Änderungen an UV: Nachrüstung FI in welchem Umfang ?

Diskutiere Änderungen an UV: Nachrüstung FI in welchem Umfang ? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Mahlzeit, wie verhält sich das eigentlich genau, wenn ich jetzt an einer Unterverteilung Änderungen vornehme und beispielsweise etwas ergänze...
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misfit

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Mahlzeit,

wie verhält sich das eigentlich genau, wenn ich jetzt an einer Unterverteilung Änderungen vornehme und beispielsweise etwas ergänze, einen LS-Schalter tausche o.Ä. ? Muss lediglich der betroffene Stromkreis über RCD/FI abgesichert werden ? Ab welchem Umfang muss ich sämtliche Stromkreise (wo es vorgeschrieben ist) über RCD laufen lassen :?: ? (Stichwort Bestandsschutz)

Wünsche eine schöne Mittagspause 8)
 
Hi, eine Normkonforme Antwort kann ich dir im Moment leider nicht geben..

Aber ich meine mich zu erinnern, das du nur in dem SK einen RCD nachrüsten musst, wo du Änderungen vornimmst.

Allerdings würde ich, wenn ich eh schon am Ändern bin, gleich überall nen RCD verbauen wo es nötig ist. Wenn man schon mal dabei ist, dann gleich richtig.

Es macht ja auch Sinn.... schönen Tag noch
 
Bei Reparaturen sind keine Aufrüstungen notwendig.
Bei Erweiterungen oder Umbauten sind alle betroffenen Teile der Anlage aufzurüsten.

Bei Austausch des Verteilers sollte eine Nachrüstung von FI Schutzschaltern obligatorisch sein, egal ob gefordert oder nicht.
 
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Thema: Änderungen an UV: Nachrüstung FI in welchem Umfang ?
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