1.) Steht drin, dass Typ A "unmittelbar versorgt" ist und 2.) Steht als Empfehlung drin, dass Anlagen vom Typ B möglichst nicht die Werte von Typ A überschreiten sollten.
Kaffeeruler: Gibt es bei euch keine Haus-TAB? Ist keiner verantwortlich, der Fremdfirmen den rahmen vorgibt? Ich hab n Kunden mit ner TAB, dagegen ist die TAB der Netzbetreiber ein kleiner Mückenfurz. Da steht genau drin, welche Hersteller und Programme zu verwenden sind, welche technischen Kennwerte einzuhalten sind, Koordination von ÜSA, in welchem Format die Schaltpläne vorzuliegen haben, Verdrahtungsfarben, und und und ... bis hin zur Nummerierung der Betriebsmittel.
Dort gilt beim Spannungsfall (exemplarisch) für die Allgemeinversorgung:
Beleuchtungsanlagen max. 3%
Steckvorrichtungen <= 32A max. 4%
Steckvorrichtungen >32A<=63A max. 5%
Fest angeschlossene Verbraucher
- ohne Motoren max. 6%
- mit Motoren, Gesamtleistung <= 11kW max. 4%
- mit Motoren, Gesamtleistung > 11kW max. 5%
Und als Zusatz dürfen für besondere Anlagen abweichende Vorgaben gemacht werden. Als Anmerkung steht noch drin, dass höhere Anforderungen des Herstellers Vorrang haben.
Für Anlagen gelten o.g. Werte für jedes einzelne Verbrauchsmittel der Anlage.