ab welcher Leistung wird Wandlermessung benötigt?

Diskutiere ab welcher Leistung wird Wandlermessung benötigt? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich habe ein Projekt. Das Haus hat 150kW zur Verfügung. Ich habe zwei Häuser je 12 Wohnungen mit gemeinsamer Tiefgragage.In der Tiefgarage muss...
Kann ja sein, sind noch 50kWP Solar für Eigenbedarf auf dem Dach und dann hat er einen Zähler und 12 Zwischenzähler:D
Ja, wie wird die Leistung überhaupt abgerechnet?

Und 99kW für Wallboxen bedeutet 9-10 Ladestationen, die denn von möglicherweise von 24 Parteien genutzt wird. Ist da denn ein großer Umschalter, der jeder Säule auf die zuständige Mietpartei aufschaltet?

LG Willi
 
Ich vermute eher die Säulen werden vom Netzbetreiber betrieben und dann über ein System an der Box abgerechnet.
Meines Erachtens eine denkbar unpraktische Sache, da damit Spareffekt bei hohem Stromverbrauch für den Mieter nicht möglich sind.
 
Ich vermute eher die Säulen werden vom Netzbetreiber betrieben und dann über ein System an der Box abgerechnet.
Meines Erachtens eine denkbar unpraktische Sache, da damit Spareffekt bei hohem Stromverbrauch für den Mieter nicht möglich sind.
Ähh - kannst du deine Aussage bitte mal umformulieren, damit ich sie auch verstehe?
 
Wenn die Ladestationen einen gemeinsamen Zähler bekommen erfolgt die Abrechnung des darüber gezogenen Stromes scher nicht über diesen Gesamtzähler, sondern über die Ladestationen selbst.
(Kartensystem, individueller PIN, etc)
Der Gesamtzaähler dient dann nur dem Betreiber der Ladestationen zur Abrechnung gegenüber dem Energielieferanten.
 
Bingo!

Es hat ja auch niemand behauptet, das die Mieter der Tiefgaragenstellplätze gleichzeitig auch Wohnungsmieter sein müssen...
 
Wenn die Ladestationen einen gemeinsamen Zähler bekommen erfolgt die Abrechnung des darüber gezogenen Stromes scher nicht über diesen Gesamtzähler, sondern über die Ladestationen selbst.
(Kartensystem, individueller PIN, etc)
Der Gesamtzaähler dient dann nur dem Betreiber der Ladestationen zur Abrechnung gegenüber dem Energielieferanten.
Und wieso wäre es deines „Erachtens eine denkbar unpraktische Sache, da damit Spareffekt bei hohem Stromverbrauch für den Mieter nicht möglich sind.“

Aber aus Sicht eines Vermieters wäre es eine denkbar praktische Sache, wenn man das ganze an einem Dienstleister abgibt. Man hat mit der ganzen Wartung, Unzulänglichkeiten im Betrieb und Abrechnung, einschließlich der Buchhaltung dahinter nichts zu tun. Man kann sogar mehr Geld für diese speziell ausgestatteten Stellplätze verlangen.
Ich vermute eher die Säulen werden vom Netzbetreiber betrieben und…
Ich hatte selber schon mal vor ein paar Wochen hier nachgefragt, ob es spezielle Dienstleister gibt, die solche Ladepunkte auf fremden Grund errichten und sich um alles kümmern, nur halt ohne konkrete Antwort. Welcher Netzbetreiber btreibt denn solche Stationen - unser zu Mindestens nicht!
 
Unpraktisch deshalb weil die jeweilige Ladebox nicht zu einer Wohnung zugeordnet ist.
Der Mieter von Wohnung und Stellplatz erhält somit zwei Abrechnungen von zwei verschiedenen Vertragspartnern, die separat betrachtet werden.
Gäbe es nur einen Zähler wäre auf diesem der Verbrauch für Wohnung UND Ladestation abgerechnet und somit dort ein höherer Verbrauch verzeichnet.
Höherer Verbrauch, ergibt mitunter günstigere Strompreise.
 
Unpraktisch deshalb weil die jeweilige Ladebox nicht zu einer Wohnung zugeordnet ist.
Der Mieter von Wohnung und Stellplatz erhält somit zwei Abrechnungen von zwei verschiedenen Vertragspartnern, die separat betrachtet werden.
Gäbe es nur einen Zähler wäre auf diesem der Verbrauch für Wohnung UND Ladestation abgerechnet und somit dort ein höherer Verbrauch verzeichnet.
Höherer Verbrauch, ergibt mitunter günstigere Strompreise.
Erstes wäre eh nicht möglich, wenn es mehr Ladeinteressenten gäbe, als Ladesäulen. Kann den ja auch mal Fremde oder Besucher dort laden. Über den Zähler des Besuchten wäre genauso, als wenn ich dich besuche und erst mal den 5l Kanester aus deinem Auto hole um damit zu tanken.
Und es soll Mieter geben, die haben ihren Wasser-, Gas, TK-Vertrag nicht bei ihrem Stromlieferanten, obwohl viele Stadtwerke alles aus einer Hand anbieten, also bekommen vier Abrechnungen von vier Anbietern.

Für mich als Vermieter wäre dies interessant, da ich mit der ganzen Abrechnung, Wartung und Reparatur Null zu tun hätte. Denn der Aufwand ist bei mehreren Parteien nicht zu unterschätzen. Dewegen geben ja schon viele die Nebenkostenabrechnung und weitere Aufgaben an spezialisierte Hausverwaltungen ab. Die Kosten tragen denn ja die Mieter per Umlage

Genauso wenn solche PV-Anlage bei einem MFH auf dem Dach steht. Für mich als Vermieter lohnt sich schon alleine der Installationsaufwand gar nicht, um diesen in den Mieteranlagen einzuspeisen. Müsste wahrscheinlich auch jeder seinen eigenen Wechselrichter haben, dh in dem Beispiel hier 12 WR und 12 Zähler, mit dem ganzen Verwaltungs- un Wartungsaufwand dahinter. Getrennte WR müssen ja sein, um ein Rückfluss und Fremdabfluss über die sekundäre Seite der PV-Anlage zu verhindern. Zu 100% einspeisen ins öffentliche Netz lohnt sich auch nicht wirklich. Dann vermiete ich doch lieber die Dachfläche an den örtlichen Versorger, damit er seine Anlagen da errichten kann
 
Mieterstrmodell sagt dir wohl nichts oder?
Das lohnt sich durchaus als Vermieter da du den stromb am die Mieter zu einem guten Preis verkaufen kannst. Ist nur organisatorisch immer nicht einfach wenn es sich um eine WEG handelt.
 
Thema: ab welcher Leistung wird Wandlermessung benötigt?
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