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Tatze2
Guest
Hallo und guten Abend.
Ich lese hier im Forum schon eine ganze Zeitlang mit, aber zu meinem Thema habe ich noch nichts gefunden.
Zu meiner Frage: Haus erbaut ca. 1970, keine FI Schalter vorhanden, Wohnungen mit je 2 16A - Automaten für Licht und Steckdosenstromkreise abgesichert, zusätzlich übliche Absicherungen. Neu eingezogener Nachbar möchte in seinem Keller eine Steckdose für einen Gefrierschrank installiert haben. Der Zählerkasten mit den Sicherungen für den Wohnbereich befindet sich im Hausflur (EG). Vom Zählerkasten geht ein Leerrohr in die Kellergänge. In dieses Leerrohr möchte er ein Kabel (3X1,5 NYM) - und anschliessend durch ein Beroplastrohr in seinen Keller gezogen haben. Das Kabel hätte dann eine Länge von ca. 10-12 Mtr. Da in seinem Sicherungskasten noch genügend Platz ist, habe ihm vorgeschlagen dort eine entspr. Absicherung (16 A) zu installieren. Er aber meint, dass dies nicht erforderlich sei und meint, man könnte das "Kellerkabel" doch zusätzlich an einen vorhandenen 16 A - Sicherungsautomaten anschließen.
Meine Frage: ist dies nach VDE zulässig, oder muss das "Kellerkabel" einzeln abgesichert werden?
Ich lese hier im Forum schon eine ganze Zeitlang mit, aber zu meinem Thema habe ich noch nichts gefunden.
Zu meiner Frage: Haus erbaut ca. 1970, keine FI Schalter vorhanden, Wohnungen mit je 2 16A - Automaten für Licht und Steckdosenstromkreise abgesichert, zusätzlich übliche Absicherungen. Neu eingezogener Nachbar möchte in seinem Keller eine Steckdose für einen Gefrierschrank installiert haben. Der Zählerkasten mit den Sicherungen für den Wohnbereich befindet sich im Hausflur (EG). Vom Zählerkasten geht ein Leerrohr in die Kellergänge. In dieses Leerrohr möchte er ein Kabel (3X1,5 NYM) - und anschliessend durch ein Beroplastrohr in seinen Keller gezogen haben. Das Kabel hätte dann eine Länge von ca. 10-12 Mtr. Da in seinem Sicherungskasten noch genügend Platz ist, habe ihm vorgeschlagen dort eine entspr. Absicherung (16 A) zu installieren. Er aber meint, dass dies nicht erforderlich sei und meint, man könnte das "Kellerkabel" doch zusätzlich an einen vorhandenen 16 A - Sicherungsautomaten anschließen.
Meine Frage: ist dies nach VDE zulässig, oder muss das "Kellerkabel" einzeln abgesichert werden?