Absicherung Notstromeinsatz im Haus

Diskutiere Absicherung Notstromeinsatz im Haus im Forum Ersatzstromanlagen (Notstrom) im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich habe ein paar Fragen zum Einsatz folgendes Notstromer: Diesel Generator Könner & Söhnen KS 8100 Höchstleistung 6,5 KW , besitzt keine...
Mit der Erdung eines Pols des IT-Generators kannst du den eingebauten Schutz des Generators außer Kraft setzen. Zudem da sehr selten Isowächter verbaut sind.
Die Lösung mit dem Trenntrafo ist da die bessere Lösung denn primär interessiert es den Trenntrafo nicht ob da ein IT-Netz oder ein TN oder TT-Netz anliegt ! Wichtig ist nur das eben der Primärkreis in SK2 ausgeführt wird. Der PE in der Zuleitung wird nur Generatorseitig angeschlossen und dient damit der Isolationsüberwachung.
 
Mit der Erdung eines Pols des IT-Generators kannst du den eingebauten Schutz des Generators außer Kraft setzen.

So ein billiger Generator hat in der Regel nur einen LSS als Sicherung, der die Wicklung vor Überlastung schützen soll. Mehr ist da meistens nicht geboten.

Wie soll ich den außer Kraft setzen, durch einseitige Erdung? Bei Überlast schaltet er ab, egal welcher Pol geerdet ist.
Ein Problem wäre höchstens, wenn die Wicklung einen Körperschluss hätte und der geerdete Pol dem LSS am nächsten liegt. Aber auch sonst wäre ein Schluss der Wicklung eh der Tod des Generators.
 
Der Umbau des Generators macht denjenigen der diesen Generator umbaut zum Hersteller mit allen rechtlichen Folgen.

Unsinn.
Das wurde doch schon Octavian ausführlich erklärt, jetzt fängst Du damit wieder an???
Google mal den Begriff "Hersteller" und diskutiere mit Deinem Nachbarn darüber.
 
So falsch ist der Satz durchaus nicht, allerdings wird der Hersteller sich schon aus der Verantwortung ziehen, da der Generator sicher nicht für die Ersatzstromeinspeisung einer festen elektrischen Anlage hergestellt wurde.
 
Der Satz ist und bleibt falsch.
Was der Original-Hersteller sagt, ändert daran nichts. Dass er "nicht zur Verantwortung gezogen" werden kann, für was auch immer, dürfte nach einem Umbau klar sein.
Trotzdem wird ein Privatmann durch einen Umbau einer gekauften Ware nicht zum Hersteller im rechtlichen Sinne.
 
Wer ist dann der Hersteller?
Der Ursprüngliche ja nicht denn der hat ja was anderes produziert, sozusagen nur ein Zubehörteil zu dem neuen Produkt.
Nur weil jemand keine Firma ist oder fachlich unbedarft hindert es ihn ja nicht etwas her zu stellen.
 
Der Hersteller BLEIBT der Hersteller. Ist das sooo schwer zu verstehen??
Wenn Du an Deinem Opel neue Räder und einen neuen Motor einbaust, BLEIBT es trotzdem ein Opel.
Ob Du ggf. damit fahren DARFST, steht auf einem anderen Blatt. Das "erzählt" (im Sinne von bemängelt) Dir dann TÜV/Polizei, aber ganz sicher nicht der (originäre) Hersteller. Der wird nichtmals informiert, was Du veranstaltet hast.
(Und nebenbei bemerkt, es INTERESSIERT ihn auch nichtmals).
 
Brauchst Du auch nicht, wenn du in Dein Auto aber einen Motor einbaust der nicht für diesen vorgesehen ist bist Du haftbar für die damit verbundenen Probleme.
z.B. daß dann die Bremsen nicht mehr für die höhere Geschwindigkeit geeignet sind etc.
Im Straßenverkehr gilt halt zusätzlich noch, daß dazu dann entsprechende Sachverständigten Abnahmen zwingend vorgeschrieben sind (TüV) was für andere Produkte nicht gilt.
Der ursprüngliche Hersteller ist damit aus der Haftung für das Produkt raus, zumindest für Dinge die durch den Umbau beeinträchtigt werden.
 
Hat das mit der Haftung irgendwer bestritten??
Deine Theorie war, dass eine Veränderung an was-auch-immer einen neuen/anderen Hersteller "generiert".
Du könntest jetzt einfach mal sagen: "sorry, da lag ich total daneben".
Stattdessen verschwurbelst Du nur weiter.... so sad! :mad:
 
Deine Theorie war, dass eine Veränderung an was-auch-immer einen neuen/anderen Hersteller "generiert".

Ersetze mal den Begriff "Hersteller" durch "Inverkehrbringer". Dann passen die Aussagen besser und man könnte darüber nachdenken, ob ein Umbau im eigenen Haus zum eigenen Zweck schon ein Inverkehrbringen darstellt. Oder der Anschluss an ein öffentliches Versorgungsnetz....
 
Passt auch überhaupt nicht. Niemand bringt dieses umgebaute Teil ja in Verkehr (der Begriff bezieht sich auf Handel, Gewerbe etc.), sondern baut es ZUM EIGENBEDARF um.
Vgl. das Beispiel mit dem Auto oben. Wobei man hier fein unterscheiden muss mit "in den (Straßen)verkehr bringen", aber das ist wieder was Anderes. ;)
 
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