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RalfP
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Sagt denn die VDE etwas zur Verlegetiefe aus, wenn im Schutzrohr verlegt wird, wie es hier (s.o.) empfohlen wird?
Ja dann ist die Tiefe egal, aber da musst du dann auch 60er Rohr nehmen......
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Sagt denn die VDE etwas zur Verlegetiefe aus, wenn im Schutzrohr verlegt wird, wie es hier (s.o.) empfohlen wird?
Würde es nicht reichen, die Leitung mit z.B. 35A vorzusichern?
Schalter war angeblich auf AUS
Sind gepflasterte Flächen denn keine Verkehrswege?
Fuer die zu erwartende gleichzeitig benoetigte Leistung in Garage und Gartenhaus schon...meine Frage bezog sich mehr auf das Verhaeltnis Zaehlervorsicherung - Absicherung Zuleitung Garage - groesster LSS in deiner UV Garage, eben das, was man so allgemein unter Selektivitaet betrachtet. Und wenn du an diese Zuleitung Garage dann mal noch dein Gartenhaus ranhaengen moechtest, wird es interessant...
Außerdem war die Frage damit nicht beantwortet, was denn die VDE zur Verlegetiefe sagt, wenn Kabelschutzrohre verwendet werden.
VDE 0100-520 schrieb:522.8.10 In Erde verlegte Kabel, Elektroinstallationsrohre oder Elektroinstallationskanäle müssen entweder gegen mechanische Beschädigung geschützt sein oder in einer Tiefe verlegt sein, die die Gefahr der Be-schädigung minimiert. In Erdreich verlegte Kabel müssen mittels Kabelabdeckung oder eines brauchbaren Markierungsbandes gekennzeichnet werden. In Erdreich verlegte Rohre und Kanäle müssen geeignet gekennzeichnet sein.
ANMERKUNG 1 Für in Erdreich verlegte Elektroinstallationsrohre gilt DIN EN 61386-24 (VDE 0605-24).
ANMERKUNG 1 Elektroinstallationsrohre nach DIN EN 61386-22 (VDE 0605-22) können auch in Erde verlegt werden, wenn die Materialien für die Erdverlegung geeignet sind und mindestens Druckfestigkeit „mittel“ aufweisen.
ANMERKUNG 2 Mechanischer Schutz kann erreicht werden durch die Verwendung von in Erdreich verlegten Elektroinstallationsrohrsystemen nach DIN EN 61386-24 (VDE 0605-24) oder armierten Kabeln oder anderen geeigneten Methoden wie Abdeckplatten.
Im Erdreich verlegte Kabel müssen mindestens 0,6 m unter der Erdoberfläche verlegt werden, unter Fahr-bahnen von Straßen jedoch mindestens 0,8 m.
Bei geringeren Verlegetiefen ist das Kabel durch andere Maßnahmen zu schützen, z. B. Verlegung in geeig-neten Rohren.
ANMERKUNG 2 Für verlegte Kabel im Erdreich bei EVU-Last nach DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-03):2010-03 und DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4):2013-06 gelten die angegebenen Belastungswerte abweichend für eine Verlegetiefe von 0,7 m und einem spezifischen Wärmewiderstand des Erdbodens von 2,5 K m/W
Ich finde nur grad nicht die Stelle, wonach das Kabel maximal 1/3 des Rohres belegen darf.