80A Leitung abzweigen

Diskutiere 80A Leitung abzweigen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, für eine neue Wohnung wird demnächst ein neuer Sicherungskasten installiert. Die Zuleitung davon kommt von einem bestehenden Kasten in 15m...
  • Ersteller MitjaStachowiak
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Das Einarbeiten in VDE steht ganz oben auf meiner ToDo-Liste, dicht gefolgt von zig anderen Sachen, und solange ich keinen Einstieg habe, schiebe ich das vor mir her.

Da du keine Elektrofachkraft bist darfst du diese Arbeiten nicht ausführen.
Wie wir erkennen müssen hast du keine Ausbildung und auch keine Eintragung bei einem Netzbetreiber.

Das einzige was du darfst sind Leuchtmittel wechseln!!!!
 
DIN VDE 0100-410:2007-06
DIN VDE 0100-510:2014-10
DIN VDE 0100-520:2013-06
DIN VDE 0100-520 Beiblatt 2:2010-10
DIN VDE 0100-537:1999-06
E DIN VDE 0100-537:2015-11
DIN VDE 0100-600:2008-06
E DIN IEC 60364-6 VDE 0100-600:2015-05
DIN VDE 0298-4:2013-06
Danke :D

Das einzige was du darfst sind Leuchtmittel wechseln!
Wenn sich daran jeder halten würde, wären viele Sanierungsarbeiten unbezahlbar. Mit etwas Glück habe ich bei Beendigung der Arbeiten meinen Bachelor in EtIt, aber das beinhaltet, warum auch immer, keinerlei Unterricht in Richtung Elektroinstallation und VDE. Das muss ich mir alles selber beibringen, und das Ergebnis wird, wenn ich die zwei Probleme, die ich hier gepostet habe, elegant gelöst bekomme, hoffentlich gut genug sein, damit die Elektriker das am Ende abnicken.
Die haben im Großen und Ganzen gute Arbeit geleistet, aber ein paar Fehlerchen sind auch denen passiert (Zum Beispiel FIs mit 40A Nennlast hinter einer 63A Sicherung...)
 
MitjaStachowiak schrieb:
Zum Beispiel FIs mit 40A Nennlast hinter einer 63A Sicherung

Was so pauschal erstmal gar kein Fehler sein muss ...

MitjaStachowiak schrieb:
aber das beinhaltet, warum auch immer, keinerlei Unterricht in Richtung Elektroinstallation und VDE.

Warum auch? Ingenieure, die Otto-Motoren entwickeln müssen ja auch keine guten Auto-Fahrer sein und der Bau eines Mars-Rovers macht einen nicht zum Astronaut. Das ist deine eigene Anmaßung zu glauben durch die Kenntnisse zu einem Teilaspekt auch zu den anderen befähigt zu sein.
 
keinerlei Unterricht in Richtung Elektroinstallation und VDE.

Na du hast nicht nur Mut, sondern machst Dinge die schief gehen müssen, mit massloser Selbstüberschätzung.

Es gibt rechtliche Dinge die beachtet werden müssen:

- TAB
- Ausbildung Elektroniker
- Ausbildung Meister
- TREI Prüfung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Werkstattausrüstung
- Eintragung Handwerksrolle
- Eintragung Netzbetreiber

etc.

Wenn du diese Vorraussetzungen nicht erfüllst darf du nichts ausser Leuchtmittel wechseln.

Dir drohen:
- §319 StGB
- Schadensersatzforderung
- Betrieb eines nicht angemeldeten Handwerksbetriebes durchführt bis 10.000 Euro Strafe.
- Verstoss gegen das Energiewirtschaftsgesetz, bis zu 500.000 Euro Strafe.
- Wettbewerbstrafen
 
Wer sagt denn, dass man nicht mehr seine eigene Wohnung renovieren darf? Ich betreibe keinen Handwerkerbetrieb verkaufe keine Dienstleistungen in diese Richtung und habe alle Teile legal inklusive Mwst bestellt.
Und ein paar neue Kabel für die Elektrik verlegen, das macht doch jeder. Weil ich mich etwas besser auskenne, werden wir außerdem zwei neue Feldverteiler einbauen. Warum das nicht die Elektriker machen können? Die Wand dafür steht noch gar nicht, die Balken waren morsch und die haben wir von Handwerkern auswechseln lassen. Die Wand wieder aufbauen können wir selber.
Auch die Rohre für die neu Heizung verlegen wir selber, aber der Anschluss an die Gasleitung ist gefährlich, dafür lassen wir dann wieder Handwerker kommen, und genau so machen wir das mit der Elektrik. So lange kein Strom 'drauf ist, ist das ganze ungefährlich und ich bin der Meinung, dass ich die Feldverteiler durchaus richtig verkabeln kann, wenn nicht, müssen eben die Handwerker nachbessern und es wird teurer.

MitjaStachowiak hat folgendes geschrieben:
Zum Beispiel FIs mit 40A Nennlast hinter einer 63A Sicherung
Was so pauschal erstmal gar kein Fehler sein muss ...
Und an anderer Stelle habe ich gelesen, dass das nicht sein darf. Wie auch immer, ich habe bislang nur marginale Änderungen an unverblombten Unterverteilern vorgenommen, jetzt habe ich so einen Unterverteiler selber geplant, ihr könnt ja wetten, ob die Elektriker den abnehmen.
 
Und ein paar neue Kabel für die Elektrik verlegen, das macht doch jeder. Weil ich mich etwas besser auskenne, werden wir außerdem zwei neue Feldverteiler einbauen. Warum das nicht die Elektriker machen können? Die Wand dafür steht noch gar nicht, die Balken waren morsch und die haben wir von Handwerkern auswechseln lassen. Die Wand wieder aufbauen können wir selber.

Die Polizei kann Mörder nicht vom Mord abhalten und dich nicht von strafbaren oder anderen illegalen Handlungen abhalten.
Es ist nicht erlaubt was du machst!
Und wenn du die eingetragene Elektrofirma betrügst indem du ihr mitteilst das eine andere Firma Errichter war dann ist das ebenfalls ein Straftatbestand.
 
Wieso sollte ich behaupten, dass eine andere Firma das gebaut hat?
Als wir die Renovierung geplant haben, hat man mich gefragt, ob ich die Elektrik verkabeln kann und ich sagte: Ich kann schon, aber ich bin kein ausgebildeter Elektriker und weiß nicht, wie viel ich davon darf.

Dann habe ich gelesen, dass viele Leute (die wohl auch keine Elektriker sind) ihre Wohnung selber inklusive Elektrik renoviert haben und dann vom Fachbetrieb das Ganze abnehmen und den Hauptanschluss legen lassen.

Und dann dachte ich mir, das mache ich auch so. Ich habe früher auch mit dem Gedanken gespielt, Elektriker als Meister zu machen, statt Studium...

Also bis wohin dürfen wir das denn jetzt selber machen? Die Kanäle für die Leitungen fräsen hat ja nichs mit Elektrik zu tun, das kann unmöglich verboten sein. Und die leeren Feldverteiler aufhängen... Wer sagt denn, dass ich keinen Wandschrank aufhängen darf?
 
Du darfst nur so viel tun wie der Fachbetrieb der die Verantwortung für den Bau trägt zulässt.

Deswegen such Dir einen Elektrofachbetrieb und spreche Dein Vorhaben mit Ihm durch.
 
Du darfst nur so viel tun wie der Fachbetrieb der die Verantwortung für den Bau trägt zulässt.

Danke, das ist mal ein Statement! Ich denke, unsere Elektriker sind froh, wenn ich das Kabel durch die Zwischendecke ziehe, und sie nicht mit den Riesenspinnen ringen müssen.

Wenn die Sachen geliefert wurden, machen wir einen Termin für die Inbetriebnahme und ich kläre das ab.
 
elektroblitzer schrieb:
Dir drohen:
- §319 StGB
- Schadensersatzforderung
- Betrieb eines nicht angemeldeten Handwerksbetriebes durchführt bis 10.000 Euro Strafe.
- Verstoss gegen das Energiewirtschaftsgesetz, bis zu 500.000 Euro Strafe.
- Wettbewerbstrafen
- Das gilt für jeden (auch "eingetragene" Betriebe)
- Unsinn
- Quatsch
- Noch mehr Unsinn
- Noch mehr Quatsch

Nenn mir bitte einen Fall........
 
MitjaStachowiak schrieb:
Also bis wohin dürfen wir das denn jetzt selber machen? Die Kanäle für die Leitungen fräsen hat ja nichs mit Elektrik zu tun, das kann unmöglich verboten sein. Und die leeren Feldverteiler aufhängen... Wer sagt denn, dass ich keinen Wandschrank aufhängen darf?

Du darfst nicht planen, prüfen, Inbetriebsetzen. Und da das aufeinander aufbaut, man kann beim Prüfen Soll und Ist nicht vergleichen, wenn es kein Soll gibt und ungeprüfte Anlagen dürfen nicht Inbetrieb gesetzt werden, darfst Du erst einmal ... GAR NICHTS!

Richtig ist, dass ein planender und ausführender Fachbetrieb für Teilarbeiten Erfüllungsgehilfen beanspruchen kann. Das macht man in jeder größeren Firma in der Praxis, ob das nun ein Azubi, ein Hilfsmonteur oder ein Jungeselle oder eben der unterwiesene Bauherr ist, ist dabei Wurst - Die Verantwortlichkeit über alles trägt das ausführende Unternehmen. Und da man gewisse Dinge nur während der Ausführung kontrollieren kann (Biegeradien unter Putz z.B., alles was man hinterher nicht mehr sieht), müssen für die einzelnen Schritte vom Verantwortlichen Teilprüfungen erfolgen. Den Azubi kontrolliert man auch regelmäßig, was er da tut und haut ihm auf die Finger wenns falsch ist.

So, und nicht anders, kann sich ein Bauherr/Eigentümer in Form von Eigenleistung am Gesamtwerk beteiligen - nach den Vorgaben der Unterweisung durch den Unternehmer, der am Ende das Werk verantworten und gegenüber anderen als den Regeln der Technik entsprechend vertreten muss. Ein "Ich kannte dir Norm gar nicht" hat da im Schadensfall den selben Wert wie ein Gesetz nicht zu kennen - Man ist trotzdem Schuld.

Es geht nicht darum, ob Du zu doof bist 4 Löcher in die Wand zu bohren und einen Schrank mit Dübeln und Schrauben zu befestigen - Die Frage ist, ob der Schrank Richtig ausgewählt wurde, an dieser Stelle montiert werden darf und ob weitere Maßnahmen getroffen werden müssen - Das kannst Du als Laie nicht und damit ist es tatsächlich so, dass du erst einmal nicht einmal den Schrank an die Wand dübeln darfst und auch nicht blindlings vorher kaufen! Es sei denn, du willst es im Zweifel rückgängig machen, weils falsch war ...
 
Ich glaube, elektroblitzer dachte, ich wollte die komplette Anlage bauen, ganz ohne Fachbetrieb. Das könnt man aus meiner Überschrift herausinterpretieren. Aber für die Inbetriebnahme waren die Handwerker immer vorgesehen.

Deswegen ist das mit dem Abzweig doppelt doof. Ich habe halt, als ich ausgemessen habe, wie lang die Zuleitung für die Feldverteiler sein muss, in die Zwischendecke geschaut und dachte, hey, wenn man die Zuleitung einfach hier anschließt, spart man gut die Hälfte.

Ich dachte, wenn ich das Frage, kommt eine einfache Antwort, wie "Abzweig ist kein Problem, aber anschließen muss es ein Fachbetrieb", oder "Abzweige im Hausnetz sind äußerst unüblich, mach das nur, wenn es unbedingt sein muss"...

Es sei denn, du willst es im Zweifel rückgängig machen, weils falsch war
Das ist das Risiko, das wir durch Eigenplanung tragen. Ich setze darauf, dass es richtig sein wird. Wegen Ort der Verteiler werde ich vorher beim Fachbetrieb fragen. Das Thema Biegeradien ist mir durchaus ein Begriff.
 
Du ignorierst ja schon die Planungsgrundlagen der DIN 18015-1 ... Egal, was wir Dir noch sagen, es wird am Ende nicht richtig sein, denn das beinhaltete eine eigene Zuleitung zur Wohneinheit mit einer Strombelastbarkeit von min. 3x63A in 5-poliger Ausführung ab Zählerplatz (Standort abzustimmen mit Netzbetreiber).

Du kannst natürlich einen BGB-Vertrag mit deinem Unternehmen abschließen (also nicht nach VOB), und dies explizit betitelt ausschließen. Das ist möglich, da dieses Merkmal ein Ausstattungs- und kein Sicherheitsrelevanter Punkt ist. Ohne Ausschluss ist es immer vertragsbestandteil, da die Einhaltung der "gewerblichen Verkehrssitte" entspricht, so urteilte das OLG Saabrücken. Dann hast Du im Rechtsstreitfall vor Gericht ggü. deinem späteren Mieter aber sogar Strafmaßfördernd wissentlich und damit mit Vorsatz gehandelt. Hast Du also mal einen Mieter, der Dich anpinkeln will, verklagt er Dich, gewinnt und muss seinen Strom nicht bezahlen -> Schön, oder? Mit ziemlicher Sicherheit wird Dir das Gericht zur Aufrechterhaltung des Rechts der Vermietung die Behebung des Mangels auferlegen. Außerdem ist eine Mietminderung aufgrund eines Sachmangels am Mietobjekt statthaft ...

Also mir ist das ja Lachs, aber das ist dein realistisches Risiko bei deinem Vorhaben ...
 
Die Art des Kabels, das ich vorgesehen habe, entspricht genau dem. Ein eigener Stromzähler ist bei gegebener Situation einfach nicht drinn', war auch nie vorgesehen. Also so ein unverblombter, Unverbindlicher, zur Eigenkontrolle natürlich schon.

Wir setzen ein gewisses Vertrauen gegenüber unseren Untermietern voraus, also auch, dass man gemeinsam die Wahl der Stromanbieters diskutieren kann. Und damit ein potentiell böswilliger Mieter vor Gericht irgendetwas gewinnen kann, muss auch eine sicherheitsrelevante Norm verletzt worden sein. Ich werde die Elektriker bitten, jeden problematischen Teil der Anlage ausdrücklich zu bemängeln (Also auch, wenn es noch zulässig ist). Ich will ja auch was davon lernen, nicht, weil ich damit arbeiten möchte, sondern weil bei Ingenieuren tatsächlich mangelnde praktische Erfahrung ein Problem ist.

Ich kenne angehende und auch ausgebildete Ingenieure, die auf galvanisch getrennte Steckdosen schwören - eben weil ich mir das Wissen um RCD beigebracht habe (An der Uni wurden Fehlerstromschutzschalter bestenfalls erwähnt), werde ich für meine Werkstat lieber einen extra-empfindlichen FI bestellen.

Dazu so einen sündhaft teuren Tahelit-Kabelkanal mit Not-Aus, den dann auch die Elektriker installieren sollen.
 
Für Experimente im Bereich der E-Technik kommt man mitunter nicht an Trenntransformatoren vorbei - Das musste auch die Elektroinnung hier in Hamburg nach der Fertigstellung des Neubaus in einigen Laboren bemerken. Die Azubis fanden die auslösenden RCDs natürlich "lustig" ;)

Wenn es sich um derartige Einrichtungen in deiner Werkstatt handeln soll, reicht ein einfacher Not-Aus und eine Abschaltung auch nicht mehr aus ...

P.S. Es hatte durchaus etwas Für sich, die Herren der Herren beim Meinungsaustausch zum Thema Einhaltung der Normen vs. "So kann ich aber nicht arbeiten" argumentieren oder eher steif auf ihren Standpunkt beharren zu erleben ;) Da beisst sich eben der Hund selber in den Schwanz, wenn die FUs die RCDs raushauen, die Trenntrafos aber nicht die nötige Leistung schaffen - Ich hatte Spaß :roll:
 
Sicher haben Trenntrafos ihre Vorteile und manchmal geht es nicht ohne. Manchmal muss man zum Untersuchen/Reparieren eines Gerätes an diesem im eingeschalteten Zustand arbeiten. Man kann dann einen Trenntrafo vorschalten um keinen Stromschlag zu bekommen, was ich aber für gefährlich halte, weil wenn man mit beiden Händen arbeitet und Teil des galvanisch getrennten Stromkreises wird, hilft einem der FI auch nicht.

Mein Labor ist mehr zum Basteln, also Löten, Bohren, vielleicht später noch Schweißen. Dafür wird ein Not-Aus reichen.
 
T.Paul schrieb:
MitjaStachowiak schrieb:
Also bis wohin dürfen wir das denn jetzt selber machen? Die Kanäle für die Leitungen fräsen hat ja nichs mit Elektrik zu tun, das kann unmöglich verboten sein. Und die leeren Feldverteiler aufhängen... Wer sagt denn, dass ich keinen Wandschrank aufhängen darf?

Du darfst nicht planen, prüfen, Inbetriebsetzen.

Planen darf er. Pruefen selbstverstaendlich auch.
Was er definitiv nicht darf, sind Arbeiten am verplombten Anlagenteil (Vorzaehlerbereich), diese sind im Eigentumsbereich des Netzbetreibers. An der kundenseitigen Trenneinrichtung beginnt der Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. Mit allen Rechten und Pflichten.
 
Und Anlagenbetreiber bin und bleibe ich. Wenn der Fachbetrieb alles macht, garantiert der für Einhaltung der Normen... zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. An dieser Stelle muss ich die Selbstbauer verteidigen: Nur wer sich intensiv mit dem Thema beschäftigt, kann überhaupt beurteilen, ob seine Anlage noch up-to-date ist.

Wenn mir nicht bekannt wäre, dass die Außensteckdosen bei uns keinen FI haben, hätte ich das im anderen Thread nicht geschrieben und wer weiß wie lange noch verpasst, dass die jetzt Pflicht sind. Und jetzt ist es meine Verantwortung, dass die fehlenden FIs bei der nächsten Gelegenheit eingesetzt werden.
 
MitjaStachowiak schrieb:
Mein Labor ist mehr zum Basteln, also Löten, Bohren, vielleicht später noch Schweißen. Dafür wird ein Not-Aus reichen.
Ich weiß nicht, wofür hier ein NotAus gut sein soll. Wenn du an der Spannung hängst, betätigst du auch keinen NotAus mehr und wenn du "nur" einen "Schlag" bekommst, ziehst du die Finger weg, bevor du auch nur an deinen NotAus denkst.
 
Ja, ist mehr Ambiente oder falls sich mal ein Bohrer/Lötkolben/Bandschleifer selbstständig macht. Als ich mal mit einem feststehenden Bohrer durch eine vermeintliche Plastikplatte bohren wollte, in der unglücklicher Weise ein Blechband verarbeitet war, hat sich der Bohrer am Blech festgefressen, mir das Teil aus der Hand geschlagen und dann kreiselte das am Bohrer und wurde schneller und schneller.

Für solche Pannen ist ein großer, roter Knopf immer gut 8)
 
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