Abnahme durch Elektriker vorgeschrieben?

Diskutiere Abnahme durch Elektriker vorgeschrieben? im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, jetzt habe ich hier in einem Beitrag gelesen, dass eine Installation im Haus von einem Elektriker geprüft und abgenommen werden soll. ist...
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peter1234

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Hallo, jetzt habe ich hier in einem Beitrag gelesen, dass eine Installation im Haus von einem Elektriker geprüft und abgenommen werden soll. ist das gesetzlich vorgeschrieben und gilt das auch in meinem Fall:
Ich möchte in meiner Garage mit 2 Türen eine Wechselschaltung mit Beleuchtung installieren. Das Kabel ist 3-adrig und ist vom Elektriker bereits in die Garage verlegt.Alles weitere mache ich selber.Brauch ich hier jetzt noch eine Abnahme oder was dergleichen?
 
Auch wenn sich dann hier wieder einige Herren aufregen:

Wenn Du Dich an das gesetz halten willst, benötigst Du eine Konzession (genauso wenn Du an der Gasleitung arbeiten willst) wenn Du an dem öffentlichen Netzt arbeiten willst. siehe hier: http://www.energie-suedwest.de/downloads/AVBElt.pdf (gilt überall in der BRD)

Wenn Du denoch etwas selber machen willst, kannst Du alles machen, solange es keine Verbindung zum öff. Netz hat (auch nicht der N oder PE). Also im Klartext, Du kannst die Steckdosen und Schalter usw. anbauen, verdrahten usw. aber ein Konzessionierter Elektromeister muß das ganze dann an das Netz anschliessen. Dieser muß dann auch die VDE-Messungen machen.

Falls Du Deine Anlage selber an das öff. Netz anklemmst und keine VDE Messung durchführst, wird es in einem Schadensfall eng für Dich.

MfG
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Auch wenn sich dann hier wieder einige Herren aufregen

Wer könnte nur gemeint sein :roll:

peter1234567890:

Es sollte abgenommen werden, das stimmt. Denn dann kannst du nachweisen, dass die Anlage in Ordnung war.
Ansonsten haste evtl. ein Problem.
 
Bleibt nur noch zuzufügen:

Wo kein Kläger, da kein Richter (solange nichts passiert).

Schönen Abend den Heimwerkern und dem Heimwerker :wink:
 
danke für die Info. Habe mich aber leider etwas unklar ausgedrückt. Der Elektrofachmann, der die Hausinstallation gemacht hat, hat vom Sicherungskasten des Hauses eine Leitung in die Garage verlegt. Nach der Verkabelung in der Garage durch mich muss nur noch der Sicherungsschalter umgelegt werden. In diesem Fall ist es m.E. kein Anschluss an das öffentl. Netz. Eine Abnahme, in welcher Form müusste die erfolgen, schriftlich mit Formular?, durch einen Btrieb oder einen gelernten Elektriker?
 
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