nicht vorher vom Elektriker mitgeteilt bekommt, was in der Anlage Sache ist.
 
mit vernünftigen Sachbearbeitern und Zählermonteuren wird das in beiderseitigem Einvernehmen ausgehandelt. Erst mal weiss nur der Elektriker, welche Leistungen beim Abnehmer notwendig sind. Deshalb kann der Zählermonteur nicht einfach irgendwas bestimmen, wenn er nicht vorher vom Elektriker mitgeteilt bekommt, was in der Anlage Sache ist.
Hast du jemals einen Zähler beantragt?

Es gibt Tabellen.
EFH, MFH, wieviel WE, elektrisches WW, Elektrische Heizung und und und. Bei Gewerbe wird grob überschlagen mit welcher Leistung zu rechnen ist. Dies füllt der entsprechende Elektriker aus. Gibt es dem netten VNB und der sagt dann ja/nein. SLS so und so viel A. Und und und. Da denkt sich niemand mal fix irgendwas aus und verhandelt wie auf dem türkischen basar
 
Früher zumindest wurde gelehrt "die Betriebsart je nach Energieflussrichtung voneinander zu unterscheiden."
Demnach wäre (eine 16mm² Verdrahtung vorausgesetzt) im Bezug ein Aussetzbetrieb mit 63A SLS und eine symmetrische Wechselrichterleistung mit 22kW Dauerbetrieb (32A) am selben Anschluss normativ korrekt oder?
Da der Wechselrichter nicht fehlerhaft mehr Einpeisen kann, bzw. über LS vorsicherbar ist braucht auch nicht niederiger am SLS abgesichert werden. Korrekt?

Ich denke danach wurde gesucht. Und auch daran werden sich Netzbetreiber halten wenn sie von ihrem Ermessensspielraum gebrauch machen. Zumindest sofern sie über den notwendigen Wortlaut "Energieflussrichtung" gestolpert sind.

Hier bspw.
https://www.netzservice-swka.de/net...ik/Elektroanlagen/Vortrag-1-VDE-AR-N-4101.pdf
Folie 22

Hat sich das geändert? In den meisten Quellen zur 4101 wird darauf nämlich nicht hingewiesen. Wieso gibt es hier so viele Experten (unironisch) die das akzeptieren, dass ein Zählermonteur/Netzbetreiber die Unterscheidung nicht durchführt?

Mit der an und für sich zulässigen Begründung "isso". Was zulässig wäre, wenn "isso" der Fall wäre. Was es aber nicht ist.

Mit freundlichen Grüßen
 
Demnach wäre (eine 16mm² Verdrahtung vorausgesetzt) im Bezug ein Aussetzbetrieb mit 63A SLS und eine symmetrische Wechselrichterleistung mit 22kW Dauerbetrieb (32A) am selben Anschluss normativ korrekt oder?

Ja, das müsste korrekt sein. In deinem Link von 2016 wäre sogar nur 10mm² für deine Vorgaben ausreichend.

Da die Versorger heutzutage billige chinesische Zähler mit windigen Anschlussklemmen verwenden wollen, muss heute der Querschnitt höher sein.

Wieso gibt es hier so viele Experten (unironisch) die das akzeptieren, dass ein Zählermonteur/Netzbetreiber die Unterscheidung nicht durchführt?

Das liegt daran, weil es heutzutage so viele "Nachbeter" von Normen gibt, die stur auf Paragrafentext herumreiten, aber nicht imstande sind, die Funktionalität richtig zu verstehen, geschweige denn, etwas praxisgerecht nachzurechnen.

Der Gipfel dieser Unfähigkeit zeigte sich einmal, als ein Nachbar von mir von Freileitung auf Erdkabelanschluss umstellen musste. Dabei ergab sich eine größere Länge der Hauptleitung von 42 Meter. Da hat doch tatsächlich einer der "Spezialisten" bei der Niederlassung des Netzbetreibers von ihm eine 5x95mm² Kupfer Version verlangt. Bei nur einem Zähler mit 35A SLS!
 
Beitrag #99 von cool20 sagt eigentlich schon sehr anschaulich, wie wenig viele VNB heutzutage noch begreifen, dass sie Dienstleister sind.

Im Gegenteil. Da wird der zu Versorgende von oben herab als Bittsteller behandelt, den man am längeren Hebel zappeln lassen kann, wie es einem gerade passt.

Vlt stellt ihr euch das mal bei der Kassiererin im Supermarkt vor:

Kassiererin: Wie bitte? Das soll ich kassieren? Sie haben ja das ganze Band mit ihren Einkäufen belegt! Und die Sachen stehen auch noch dicht an dicht, ohne Lücke dazwischen! Das kassiere ich nicht!

Kunde: ist das denn nicht erlaubt?

Kassiererin: nein, ich möchte das einfach nicht so. Das kassiere ich nicht.

Kunde: dann möchte ich jetzt ihren Chef sprechen..

Kassiererin: da müssen sie schon einen Termin machen und das kann dauern.

Kunde: dann habe ich nichts zu essen..

Kassiererin: mir doch egal, der Nächste bitte!
 
Im Gegenteil. Da wird der zu Versorgende von oben herab als Bittsteller behandelt, den man am längeren Hebel zappeln lassen kann, wie es einem gerade passt.

Da kenne ich aktuell auch so einen Fall: Der Abnehmer hat eine Zählerkonfiguration in Kaskadenform. Die Kaskade ist physikalisch richtig angeschlossen, aber die Bürokraten beim Versorger sind nicht in der Lage, die Stromrechnung dementsprechend zu gestalten. Der Abnehmer versuchte schon fast 4 Jahre durch zahlreiche Anrufe, eingeschriebene Briefe usw. die Sache ins Lot zu bringen. Aber es tut sich nichts. Es ist ihm schon ein finanzieller Verlust von mehreren tausend Euro entstanden. Es wird nur blockiert? Oder die Sachbearbeiter verstehen physikalisch nicht, um was es geht?
Es wurden auch schon Techniker geschickt, ohne Erfolg.

Ich weiß erst seit einigen Wochen von seinem Problem und rolle die Sache jetzt neu auf. Nachdem auf meine Schreiben an den Versorger die gesetzte Frist wiederum tatenlos abgelaufen ist, werde ich meine technischen Beschreibungen des Problems dem Rechtsanwalt des Betroffenen übergeben und dann sehen wir weiter...
 
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