Aktuelle TAB

Diskutiere Aktuelle TAB im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hier mal ein Beispiel von brandneu geänderten TAB eines VNB. http://www.wvv.de/stw/mstrom/elektrobetriebe/anhang/index.html Man beachte vor...
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Hemapri

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Meister im Elektrotechnikerhandwerk
Hier mal ein Beispiel von brandneu geänderten TAB eines VNB.

http://www.wvv.de/stw/mstrom/elektrobetriebe/anhang/index.html

Man beachte vor allem die Punkte:

6.1(1) - fünfadrige Hauptleitung vorgeschrieben!
6.2(1) - mindestens 10mm² zwischen Zähler und die Festlegung der Außenleiterfarben auf
braun = L1, schwarz = L2 und grau = L3 8)
Erläuterung S.12. Drehstromanschluß für Herde
und S.14 Fehlerstrom-Schutzschaltung wird im TN-C-Netz vorgeschrieben, PEN-Aufteilung hat zwingend im HAK zu erfolgen

Na wenn das Schule macht. :wink:

MfG
 
TAB irgendeines VNBs.... !

Hallo ,

- Papier ist geduldig , und
- Widerspruch kann jederzeit schriftlich gemacht werden !
- "Ausnahmen" natürlich schriftlich anfordern !
- Bauherr kann trotzdem (schriftlich) widersprechen !
- Netzform (z.Bsp. örtliches TT) kann auch kein VNB verbieten !
.....

Fazit : Halb so wild !


Gruß,
Gretel
 
was spricht denn dagegen? ist doch nichts schlimmes, 5 x 10mm² und aufteilung im HAK ist doch nichts schlimmes dran, oder?
 
Chriss schrieb:
ist doch nichts schlimmes dran, oder?

Schlimm nicht, sogar gut, aber noch nie gefordert.

MfG
 
Also bei mir funktioniert der Link nicht.

Das klingt alles ganz vernünftig.

Nur das man für Herde jetzt noch den Drehstromanschluß vorschreiben muß ??
Ist doch eigentlich selbstverständlich.
 
Hallo,

stimmt ...Link funktioniert nicht mehr.........hat er aber schon mal..........
 
edi schrieb:
stimmt ...Link funktioniert nicht mehr.........hat er aber schon mal..........

Jetzt geht er wieder. :D

MfG
 
Dieser Versorger legt eben viel wert auf Sicherheit und das ist gut so.
Der Versorger sagt ja ganz klar was er haben will,
da kann hinterher keiner Meckern wenn der Zähler verweigert wird.

Gruß
koe
 
Bei meinem EVU oder "Neudeutsch" VNB gelten genau die selben Bedingungen !
(großer Versorger in Rheinland-Pfalz)

Mit freundlichen Grüßen
 
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