Abschaltbedingungen bei öffentlichen Beleuchtungsanlagen...

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keber

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Hallo,
hatte ja weiter unten schon mal einen Thread bzgl. Straßenbeleuchtung angefangen.
Möchte keinen doppelten Themenstrang aufziehen.
Daher mal ganz allgemein:

Oft findet man in Straßenbeleuchtungsanlagen lange Strecken vor und nicht selten an der letzten Leuchte eines Stranges einen verdammt hohen Schleifenwiderstand.
Wie schaut es hier mit der Einhaltung der Abschaltbedingungen aus?
Meine Berechnungen ergeben z.B.
teilweise Kurzschlußströme von weniger als 50A!
Wenn da noch in 5s abgeschaltet werden soll (TN-C oder auch TN-C-S) dann wird es eng mit den Vorsicherungen im Verteiler, die in aller Regel um die 25 -35A gG liegen.
Wäre hier nicht TT sinnvoller??
In aller Regel sind die Mastaufsatzleuchten schutzisoliert, die Masten sitzen in der Erde und wurden gerade bei Anlagen aus den 70ern/ 80ern oft separat an einen Banderder angeschlossen.

Wenn ich so manche Anlage nachrechne, dann komme ich auf Hauptleitungen von 16-25mm² und mehr, damit an der letzten Leuchten die Abschaltbedingungen für TN eingehalten werden können.
Das legt kaum einer.
6-10mm² sind wohl durchwegs die Regel. Und weniger.
Gibt es eine Ausnahmeregel, so daß man sagt:
feste Leuchte, die kann auch mal bruzzeln, solange noch nach 30min der Fehler abgeschaltet wird...??
Es werden ja auch immer mehr Steckdosen an Masten installiert für Weihnachtszeugs.... da sollte man dann schon auf zügiges Abschalten vertrauen können!

Hat jemand nähere Unterlagen?

Gruß,
keber

P.S: wie Ihr mitbekommen habt, gibt es bei uns im Ort größere Probs mit der Beleuchtung. Und ich möchte mit dem richtigen Ansatz herangehen.
Morgen kommt der Kabelmeßwagen.
 
Abschalten im Kurzschlußfall hat aber innerhalb von 0,2 Sekunden zu erfolgen.
Wie kommst Du auf 5Sekunden???

Die Abschaltbedingungen sind genauso einzuhalten wie bei jeder elektrischen Installation, hier gibt es keine Ausnahmen.

Sinn macht dann vielleicht die Setzung von kleineren Sicherungen in den Laternen.

Also z.B. Kabel zur ersten mit 16A abgesichert dann in der Leuchte eine 13A Sicherung an der Leitung die zur nächsten Leuchte geht, usw...
 
5s wegen der Leuchtenvorsicherungen!
Das Kabelnetz ist als Verteilnetz anzusehen, und da waren es früher 5s.
Die Leuchtensicherung kommt mit 4A aus.
In meinem Fall ist zwar die Leitung von Leuchte zu Leuchte durchgeschliffen, aber ohne zwischengeschaltete
Sicherung. Soll heißen, wenn es an der letzten Leuchte in der Zuleitung funkt, muß die Sicherung am Anfang des Kabelstranges herhalten.
Und die beträgt derzeit bei einer durchschnittlichen Stranglänge von 400m und 5x10mm² 25A.
Lt. meiner Berechnung komme ich dabei auf knapp 2 Ohm, bei rund 115 A Ik.
Die 25er gG(gL)-Sicherung braucht rund 110A für 5sek.
Abschaltungsdauer.

Die Anlage muß unbedingt komplett überprüft werden.
Leuchte für Leuchte.

Gruß,
keber
 
5s da festangeschlossenes Betriebsmittel. Eventuelle Steckdosen sind natürlich über FI zu führen.
 
Kabel liegt in der Erde und kann ruhig wegbrennen. Da gibt es keine Gefährdung.

Nun gibt es aber nicht nur Beleuchtungskabelanlagen, sonder auch Schaltdraht oder Rundsteuerempfänger anlagen. Da sieht dann wieder freundlicher aus mit den Abschaltbedingungen.

Unser Anlagen haben eine maximale Länge der Kabel. Wir benutze die verfügbaren Speisepunkte. Wenn zu weit weg dann muss eine neue Station her.
 
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