B
brater
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Hallo,
Soweit ich weiß, muss man den einmal gewählten Leitungsquerschnitt (z.B. 2,5mm^2) vom Verteiler bis zur letzten Steckdose fortsetzen.
Meinem Verständnis nach wäre es technisch nicht schädlich auch mit kleineren Querschnitten zu arbeiten, solange der Leitungsschutzschalter für eben diesen kleinsten Querschnitt im Stromkreis dimensioniert ist.
Hintergrund dieser Regel ist vermutlich die Überlegung, dass jemand auf die Idee kommen könnte, den Stromkreis nachträglich höher abzusichern, weil er nur den großen Querschnitt im Verteiler sieht?
Nun ist es ja so, dass viele Geräteanschlusskabel (HiFi, Video, IT-Kram usw.) nur 0,75mm^2 Adern enthalten.
Ich gehe jetzt mal davon aus die offizielle Philosophie geht so, dass der Leitungsschutzschalter im Verteiler nur für die feste Leitungsinstallation zuständig ist und am Stromkreis angeschlossene Geräte selbst für ihre Sicherheit zuständig sind?
In der Tat finden sich in solchen Geräten ja dann oft mal Feinsicherungen o.ä.
Wenn ich jetzt aber aus versehen die Blechkante meines IKEA CD-Ständers auf das 0,5mm^2 Anschlusskabel meiner IKEA Lampe stelle und mit dem IKEA Sessel drüberrolle, dann ist das eben einfach Pech wenn der Stromkreis mit 16A abgesichert ist?
Sicher wird so ein recht niederohmiger Kurzschluss den LSS auch zum Auslösen bringen, aber ganz wasserdicht ist das nicht, oder?
Anderer Fall:
Hängelampe an 0,75mm^2 H03VV-F o.ä.
Ist das jetzt ein fest installiertes Gerät?
Kann man die Verwendung dieser Leitung folgendermaßen rechtfertigen?
Die Installation ist so "fest", dass die Art des angeschlossenen Gerätes ("Lampe") definiert ist und nur durch eine Fachkraft geändert werden kann. Weiterhin ist eine Betriebssituation in der der fließende Strom zwar noch nicht groß genug ist, um den LSS auszulösen aber das Kabel bereits überlastet wird äußerst unwahrscheinlich. Denn eine gewöhnliche Glühbirne dürfte kaum in der Lage sein die dazu notwendige Verlustleistung umzusetzen?
Wäre es dann im Umkehrschluss mit dieser Argumentation nicht auch zulässig zu so einer Lampe von einer Verteilerdose aus z.B. ein 3x1,00m^2 NYM (gibts sowas überhaupt? trotz 16A Absicherung zu verlegen?
Nicht dass das jetzt besonders sinnvoll wäre....
aber ganz konkrete Anwendung:
Treppenhaus mit Hängelampe deren Anschlusspunkt an der Decke beinahe nur mit Gerüst zu erreichen ist. Allerdings führt zu jenem Deckenauslass ein Leerrohr durch die Decke zu einem wesentlich besser zugänglichen Punkt. Nun könnte man auf die Idee kommen ein längeres Lampenanschlusskabel zu verwenden und dieses ohne weitere Klemmstelle am Auslass in das Leerrohr einzuziehen und einige Meter entfernt am anderen Ende des Rohrs mit entsprechender Zugentlastung zu versehen und dort anzuklemmen.
Da würden mich doch jetzt mal die entsprechenden Vorschriften interessieren.....
viele Grüße!!
Soweit ich weiß, muss man den einmal gewählten Leitungsquerschnitt (z.B. 2,5mm^2) vom Verteiler bis zur letzten Steckdose fortsetzen.
Meinem Verständnis nach wäre es technisch nicht schädlich auch mit kleineren Querschnitten zu arbeiten, solange der Leitungsschutzschalter für eben diesen kleinsten Querschnitt im Stromkreis dimensioniert ist.
Hintergrund dieser Regel ist vermutlich die Überlegung, dass jemand auf die Idee kommen könnte, den Stromkreis nachträglich höher abzusichern, weil er nur den großen Querschnitt im Verteiler sieht?
Nun ist es ja so, dass viele Geräteanschlusskabel (HiFi, Video, IT-Kram usw.) nur 0,75mm^2 Adern enthalten.
Ich gehe jetzt mal davon aus die offizielle Philosophie geht so, dass der Leitungsschutzschalter im Verteiler nur für die feste Leitungsinstallation zuständig ist und am Stromkreis angeschlossene Geräte selbst für ihre Sicherheit zuständig sind?
In der Tat finden sich in solchen Geräten ja dann oft mal Feinsicherungen o.ä.
Wenn ich jetzt aber aus versehen die Blechkante meines IKEA CD-Ständers auf das 0,5mm^2 Anschlusskabel meiner IKEA Lampe stelle und mit dem IKEA Sessel drüberrolle, dann ist das eben einfach Pech wenn der Stromkreis mit 16A abgesichert ist?
Sicher wird so ein recht niederohmiger Kurzschluss den LSS auch zum Auslösen bringen, aber ganz wasserdicht ist das nicht, oder?
Anderer Fall:
Hängelampe an 0,75mm^2 H03VV-F o.ä.
Ist das jetzt ein fest installiertes Gerät?
Kann man die Verwendung dieser Leitung folgendermaßen rechtfertigen?
Die Installation ist so "fest", dass die Art des angeschlossenen Gerätes ("Lampe") definiert ist und nur durch eine Fachkraft geändert werden kann. Weiterhin ist eine Betriebssituation in der der fließende Strom zwar noch nicht groß genug ist, um den LSS auszulösen aber das Kabel bereits überlastet wird äußerst unwahrscheinlich. Denn eine gewöhnliche Glühbirne dürfte kaum in der Lage sein die dazu notwendige Verlustleistung umzusetzen?
Wäre es dann im Umkehrschluss mit dieser Argumentation nicht auch zulässig zu so einer Lampe von einer Verteilerdose aus z.B. ein 3x1,00m^2 NYM (gibts sowas überhaupt? trotz 16A Absicherung zu verlegen?
Nicht dass das jetzt besonders sinnvoll wäre....
aber ganz konkrete Anwendung:
Treppenhaus mit Hängelampe deren Anschlusspunkt an der Decke beinahe nur mit Gerüst zu erreichen ist. Allerdings führt zu jenem Deckenauslass ein Leerrohr durch die Decke zu einem wesentlich besser zugänglichen Punkt. Nun könnte man auf die Idee kommen ein längeres Lampenanschlusskabel zu verwenden und dieses ohne weitere Klemmstelle am Auslass in das Leerrohr einzuziehen und einige Meter entfernt am anderen Ende des Rohrs mit entsprechender Zugentlastung zu versehen und dort anzuklemmen.
Da würden mich doch jetzt mal die entsprechenden Vorschriften interessieren.....
viele Grüße!!