Ab wann ist eine Leuchte zertifizierungspflichtig?

Diskutiere Ab wann ist eine Leuchte zertifizierungspflichtig? im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Abend, ich bin selbstständig und arbeite viel mit Dekorationsobjekten aus Stahl. Nun möchte einer meiner Kunden ein solches Objekt...
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gmue2

Guest
Guten Abend,

ich bin selbstständig und arbeite viel mit Dekorationsobjekten aus Stahl. Nun möchte einer meiner Kunden ein solches Objekt (Stahlkubus mit eingeschnittenem Dekor) von innen beleuchtet haben. Das ganze soll im Freiland stehen.
Meine Lösung wäre, eine Illuminationsfassung einzubauen und die Illuminationsleitung in eine Verteilerdose laufen zu lassen, von wo aus der Kunde/Elektriker den Hausanschluß vornimmt.
Alle Bauteile haben somit ip44 oder darüber.

Meine Frage ist, ist das entstehende Produkt schon eine Zertifizierungspflichtige Leuchte?

Vielen Dank.
 
Zertifizieren muß man gar nichts.
Das kann man machen wenn man möchte und kann sich dann einen tollen Stempel neben das Firmenlogo drucken.

Als nicht Elektriker darfst Du allerdings keine Elektrischen Arbeiten verrichten.
Das Aufklemmen einer Leitung in einer Dose wäre aber eine solche Arbeit. Als elektrischer Laie darfst Du nur steckerfertige Produkte verwenden.
Sobald Du allerdings Dein Kunstwerk fest mit der Elektrik verbindest (Schrauben, kleben, etc.) dürfte dies als neues Produkt gelten für daß Du auch inklusive der Elektrik die Produkthaftung übernehmen mußt.
Besser wäre es auf jeden Fall die elektrische Ausrüstung des Teiles den Elektriker komplett machen zu lassen. Am Besten sprichst Du Dich mit dem vorher ab damit es nicht nachher Probleme mit der Einbringung gibt. (scharfe Kanten, Wärmestau, etc.)
 
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, die Elektrisch unterwiesen Person und der Facharbeiter müssen unter der Aufsicht eines Meisters oder Technikers stehen.

Wenn die Leuchte nur hineingestellt wird ist das unproblematisch. Kritisch wird es wenn Du z.B. in das Gehäuse Löcher bohrst um sie anzuschrauben.
 
Glaube ich eher nicht.

Was nützt eine Lampen-Fassung mit CE-Zeichen wenn diese in Deinem Teil da so im Freien dann eingebaut ist, aber ständig "absäuft", egal wer diese dann anklemmt so muss gewährleistet sein, dass diese die richtige IP Klassifizierung inkl. Zuleitung hat.

Und da sind oft auch manche FM schon gefordert.
 
Na super....
Vielen Dank für eure Antworten trotzdem :D
 
Octavian1977 schrieb:
Sobald Du allerdings Dein Kunstwerk fest mit der Elektrik verbindest (Schrauben, kleben, etc.) dürfte dies als neues Produkt gelten für daß Du auch inklusive der Elektrik die Produkthaftung übernehmen mußt.

Wo ist so etwas nachzulesen?
Wenn ich z.B. eine steckerfertige Leuchte in einem Regal verschraube habe ich ein neues Produkt erzeugt?

Ciao
Stefan
 
sko schrieb:
Wo ist so etwas nachzulesen?
Wenn ich z.B. eine steckerfertige Leuchte in einem Regal verschraube habe ich ein neues Produkt erzeugt?

Ciao
Stefan

Wenn du das Regal samt Lampe als Einheit dann jemandem verkaufst (nicht privat) - an wen soll er sich denn wenden, wenn die Lampe kaputt ist?
 
ray82 schrieb:
Wenn du das Regal samt Lampe als Einheit dann jemandem verkäufst (nicht privat) - an wen soll er sich denn wenden, wenn die Lampe kaputt ist?

:lol: > > > natürlich an seinen Rechtsanwalt < < < :lol:

Greetz
Patois

PS.: ... und an wen soll er sich wenden, wenn das Leuchtmittel kaputt ist?
 
An den Lieferanten in der Garantiezeit o. an den Eli seines Vertrauens !
 
Leider waren die letzten Anworten alle nicht richtig.

So ein Gebilde benötigt ein CE Zeichen. Ein Gebäude z.B. nicht, weshalb hier nur bei der Elektrik in ein Instalateursverzeichnis eingetragene Firmen arbeiten dürfen.

Bei der Leuchte muss jedoch eine Konformität mit den Gesetzen und Normen bestehen. Welche Normen das sind hat die EU in Richtlinien zusammengefasst.

Es muss eine Montage, Bedienungs- und Reparaturanleitung erstellt werden die Inhalte wie z.B. Entsorgung, Sicherheit, Die Bestimmungsgemäße Verwendung etc. enthalten muss.

Daneben sind auch durch den Hersteller die Nachweise auf Elektrische Sicherheit z.B. nach DIN 60335 VDE 0700 durchzuführen.

Es muss eine technische Dokumentation beim Hersteller erstellt werden indem die Prüfungen der Muster bzw. Stückprüfungen beschrieben sind.
 
elektroblitzer schrieb:
Leider waren die letzten Anworten alle nicht richtig.

...
Muß dies alles dem "Produkt beiliegen" oder nur "irgendiwie / irgendwo" verfügbar sein?
 
Technische Doku bleibt beim Hersteller.

Montage, Bedienungsanleitung werden vom Hersteller mitgeliefert. Ebenso die Konformitätserklärung in dem der Hersteller bescheinigt, das die Leuchte den geltenden Normen in der EU entspricht.
 
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