Aktuelle Vorschriften Lage Zählerschrank

Diskutiere Aktuelle Vorschriften Lage Zählerschrank im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, an meiner Wohnung im Altbau (3.OG) sind die Zählerkästen im Treppenhaus (in einem Schrank, mit den Sicherungskästen zusammen)...
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derDings

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Hallo zusammen,

an meiner Wohnung im Altbau (3.OG) sind die Zählerkästen im Treppenhaus (in einem Schrank, mit den Sicherungskästen zusammen).
Nun sollen angeblich alle Stromzähler in den Keller verlegt werden müssen. Angeblich schon seit 2015 oder 2016. Der Spaß kostet mich mehrere Tausend Euro laut Elektriker.

Ich finde dazu keinerlei Info, dass das überhaupt sein muss?
Weiß jemand hier konkrete gesetzliche Vorschriften?

Zudem frag ich mich, was da überhaupt konkret gemacht werden müsste? Und muss das wirklich in den Keller? Und warum überhaupt....
Fragen über Fragen

Danke.
 
Eigentümer einer Wohnung.... Als Mieter wäre mir das wahrscheinlich egal, da wären es ja definitiv nicht meine Kosten ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
LAR, notwendiger Treppenraum

gut, jetzt weiß ich, was LAR ist...
Aber was heißt das konkret?
Jeder muss jetzt seit wann was genau machen?
Das war ja meine ursprüngliche Frage auch ;-)
 
also ich egal, was ich dazu lese, ich lese nichts, dass nun einfach so Stromzähler umgebaut werden müssen.
Bitte klär mich auf, bzw. schicke mir doch mal einen Link zu dieser Auflage? Danke.
 
Stehen irgendwo Sanierungen im Haus an?

Wenn ja, kann es sein, dass eine Modernisierung auf den aktuellen Stand der Technik nötig ist.

Sollte beispielsweise eine Strangsanierung anstehen, ist es unabdingbar nötig diese Normen einhalten zu müssen.
 
Stehen irgendwo Sanierungen im Haus an?

Wenn ja, kann es sein, dass eine Modernisierung auf den aktuellen Stand der Technik nötig ist.

Sollte beispielsweise eine Strangsanierung anstehen, ist es unabdingbar nötig diese Normen einhalten zu müssen.

Danke. Eben Axel, genau das ist mein Problem: Gar nichts steht an. Ich hatte vor ca. 10 Jahren die gesamte Elektro in der Wohnung neu gemacht. Die Kästen hängen da schon immer. Aber die dürften da angeblich nicht hängen und müssten alle in den Keller (O-Ton Stromanbieter und Elektriker).
So und nun stolpere ich eben immer nur über.... "Wenn was neu gemacht wird, dann... Auflagen"
Und ich suche wie verrückt, wo ich was finden könnte, was eben besagt, dass das auch ohne "dran gehen" nötig sein sollte.
 
PS: Oder reicht das vielleicht schon, wenn eine Partei auf der Etage oder im Haus was macht?
Hier hat sicher hier und da jemand in seiner Wohnung in den letzten Jahren mal seine Elektroinstallation erneuert.
 
Hier gibt es erst mal 2 Punkte . Deine Wohnung und das Gemeinschaftseigentum . Was du in Deiner Wohnung machst ist Deine Sache . Zb wenn du die Elektroinstallation neu machst und da einen Wohnungsverteiler einbaust ist das deine Sache . Die Zuleitung vom Zähler zu deiner Wohnung liegt aber im Gemeinschaftsbereich.
Deshalb sind da Änderungen nur mit Einverständnis der Miteigentümer möglich.
Ich geh mal davon aus das die Modernisierung des Verteilers im Treppenhaus mit Zustimmung der Miteigentümer erfolgte .
So und da die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt ( Bis zum Zähler) gibt es da keine rechtliche Grundlage daran etwas zu ändern . Das bedeutet der Zähler bleibt da wo er ist . So und da du bereits vor 10 Jahren also 2011 deine Anlage modernisiert hast und die Forderung erst 2015 kam muss da begründet werden warum du deine Anlage da umbauen sollst . Dein Zähler kann problemlos auch in den Keller verlegt werden ohne das du Deine Verteilung da entfernen musst . Die Verteilung bleibt da wo sie ist . Deshalb zuerst mal klären was da 2015 gefordert wurde . Der Umbau muss da auch begründet werden in der Forderung . Ich kann dir nur den Tipp geben da anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hier im Forum kann dir da keiner richtig helfen . Dazu ist das Thema zu komplex .
 
Hier gibt es erst mal 2 Punkte . Deine Wohnung und das Gemeinschaftseigentum . Was du in Deiner Wohnung machst ist Deine Sache . Zb wenn du die Elektroinstallation neu machst und da einen Wohnungsverteiler einbaust ist das deine Sache . Die Zuleitung vom Zähler zu deiner Wohnung liegt aber im Gemeinschaftsbereich.
Deshalb sind da Änderungen nur mit Einverständnis der Miteigentümer möglich.
Ich geh mal davon aus das die Modernisierung des Verteilers im Treppenhaus mit Zustimmung der Miteigentümer erfolgte .
So und da die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt ( Bis zum Zähler) gibt es da keine rechtliche Grundlage daran etwas zu ändern . Das bedeutet der Zähler bleibt da wo er ist . So und da du bereits vor 10 Jahren also 2011 deine Anlage modernisiert hast und die Forderung erst 2015 kam muss da begründet werden warum du deine Anlage da umbauen sollst . Dein Zähler kann problemlos auch in den Keller verlegt werden ohne das du Deine Verteilung da entfernen musst . Die Verteilung bleibt da wo sie ist . Deshalb zuerst mal klären was da 2015 gefordert wurde . Der Umbau muss da auch begründet werden in der Forderung . Ich kann dir nur den Tipp geben da anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hier im Forum kann dir da keiner richtig helfen . Dazu ist das Thema zu komplex .


Danke, ja das war auch sehr hilfreich und so habe ich das bisher auch verstanden.
NEIN, es standen und stehen keine Modernisierungen oder Sanierungen im Haus an, daher ja meine vielen Fragezeichen im Kopf!
Angeblich eben ist der Stromversorger mit dem Elektriker 2016 durchs Treppenhaus und hat der Hausverwaltung gesagt... das wäre aus Brandschutzrechtlichen Gründen o.ä., jedenfalls irgendwas mit Brandschutz im Hausflur nicht mehr zulässig, müsse von jedem Eigentümer in den Keller verlegt werden. Ich hatte das damals tatsächlich nicht mitbekommen! Einige hatten dann wohl gemacht, andere nicht und das fiel jetzt wieder auf. Nun hängen noch ein paar Zähler im Treppenhaus, die angeblich weg müssen.
Das Lustige ist ja, ich habe einen Elektriker bestellt, der widerum sagte eben, dass man nur was machen muss, wenn man Veränderungen vornimmt. Daraufhin hieß es, der würde Mist erzählen.
Aber es klingt ja immer mehr danach, dass uns der Stromanbieter Mist erzählt hat?!
Zumal er noch drohte, den Strom abzustellen.
Das Seltsame übrigens, die Hausverwaltung ist eine Rechtsanwaltskanzlei.
Höchst merkwürdig.... Bin schon gespannt, was da abschließend bei raus kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
genau aus diesem Grund der Hinweis auf den Anwalt . Was vor 2010 zulässig war und jetzt nicht mehr muss auf einer Änderung der Bestimmungen beruhen . gibt es diese nicht ist die Forderung rechtswidrig , Da diese Forderung ein Eingriff in deinen Besitz darstellt . Deshalb noch mal die Begründung für den Umbau prüfen lassen .
 
Danke. Eben Axel, genau das ist mein Problem: Gar nichts steht an. Ich hatte vor ca. 10 Jahren die gesamte Elektro in der Wohnung neu gemacht. Die Kästen hängen da schon immer. Aber die dürften da angeblich nicht hängen und müssten alle in den Keller (O-Ton Stromanbieter und Elektriker).
So und nun stolpere ich eben immer nur über.... "Wenn was neu gemacht wird, dann... Auflagen"
Und ich suche wie verrückt, wo ich was finden könnte, was eben besagt, dass das auch ohne "dran gehen" nötig sein sollte.

Danke, ja das war auch sehr hilfreich und so habe ich das bisher auch verstanden.
NEIN, es standen und stehen keine Modernisierungen oder Sanierungen im Haus an, daher ja meine vielen Fragezeichen im Kopf!
Angeblich eben ist der Stromversorger mit dem Elektriker 2016 durchs Treppenhaus und hat der Hausverwaltung gesagt... das wäre aus Brandschutzrechtlichen Gründen o.ä., jedenfalls irgendwas mit Brandschutz im Hausflur nicht mehr zulässig, müsse von jedem Eigentümer in den Keller verlegt werden. Ich hatte das damals tatsächlich nicht mitbekommen! Einige hatten dann wohl gemacht, andere nicht und das fiel jetzt wieder auf. Nun hängen noch ein paar Zähler im Treppenhaus, die angeblich weg müssen.
Das Lustige ist ja, ich habe einen Elektriker bestellt, der widerum sagte eben, dass man nur was machen muss, wenn man Veränderungen vornimmt. Daraufhin hieß es, der würde Mist erzählen.
Aber es klingt ja immer mehr danach, dass uns der Stromanbieter Mist erzählt hat?!
Zumal er noch drohte, den Strom abzustellen.
Das Seltsame übrigens, die Hausverwaltung ist eine Rechtsanwaltskanzlei.
Höchst merkwürdig.... Bin schon gespannt, was da abschließend bei raus kommt.

Da gibt es auch etwas Schriftliches?
 
Da gibt es auch etwas Schriftliches?
Ich hatte den Eigentümer-Beschluss wohl tatsächlich in 2016 verpennt... ich bin sozusagen gerade mit der Hausverwaltung in Klärung.
Wollte mich nur vorher schon mal schlau machen, weil man soll ja nicht gleich alles glauben, was einem so erzählt wird.... ;-)
Kann mich gerne noch mal melden, wenn es Neuigkeiten gibt.
 
genau aus diesem Grund der Hinweis auf den Anwalt . Was vor 2010 zulässig war und jetzt nicht mehr muss auf einer Änderung der Bestimmungen beruhen . gibt es diese nicht ist die Forderung rechtswidrig , Da diese Forderung ein Eingriff in deinen Besitz darstellt . Deshalb noch mal die Begründung für den Umbau prüfen lassen .
wie schon gesagt, die HV sind Rechtsanwälte... daher auch nicht zuletzt meine noch größere Verwunderung.
 
Ob deine Hausverwaltung Rechtsanwälte oder Friseure sind spielt keine Rolle es gibt Gesetze und Verordnungen in Deutschland ! Zudem arbeiten die Im Auftrag der Eigentümer und einer davon bist du !
 
Aber es klingt ja immer mehr danach, dass uns der Stromanbieter Mist erzählt hat?!
Zumal er noch drohte, den Strom abzustellen.

"Sehr geehrter Stromanbieter, bitten teilen Sie mir mit, auf Grund welcher Vorschriften Sie die Umsetzung des Zählerschranks fordern."

Wer was fordert, sollte das auch beweisen können.
 
Die Stromzähleranlagen im Treppenhaus sind Gemeinschaftseigentum und eine Neuanlage mit Steigleitung auch und wäre von der Instandhaltungsrücklage anteilig zu tragen.
Der Sicherungskasten gehört zu deinem Sondereigentum und wenn der erneuert werden muss liegen die Kosten bei dir.
Bei meiner Bekannten sind die Zählerschränke auch im Treppenhaus und das Haus ist von 1967 also Bestandsanlagen.
Diese Metallschränke sind in den Treppenhauswänden eingebaut was man in Mehrfamilienhäusern damals oft gemacht hatte
 
Ich hatte den Eigentümer-Beschluss wohl tatsächlich in 2016 verpennt... ich bin sozusagen gerade mit der Hausverwaltung in Klärung.
Wollte mich nur vorher schon mal schlau machen, weil man soll ja nicht gleich alles glauben, was einem so erzählt wird.... ;-)
Kann mich gerne noch mal melden, wenn es Neuigkeiten gibt.

Und was sagt der Beschluss?
 
Angeblich eben ist der Stromversorger mit dem Elektriker 2016 durchs Treppenhaus und hat der Hausverwaltung gesagt... das wäre aus Brandschutzrechtlichen Gründen o.ä., jedenfalls irgendwas mit Brandschutz im Hausflur nicht mehr zulässig, müsse von jedem Eigentümer in den Keller verlegt werden.

Der Stromversorger kann keinerlei Weisungen zum Umbau von (rechtlich sauber errichteten) Bestandsanlagen erteilen. Was sich Elektriker und Stromversorger im Treppenhaus erzaehlen ist interessant, aber eben nicht wirklich bindend.

Ich hatte das damals tatsächlich nicht mitbekommen! Einige hatten dann wohl gemacht, andere nicht und das fiel jetzt wieder auf. Nun hängen noch ein paar Zähler im Treppenhaus, die angeblich weg müssen.

Dazu muss es ja einen (Mehrheits-)Beschluss der Eigentuemer geben. Kann doch nicht jeder irgendwo anfangen herumzuspitzen und Leitungen im WEG zu verlegen?

Ich hatte den Eigentümer-Beschluss wohl tatsächlich in 2016 verpennt

Naja, aber 5 Jahre spaeter sollte man schon irgendwie mitbekommen haben, was in seinem Miteigentums-Haus passiert ist...

Technisch gibt es neben der Umverlegung des Zaehlerplatzes auch noch die Moeglichkeit, mittels Vorsatztuer diesen Zaehlerschrank vom Treppenhaus abzutrennen.
 
Alternativ kann man anbieten, dass derjenige der den Umbau fordert, diesen auch durchführen kann, sofern er die Kosten dafür übernimmt, da es keine allgemeingültige gesetzliche Anforderung für solche Umbauten gibt. Erfahrungsgemäß sind denn plötzlich viele Sachen gar nicht notwendig, wenn ein anderer bezahlen muss.

Du solltest bei jeden Schriftverkehr schriftlich darauf hinweisen, dass du für die von dir nicht beauftragten Umbauten keine Kosten übernehmen wirst. Und gleich angewöhnen, das Aussagen von beteiligten Personen stets protokolliert werden. Dazu reicht ein zeitnahes Gedächnisprotokoll, welches du anschliessend per E-Mail an die Beteiligten versendest. Wenn da keine Widerrede kommt, hat dieses eine sehr hohe Beweiskraft vor Gericht. Dass sich denn später irgendwelche auf Gedächnislücken oder nicht getätigte Behauptungen stützen wollen, haben schlechte Karten.
 
Thema: Aktuelle Vorschriften Lage Zählerschrank
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