äußerer Blitzschutz vs. Bauen im Bestand

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Hallo Forum und besonders @Dipol ,

auf dem grün umrandeten Dach soll eine Photovoltaikanlage mit 25kWp errichtet werden. Zusätzlich gibt es (als hellblauer Kringel dargestellt) einen Edelstahlkamin des BHKW, der das rot umrandete Dach überragen muss. Das rot umrandete Dach hat einen (alten) äußeren Blitzschutz. Das Baujahr des Gebäudes ist um 1970, die Erdungsanlage wahrscheinlich verzinkter und mittlerweile tlw. weggerosteter Bandstahl. Die für diese Betrachtung relevanten Ableitungen sind als blauer Stern dargestellt. Die Photovoltaikanlage kann nur ohne Einhaltung des Trennabstands aufgebaut werden. Die Stringleitungen würden auch in etwa beim Kamin in den Keller geleitet werden.

Da ja der Edelstahlkamin das rot umrandete Dach überragt, halte ich es für sinnvoll, ihn in das Blitzschutzsystem einzubeziehen. Dazu könnten z.B: beim grün umrandeten Gebäude jeweils an den Ecken des Rechtecks und ca. in der Mitte der langen Seiten Tiefenerder eingerammt werden und Ableitungen von der Attika zu den Tiefenerdern erstellt werden (blauer Stern)
Jedoch können die Erder nicht vollständig außerhalb des Gebäudes (blau eingezeichnet) miteinander verbunden werden. An zwei Stellen - beim Übergang zur Werkstatt und beim verglasten Anbau - könnte die Verbindung nur im Keller realisiert werden (hier violett eingezeichnet).

Die Anbindungen an die HES der Gebäude sind nicht gezeichnet, werden aber natürlich vorgenommen, sobald ich sie (die HES) gefunden habe.... Zwischen dem Edelstahlkamin und den BHKW ist die Abgasleitung aus Kunststoff ausgeführt. Bei den BHKW wird es einen örtlichen PA geben.

Daher mal die Frage an die Mitschreiber - wie handhabt ihr das bei Baumaßnahmen im Bestand, wo 'wünsch DIr was' und 'so ist es' aufeinanderprallen? Wenn man einem Blitz schon so eine schöne Ableitung in Form eines Edelstahlkamins anbietet - was ist aus Eurer Sicht an Schutzmaßnahmen empfehlenswert? Und was ist von der Verbindung der Erder über eine entsprechende Leitung im Keller zu halten?

Viele Grüße und vielen Dank

Arno

luftbild.PNG
 
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Ich glaube nicht, das eine Onlineplanung anhand eines Luftbildes funktioniert. Da fehlt doch alles an Grundlagen, Höhen, Abstände...
Was möchtest du den als Schutzziel erreichen? Schutz des Gebäudes, der PV-Anlage, des Schornsteins...?
 
auf dem grün umrandeten Dach soll eine Photovoltaikanlage mit 25kWp errichtet werden. Zusätzlich gibt es (als hellblauer Kringel dargestellt) einen Edelstahlkamin des BHKW, der das rot umrandete Dach überragen muss.
Aus dieser Draufsicht-Perspektive sind die Höhenverhältnisse nicht abzuschätzen. Wenn für das grün markierte Gebäude baurechtlich kein Blitzschutzsystem vorgeschrieben und nach einer freiwilligen Risikoanalyse nicht geboten erscheint, muss weder wegen dem Edelstahlkamin noch der PV-Anlage ein Blitzschutzsystem erstellt werden.
Das rot umrandete Dach hat einen (alten) äußeren Blitzschutz. Das Baujahr des Gebäudes ist um 1970, die Erdungsanlage wahrscheinlich verzinkter und mittlerweile tlw. weggerosteter Bandstahl. Die für d8iese Betrachtung relevanten Ableitungen sind als blauer Stern dargestellt.
Ein "Blitzableiter" mehr, dem ohne Wartungsintervalle das ewige Leben unterstellt wurde?

Wenn nicht mehr Ableitungen als dargestellt vorhanden sind, entspricht die Ausführung des bestehenden LPS weder historischen ABB Blitzschutzbestimmungen noch längst abgelösten nationalen VDE 0185, welche temporär auch getrennte Erder ohne Einbindung in einen Blitzschutzpotentialausgleich bedingt zugelassen hatten. Dann kann auch kein "Bestandsschutz" geltend gemacht werden.
Die Photovoltaikanlage kann nur ohne Einhaltung des Trennabstands aufgebaut werden. Die Stringleitungen würden auch in etwa beim Kamin in den Keller geleitet werden.
Ob hier nicht doch ein getrenntes Blitzschutzsystem z. B. mit HVI-Ableitungen möglich ist, kann nur nach Festlegung der Blitzschutzklasse gemäß Blitzkugel- bzw. Schutzwinkelverfahren beurteilt werden..
Da ja der Edelstahlkamin das rot umrandete Dach überragt, halte ich es für sinnvoll, ihn in das Blitzschutzsystem einzubeziehen.
Bevor man ein Objekt gegen seltene Direkteinschläge schützt, sollte man sich gegen die über Energie- und TK-Leitungen einfallenden Überspannungsschäden schützen.
Dazu könnten z.B: beim grün umrandeten Gebäude jeweils an den Ecken des Rechtecks und ca. in der Mitte der langen Seiten Tiefenerder eingerammt werden und Ableitungen von der Attika zu den Tiefenerdern erstellt werden (blauer Stern)
Jedoch können die Erder nicht vollständig außerhalb des Gebäudes (blau eingezeichnet) miteinander verbunden werden. An zwei Stellen - beim Übergang zur Werkstatt und beim verglasten Anbau - könnte die Verbindung nur im Keller realisiert werden (hier violett eingezeichnet.
Erdfühlig geschlossene Ringerder sind blitzschutztechnisch besser als solche die nur zu 80 % erdfühlig verlegt aber noch als Erder Typ B zählen. Wo das nicht möglich ist, bleiben nur Tiefen- oder Oberflächenerder vom Typ A bzw. eine Kombination aus beiden. Die sind mit entsprechenden Längen ebenfalls zulässig, wenn sie primär über eine Ringleitung miteinander und der HES - erdfühlig oder auch innen - zu einem Blitzschutzpotentialausgleich verbunden sind.

Getrennte Erder ohne Einbindung in den Blitzschutzpotentialausgleich sind gefährlich und erfordern größere Trennungsabstände. Die sind bedingt nur bei Bestandsanlagen zulässig, die den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Blitzschutznormen entsprochen haben.
Daher mal die Frage an die Mitschreiber - wie handhabt ihr das bei Baumaßnahmen im Bestand, wo 'wünsch DIr was' und 'so ist es' aufeinanderprallen? Wenn man einem Blitz schon so eine schöne Ableitung in Form eines Edelstahlkamins anbietet - was ist aus Eurer Sicht an Schutzmaßnahmen empfehlenswert? Und was ist von der Verbindung der Erder über eine entsprechende Leitung im Keller zu halten?
Der Edelstahlkamin kann nur einen beschränkten Gebäudeteil nach Blitzkugel- bzw. Schutzwinkelverfahren in LPZ 0B stellen, das allein ist kein ausreichender Ansatz. Ohne konkrete Gebäudemaße einschließlich der Höhen verbieten sich unseriöse Spekulationen, so wird das nichts.

Die Planung von Äußeren Blitzschutzsystemen überfordern klassische Elektrofachkräfte ohne Zusatzqualifikation. Hier ist die Einbeziehung einer Blitzschutzfachkraft, welche m. E. über die Support-Toolbox von DEHN verfügen sollte, dringend geboten.
 
Schon mal vielen Dank, das lese ich mir nachher noch in Ruhe durch.
Zu den Größenverhältnissen: man kann sich in etwa an den PKW orientieren. Beim Roten Dach habe ich nicht alle Ableitungen skizziert...
Das rote Gebäude ist zweistöckig, das grüne einstöckig. Der Kamin wird das rote Gebäude allerdings überragen und ist damit in der Umgebung der höchste Punkt.
Problem bei der PV wird der Trennabstand der Stringableitung sein... Die DC Leitungen werden wohl über die Attika geführt werden...
VG Arno
 
Hallo Alle,

zu den Fragen von @Dipol :

Für das rote Gebäude wäre zumindest Stand jetzt ein Blitzschutzsystem vorgeschrieben (Gewerbebau > 400qm). Das grüne Gebäude bleibt unter der qm-Grenze (vdb-Leitfaden). Die Region Nürnberg ist 'gelb' in der karte mit der Einschlagshäufigkeit markiert. Das Blitzschutzsystem am roten Gebäude werde ich auch mal prüfen (bzw. bei einer Dach-Begehung sind schon ein paar unsauber ausgeführte Stellen aufgefallen). Was daran instand gesetzt wird, wird man sehen. Aber ich habe einen guten Draht zum Immobilien-Eigentümer. Und auf das rote Dach soll auch noch eine PV mit ca. 25kWp

Der Hauptgrund dafür, dass ich den Edelstahlkamin und die PV-Anlage auf dem grünen Dach gerne in ein Blitzschutzsystem einbinden will, sind die beiden neuen BHKW im Keller, die Frage, welchen Weg sich der Strom sonst bei einem Einschlag in den Kamin sucht und die Tatsache, dass mittlerweile eine Vielzahl an PC, Laptops und Steuerungen in den beiden Gebäuden vorhanden sind. In der angeschlossenen Werkstatt sind auch häufig teure und komplexe Fertigungsanlagen im Aufbau. Und wir bei einem Überspannungsschaden ja nicht nur die defekten Geräte ersetzen müssten, sondern das Einrichten auch seine Zeit in Anspruch nimmt.

Die Schutzklassen-Empfehlung gemäß DIN EN 62305-2 ist SK3.

Da ich die Hauptverteilung und ein paar Unterverteilungen ohnehin neu machen werde, wird da auch ein entsprechender Überspannungsschutz nachgerüstet. Auch das Netzwerk wird geschützt.

Meine 'Hauptsorge' betrifft eigentlich den nur über Leitungen innerhalb des Gebäudes zu schließende Ring. So eine Ausführung habe ich noch nirgends in der Literatur gefunden. Und die allgemeine Frage, wie 'andere' mit Situationen umgehen, wo man nicht nach 'Vorschrift' bzw. 'Blitzplaner' vorgehen kann...
... Bauen im Bestand eben...

vg Arno
 
Der Hauptgrund dafür, dass ich den Edelstahlkamin und die PV-Anlage auf dem grünen Dach gerne in ein Blitzschutzsystem einbinden will, sind die beiden neuen BHKW im Keller, die Frage, welchen Weg sich der Strom sonst bei einem Einschlag in den Kamin sucht und die Tatsache, dass mittlerweile eine Vielzahl an PC, Laptops und Steuerungen in den beiden Gebäuden vorhanden sind.

Risikobewertung erstellen. Wenn man die PV-Anlage schuetzen moechte, gibt es ja eigentlich nur den Weg ueber ein aeusseres BS-System mit PV-Anlage im passenden Trennungsabstand.
Ansonsten muss man halt damit leben, das die PV-Anlage blitzstrombelastet sein kann. Die Einleitung ins Gebaeude laesst sich in diesem Falle ueber UeSP am Eintrittspunkt reduzieren. Den Kamin mittels getrennter (isolierter) Fangstange zu schuetzen, sollte auch machbar sein. Fusspunkt des Kamins sollte im Gebauede ja ohnehin an den PA angeschlossen sein?

Meine 'Hauptsorge' betrifft eigentlich den nur über Leitungen innerhalb des Gebäudes zu schließende Ring. So eine Ausführung habe ich noch nirgends in der Literatur gefunden.

Kommt trotzdem vor. Wenn man die Verbindung im Gebaeude entsprechend geschuetzt (Beruehrungsschutz) ausfuehrt, ist das eine Loesung. Anderer Ansatz waeren Tiefenerder an den Ableitern mit oberflaechennaher Verbindung. Kann auch auf einer Gebaeudewand erfolgen.
 
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