400 volt zu 230 volt

Diskutiere 400 volt zu 230 volt im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, Ich will an einer 400 Volt Leitung 220 Volt Haushaltsstrom abnehmen. Habe vier Leitungen (Also die drei Phasen plus die Erde)...
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ego1 schrieb:
und das wegen einer falschen farbe...

Nein, nicht wegen einer falschen Farbe, sondern weil die klassiche Nullung nicht mehr zulässig ist, und diese Leitungen eindeutig nach der einführung dieses Verbots verlegt worden sind! Wenn ich eine Wohnung prüfe, hafte ich schließlich auch für die Anlage.

Zur 4adrigen Steigeleitung: Ich glaube nicht, das der VNB den Einsatz 5adriger Leitungen untersagt.

gut wenn das für dich so eindeutig ist...
wäre die ader nicht blau, sondern gr/gb, würde es für dich in Ordnung gehen, weil eindeutig vor dem Verbotserlass verlegt, oder lässt du dir dann eine Bestätigung geben, das dies auch wirklich der Fall ist...???

mag sein, das die 5adrige steigleitung nicht untersagt ist, aber meines wissen nach, ist es nicht verboten eine 4adrige zu verlegen...
und ganz ehrlich, ich habe noch nie erlebt, das der PEN von der Steigleitung abgeschmort ist, bzw. unterbrochen war! Meiner erfahrung nach, passiert das doch zu 99,9% in der Abzweigdose...
 
Nein, anhand der Bauart/weise des Gebäude erkennt man recht eindeutig das Errichtungsdatum, es reicht sich an der art und weise der Zählerverteilun/Steigeleitung zu orientiren dies in etwa zu bestimmen.
Für unseren Berreich(Köln+ umgebung) gilt erfahrungsgemäß ganz klar: Alles was nicht in zweiadrig sw/gr errichtet wurde fällt außerhalb des Bestandsschutzes!

Zur 4adrigen Steigeleitung:
Keine frage,der PEN der Leitung wird nicht verschmoren etc.!

Es geht allein um die Problematik der ausgleichströme.
Google mal nach "verPENter Installation"!
 
ego1 schrieb:
Nein, anhand der Bauart/weise des Gebäude erkennt man recht eindeutig das Errichtungsdatum, es reicht sich an der art und weise der Zählerverteilun/Steigeleitung zu orientiren dies in etwa zu bestimmen.
Für unseren Berreich(Köln+ umgebung) gilt erfahrungsgemäß ganz klar: Alles was nicht in zweiadrig sw/gr errichtet wurde fällt außerhalb des Bestandsschutzes!

Zur 4adrigen Steigeleitung:
Keine frage,der PEN der Leitung wird nicht verschmoren etc.!

Es geht allein um die Problematik der ausgleichströme.
Google mal nach "verPENter Installation"!

Habe mal danach gegoogelt, und muß zugeben, das dieses Thema für mich neu ist, ich mich aber gerne überzeugen lasse...
Es ist aber doch so, das bei uns der Energieversorger mit einer 4adrigen Leitung (PEN) in den HA fährt. Wie gesagt, ich kenn nur zu 99%
TN-C-S. Wie schaut das beim TN-S aus? Kommen die nicht gleich mit 5 adern von außen in den HA?
Gruß
 
Nein, der Hausanschluß erfolgt weiterhin mit PEN.
Dieser wird aber spätestens ab der Sammelschiene des Zählerschranks,besser ab HAK, getrennt als N und PE geführt. In der Anlage dürfen diese nirgendwo wieder verbunden werden.
 
Frankie schrieb:
Es ist aber doch so, das bei uns der Energieversorger mit einer 4adrigen Leitung (PEN) in den HA fährt. Wie gesagt, ich kenn nur zu 99%
TN-C-S.

Das ist aber dann TN-C. TN-C-S ist es erst nach der PEN-Aufteilung. Aber auch beim TT-Netz ist die Zuleitung 4-adrig. Man bekommt statt des PEN eben nur einen N.

Wie schaut das beim TN-S aus? Kommen die nicht gleich mit 5 adern von außen in den HA?

Das ist extrem selten, gibt es aber. Ich kenne so etwas z.B. in Hochhäusern mit eigenem Niederspannungstrafo.

MfG
Gruß[/quote]
 
Moin!

Nein, nicht wegen einer falschen Farbe, sondern weil die klassiche Nullung nicht mehr zulässig ist, und diese Leitungen eindeutig nach der einführung dieses Verbots verlegt worden sind!
Das ist so nicht korrekt. Klassiche Nullung war bis 04/1973 zulässig. Die "üblichen" Aderfarben mit scharz/blau/grüngelb waren zulässig von 12/1965-04/2006.

Gruß,
Christian
 
@Christian
Ja, aber ein blauer PEN war auch in diesem Zeitraum nicht erlaubt!

Davon ab ist man bei der umstellung der Aderfarben in fast allen Fällen auch zur getrennten verlegung des N und PE in Endstromkreisen übergegangen.
 
christiankrupp schrieb:
Klassiche Nullung war bis 04/1973 zulässig.

In den alten Bundesländern. Im Beitrittsgebiet galt die DIN VDE erst ab Januar 1991. Bis dahin war die klassische Nullung durchaus erlaubt und sie überwog sogar bei der Mehrheit der Installationen.

MfG
 
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Thema: 400 volt zu 230 volt
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