Änderung von TN-C auf TT

Diskutiere Änderung von TN-C auf TT im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - In einem Altbau (Baujahr 1905) wurde alle Zähler abgemeldet. Der HAK ist vorhanden. Aufgrund er neuen Normen soll die Elektroanlage erneuert...
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elektroblitzer

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In einem Altbau (Baujahr 1905) wurde alle Zähler abgemeldet. Der HAK ist vorhanden. Aufgrund er neuen Normen soll die Elektroanlage erneuert werden.
Das betrifft Zählerschrank, UV und alle Leitungen.

Der Verteilungsnetzbetreiber verlangt nun das bestehende TN-C Netz in ein TT-Netz umzuwandeln. Warum ist mir unklar, da der Aufwand insbesondere für Altbauten ohne Fundamenterder imens ist.
Also Tiefenerder nachrüsten.
Austausch der Leitung von NYM-J 4x16 qmm nach NYM-O 4x16 qmm.
Nachrüstung von FI's für das gesamte Netz und jeden Verbraucher!

Folgende Fragen ergeben sich:
Darf aus dem TT-Netz ein TN-S gebaut werden?
Das würde dann durch brücken von N und PE geschehen.
Wie hoch ist der Widerstand darf der Widerstand aus RA + RB sein? RA = 6,92 Ohm.
Denn es muss gelten: Zs <= U0 / Ia (VDE 0100-410 411.3.2.
 
Darf aus dem TT-Netz ein TN-S gebaut werden? Nein

da es dem sinn des TT Netz wiederspricht und auch der örtlichen bestimmungen!!
 
elektroblitzer schrieb:
In einem Altbau (Baujahr 1905) wurde alle Zähler abgemeldet.
So etwas sollte man niemals tun! Dann hat Dich der VNB in der Hand und Du bist quasi "erpressbar", was Du jetzt zu spüren bekommst. (s.u.)

Der Verteilungsnetzbetreiber verlangt nun das bestehende TN-C Netz in ein TT-Netz umzuwandeln. Warum ist mir unklar, da der Aufwand insbesondere für Altbauten ohne Fundamenterder imens ist.
Also Tiefenerder nachrüsten.
Austausch der Leitung von NYM-J 4x16 qmm nach NYM-O 4x16 qmm.

Ein TT-System bedeutet für den VNB weniger Aufwand/Kosten, da er die Erdungswiderstände nicht mehr garantieren muss. Dafür hast Du jetzt umso mehr Aufwanf/Kosten, aber das ist dem VNB egal.

Daher niemals alle Zähler abmelden, denn so ohne weiteres kann ein VNB ein einmal genehmigtes TN-C nicht so einfach widerrufen...

Trotzdem soll so etwas schon vorgekommen sein (Thüringen). Frag mal unser Forenmitglied Hemapri, er sollte näheres dazu wissen.

Außerdem würde mich das mal juristisch interessieren, ob da in Thüringen jemals jemand versucht hat, sich dagegen (und vorallem gegen die Kosten) zu wehren.

Denn ich weiß nicht unbedingt, ob wie ein Gericht da entscheiden würde, da es hier doch hauptsächlich, nein, ausschließlich um die Interessen der VNBs geht.

0V
 
Zur Info das Objekt steht in Herne!
Aber auch der VNB in Dortmund möchte dies so haben.
Ich gehe davon aus das dies eine Empfhelung des Verbandes der Energiewirtschaft ist.
 
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