Absicherung Inverter Pool-Wärmepumpe

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koiyama

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Hallo zusammen,

für unser kleines DIY Pool-Projekt möchte ich gern den Elektrik-Teil mit Hilfe des Schwarmwissens hier verifizieren. Dazu habe ich gestern mit dem Elektriker geredet, der diesen Teil übernehmen soll.

Aktuell ist in der Garage eine Unterverteilung, die damals bei Errichtung extra dafür eingeplant wurde. Im Zählerschrank ist ein TYP A, S 100mA FI, der die Zuleitung Richtung Garage absichert. Die Verbraucher rund um den Pool sind Pumpe, Licht und eine 1-phasige Inverter-Wärmepumpe. Der Elektriker hat mir das wie folgt erklärt:
- In die UV müsste ein TYP F FI, weil es sich um eine 1-phasige Inverter-Wärmepumpe handelt.
- Typ B müsste es sein, wenn es ein 3-phasiges Gerät wäre.
Ist das soweit korrekt? Zu meinem Verständnis: Typ B wäre in meinem Fall jedoch auch ok, weil die Funktionalitäten von Typ F in Typ B inkludiert sind.

Ein weiterer Punkt ist, über den ich heute durch Zufall bei meiner Recherche gestoßen bin, der aber gestern kein Thema war, ist, dass dort angedeutet wurde, dass hintereinander geschaltete FIs nicht den Typ wechseln dürfen. Der aktuell verbaute A, S 100mA Fi müsste also durch F, S bzw. B, S ersetzt werden. Leider war die endgültige Antwort darauf hinter einer Fachartikel Paywall, so dass ich das nicht endgültig klären konnte und hier nachfragen wollte.

Vielen Dank und viele Grüße
 
normal sollte da die Bedienungsanleitung zu deiner Pollwärmepumpe Auskunft geben !
Ein 100mA Fi erfüllt aber die Anforderungen für den Personenschutz nicht .
Deshalb ist es sinnvoll den durch einen B 30mA zu ersetzen . Damit hast du auch Nebenbei gleich den Schutz für die alle anderen Verbraucher die an die UV angeschlossen werden .
 
Die 100mA sind nur für den Typ S im Zählerschrank. Die in der Unterverteilung sollen dann natürlich 30mA sein.

In der Anleitung machen die es sich leider einfach und schreiben nur eine Fehlerstromschutzeinrichtung vor. Keine Aussagen zum Typ. Bei anderen ähnlichen Wärmepumpen steht teilweise allstromsentitiv bei, aber mehr auch nicht.

Konkret mal hier die möglichen Konstellationen, zur Verdeutlichung.

Option a)
A/S/100mA ---> B/30mA
Option b)
A/S/100mA ---> F/30mA
Option c)
B/S/100mA ---> B/30mA
Option d)
F/S/100mA ---> F/30mA

Nach meinem Verständnis ist a) und b) nicht erlaubt.
 
Nochmal dein 100mA Fi egal ob A oder B oder S oder F erfüllt die Anforderungen für den Personenschutz nicht.
Ein Typ B 30 mA dagegen sehr wohl . Also wirf den 100mA FI raus oder nutze den als Backupschutz vor den anderen 30 mA FI und sicher deine Zuleitung zur Pooluv mit B30mA ab. Den Hinweis auf die Bedienungsanleitung gebe ich auch nicht ohne Grund.
 
Inwieweit muss der FI innen denn diese Anforderung erfüllen? Der ist ja nur als zusätzlicher Schutz der Leitung in die Garage und damit man im Fehlerfall nicht ins Haus rennen muss, sondern den nachgeschalteten FI in der UV bedienen kann.

Edit: ich glaube du bist aus irgendeinem Grund davon ausgegangen, dass im Haus nur ein 100mA für alles verbaut ist? Nur um das auch aus dem Weg zu räumen: sämtliche Verbraucher und sonstige FIs im Haus habe ich hier zur Vereinfachung komplett ausgeblendet. Ich betrachte hier nur den einen FI, der die Zuleitung Richtung Garage absichert und dann den anderen FI, der dann in der Garage zusammen mit den LS für die Poolverbraucher sein wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als "Vorsicherung" ist der selektive Typ A 100mA durchaus richtig gewählt.
Der 30mA FI, den ich als Typ B oder B+ wählen würde, sollte aber vor der stelle montiert sein an der das Kabel ins Erdreich übergeht.
 
Aktuell ist in der Garage eine Unterverteilung, die damals bei Errichtung extra dafür eingeplant wurde. Im Zählerschrank ist ein TYP A, S 100mA FI, der die Zuleitung Richtung Garage absichert. Die Verbraucher rund um den Pool sind Pumpe, Licht und eine 1-phasige Inverter-Wärmepumpe. Der Elektriker hat mir das wie folgt erklärt:
- In die UV müsste ein TYP F FI, weil es sich um eine 1-phasige Inverter-Wärmepumpe handelt.
- Typ B müsste es sein, wenn es ein 3-phasiges Gerät wäre.
Ist das soweit korrekt? Zu meinem Verständnis: Typ B wäre in meinem Fall jedoch auch ok, weil die Funktionalitäten von Typ F in Typ B inkludiert sind.

@koiyama, es gibt hier keinen Grund deinem Elektriker zu misstrauen.

Ein weiterer Punkt ist, über den ich heute durch Zufall bei meiner Recherche gestoßen bin, der aber gestern kein Thema war, ist, dass dort angedeutet wurde, dass hintereinander geschaltete FIs nicht den Typ wechseln dürfen.

Blödsinn.

Allstromer
 
Wenn beim Pool glatte Gleichfehler auftreten ist ab 6mA die Auslösung des 100mA Fis nicht mehr gesichert.
der Typ B FI schaltet aber nicht bei über 6mA ab sondern hält diesen Strom einfach aus und bleibt funktionsfähig.
Wenn ich mich recht entsinne ist die tatsächliche Auslösung des Typ B dann irgendowe in der nähe von 100mA Gleichfehlerstrom.
Der Typ A davor verträgt (nach Norm) allerdings nur 6mA Gleichfehlerstrom bevor er blockieren darf.
Real sind es allerdings meist über 100mA Gleichfehlerstrom die nötig sind um einen üblichen Typ A FI negativ zu beeinflussen, verlassen kann man sich daber nicht darauf da nur 6mA nach Norm gefordert sind.

In sofern ist es richtig, daß der 100mA Typ dann eigentlich auch durch einen Typ B in selektiver Bauform zu ersetzen ist.
Alternativ kann eine Gleichfehlerstromerkennung und Abschaltung bei über 6mA helfen, dann wird aber auch kein Typ B FI mehr gebraucht.
 
Der TE wird mit diesem Beitrag sicherlich gut beraten beraten sein.
O-M-G
 
Hier mal die Quelle, aus der ich das mit dem Typwechsel habe:
Hintereinanderschaltung verschiedener RCD-Typen - elektro.net - elektro.net

Können beim Pool denn glatte Gleichfehler auftreten? Meine Frage ist ja, ob der Typ F für meinen Anwendungszweck reicht oder ob es ein Typ B sein muss. Und so wie mir das erklärt wurde, kann das bei 1-phasigen Frequenzumrichtern nicht passieren.

Vor allem in Kombination mit einem potentiell zu ersetzenden Typ S FI ist die Wahl auf den Typ B ja deutlich teurer. Das würde ich halt gerne vermeiden, wenn es nicht notwendig ist.
 
Das Problem ist ja das normale FI bei Gleichfehlerströmen blockiert werden können. Das bedeutet sie lösen auch bei relativ hohen AC -Fehlerströmen nicht aus. Der Typ F kann mit Gleichstromfehlern bis 10 mA belastet werden ohne das er blockiert . Der Typ B schaltet bei Gleichstromfehlern mit Nennwert ab .
Deshalb darf da auch kein TYP A oder F vor oder Hinter dem Typ B folgen. Den beide werden vom Gleichstromfehler an der rechtzeitigen Auslösung gehindert.
Für den Personenschutz sind aber FI mit max 30 mA Differenzstrom gefordert .
Klar könntest du in deiner Verteilung einen 100mA Typ B und in deiner Poolverteilung einen TYP B 30 mA einbauen.
Ist ja nur eine Kostenfrage.
Noch etwas ein FI löst nicht ohne Grund aus ! Deshalb reicht es wen du in deiner Verteilung einen TYP B 30mA einbaust.
 
Nein ist es nicht, denn der TYP A wird durch den Gleichspannungsfehlerstrom blockiert und dann löst der nicht aus .
Was dann nur Wirksam wäre ist der 100mA Typ B vor dem 30mA Typ A ! Im Fehlerfall soll aber der 30mA FI auslösen .
 
Können beim Pool denn glatte Gleichfehler auftreten? Meine Frage ist ja, ob der Typ F für meinen Anwendungszweck reicht oder ob es ein Typ B sein muss. Und so wie mir das erklärt wurde, kann das bei 1-phasigen Frequenzumrichtern nicht passieren.
Das hängt mMn davon ab, ob der Umrichter über eine aktive PFC verfügt oder nicht. Aufgrund der Funktionsweise einiger aktiver Leistungsfaktorkorrekturschaltungen können im Fehlerfall dann glatte Gleichfehlerströme auftreten.

Mit Option c)
B/S/100mA ---> B/30mA
wäre man daher auf der sicheren Seite.
 
Nein, die, um die es jetzt geht, wird fest angeschlossen. Zumindest sieht es in der Anleitung so aus.

Ich habe sie aber noch nicht gekauft. Ich bin was das angeht noch in der Planungsphase und wollte erstmal verstehen, mit welchen Mehrkosten (außer das Gerät selbst) eine Inverter-Wärmepumpe kommen würde. Die Alternative wäre eine normale On/Off Wärmepumpe.
 
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