Frankster
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ego1 schrieb:und das wegen einer falschen farbe...
Nein, nicht wegen einer falschen Farbe, sondern weil die klassiche Nullung nicht mehr zulässig ist, und diese Leitungen eindeutig nach der einführung dieses Verbots verlegt worden sind! Wenn ich eine Wohnung prüfe, hafte ich schließlich auch für die Anlage.
Zur 4adrigen Steigeleitung: Ich glaube nicht, das der VNB den Einsatz 5adriger Leitungen untersagt.
gut wenn das für dich so eindeutig ist...
wäre die ader nicht blau, sondern gr/gb, würde es für dich in Ordnung gehen, weil eindeutig vor dem Verbotserlass verlegt, oder lässt du dir dann eine Bestätigung geben, das dies auch wirklich der Fall ist...???
mag sein, das die 5adrige steigleitung nicht untersagt ist, aber meines wissen nach, ist es nicht verboten eine 4adrige zu verlegen...
und ganz ehrlich, ich habe noch nie erlebt, das der PEN von der Steigleitung abgeschmort ist, bzw. unterbrochen war! Meiner erfahrung nach, passiert das doch zu 99,9% in der Abzweigdose...