Änderung des zulässigen Spannungsfall in DIN VDE 0100-520

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T.Paul

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Sind irgendwem in de oder ep Artikel aufgefallen, die die geänderten Grenzwerte für den Spannungsfall in der DIN VDE 0100-520 behandeln? Ich muss dringend ne interne Info rausgeben (endlich mal) und würde sowas beilegen, wenns einen gäbe?
 
Du meinst die +-10% oder gibt es da eine weitere Neuerung?
früher waren es ja unterschiedliche Werte für + und -
 
Der max. zulässige Spannungsfall ist nun nach Art der Anlage und des Verbrauchers unterschiedlich geregelt.

Ich glaube du bist gerade bei der Toleranz ...
 
oh ja...
Spannungsfall interessiert mich auf der Arbeit nich so die Norm da wir immer deutlich drunter bleiben wegen des Energieverlustes (mit eigenem Trafo waren das ja immer 7%)
 
Für Beleuchtungsanlagen sind es jetzt 6 ...
 
So, ich hab das heute mal nachgeschlagen:

Für Anlagen am öffentlichen Energieversorguns- Netz für Beleuchtung 3% und anderes 5%

Für Anlagen an einem Prvaten Energieversorgungs-Netz für Beleuchtung 6% und für den Rest 8%

Allerdings find ich diese Anpassung an sich etwas Bescheuert, gerade im Bezug auf Energieeinsparung macht diese Neuregelung keinen Sinn, Außerdem gibt es zu viele unterschiedliche Werte.

Mir gefällt die Regelung der DIN 18015 sowie TAB deutlich besser. Hier hätte man sich, wenn man schon anpasst auf diese Werte einigen können.
 
Octavian1977 schrieb:
Für Anlagen an einem Prvaten Energieversorgungs-Netz für Beleuchtung 6% und für den Rest 8%

Was zählt denn zu den Privaten ?
Auch eine eigene Trafostation ?



8%, da steigen bei uns schon Anlagen aus..
 
Das steht leider nicht in der Norm.
Der Begriff ist nicht definiert.

Ich vermute aber mal daß hier z.B. ein Notstromgerät oder ein eigener Generator gemeint ist.
schließlich wird auch ein eigener Trafo durch das öffentliche Netz mit Energie versorgt.

Der Spannungsfall über einem Trafo ist aber ja mal beachtlich von 30kV auf nur 230V :lol:
 
Nun, hinter unserem Trafo ist ja keine EVU mehr zuständig bzw. hat etwas zu melden ( ausgenommen die Abrechnung )
Auch muss man ja net mal als Eli bei der EVU gemeldet sein, da wir net im Netz arbeiten.
Somit wäre es gut zu wissen was Privat nun bedeutet, ansonsten kommen evtl noch Fremdfirmen auf den Trichter und legen dann für 8% aus bei uns was dann übel wird :wink:
 
1.) Steht drin, dass Typ A "unmittelbar versorgt" ist und 2.) Steht als Empfehlung drin, dass Anlagen vom Typ B möglichst nicht die Werte von Typ A überschreiten sollten.

Kaffeeruler: Gibt es bei euch keine Haus-TAB? Ist keiner verantwortlich, der Fremdfirmen den rahmen vorgibt? Ich hab n Kunden mit ner TAB, dagegen ist die TAB der Netzbetreiber ein kleiner Mückenfurz. Da steht genau drin, welche Hersteller und Programme zu verwenden sind, welche technischen Kennwerte einzuhalten sind, Koordination von ÜSA, in welchem Format die Schaltpläne vorzuliegen haben, Verdrahtungsfarben, und und und ... bis hin zur Nummerierung der Betriebsmittel.

Dort gilt beim Spannungsfall (exemplarisch) für die Allgemeinversorgung:

Beleuchtungsanlagen max. 3%

Steckvorrichtungen <= 32A max. 4%
Steckvorrichtungen >32A<=63A max. 5%

Fest angeschlossene Verbraucher
- ohne Motoren max. 6%
- mit Motoren, Gesamtleistung <= 11kW max. 4%
- mit Motoren, Gesamtleistung > 11kW max. 5%

Und als Zusatz dürfen für besondere Anlagen abweichende Vorgaben gemacht werden. Als Anmerkung steht noch drin, dass höhere Anforderungen des Herstellers Vorrang haben.

Für Anlagen gelten o.g. Werte für jedes einzelne Verbrauchsmittel der Anlage.
 
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