Aktuelle Vorschriften Lage Zählerschrank

Diskutiere Aktuelle Vorschriften Lage Zählerschrank im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, an meiner Wohnung im Altbau (3.OG) sind die Zählerkästen im Treppenhaus (in einem Schrank, mit den Sicherungskästen zusammen)...
Bei uns war ich der Auslöser. Änderung von Wechsel auf Drehstrom. Kabel lag schon. Neuer Zähler wurde nicht erlaubt, da der Zählerschrank zu alt war. Hier aus Holz. Dieser wurde auch in den Keller verlegt.

Soweit mir bekannt, sollen die Analog Stromzähler bis zum Jahr 202x gegen Digitale gewechselt werden. Da gibt es genau Hinweise wann welcher dran ist.

Diese werden aber nur in Schaltschränke verbaut, diese bestimmte Normen erfüllen. Daher müssen die alten Schaltschränke alle neu.
 
Diese werden aber nur in Schaltschränke verbaut, diese bestimmte Normen erfüllen. Daher müssen die alten Schaltschränke alle neu.
Können die ja gerne einbauen, sofern die den Aufwand bezahlen. Davon hält die doch keiner ab, sonst bleibt der alte halt drinnen.
 
Also es gibt offensichtlich einen Beschluss der Eigentümer, welcher besagt, dass die Zähler in den Keller sollen.

Das dieser Beschluss unter Umständen, auf falschen bzw falsch verstandenen Aussagen vom Netzbetreiber beruhen, interessiert in diesem Fall überhaupt nicht!

Wenn die Versammlung beschlossen hat, dass dies umzusetzen ist, darf man in einer Demokratie diesem sehr gerne nachgehen. Sollte man dies nicht machen wird es in einer solchen Gemeinschaft äußerst ungemütlich.
 
Die Stromzähleranlagen im Treppenhaus sind Gemeinschaftseigentum und eine Neuanlage mit Steigleitung auch und wäre von der Instandhaltungsrücklage anteilig zu tragen.
Der Sicherungskasten gehört zu deinem Sondereigentum und wenn der erneuert werden muss liegen die Kosten bei dir.
Bei meiner Bekannten sind die Zählerschränke auch im Treppenhaus und das Haus ist von 1967 also Bestandsanlagen.
Diese Metallschränke sind in den Treppenhauswänden eingebaut was man in Mehrfamilienhäusern damals oft gemacht hatte

Es ist Altbau, ca. 1930.... ich meine was gelesen zu haben, dass es bei Bauten vor 1965 irgendwie wieder anders ist.
Es geht nur um die Stromzähler wohl.
 
Es geht nur um die Stromzähler wohl.
Das glaube ich nicht, bzw. würde es zumindest nochmal nachfragen.

Während der Zähler in den Keller wandert, dürften die Sicherungen auch in die Wohnung wandern.
Zumindest wenn das ganze mittels Bauordnung bzw. Brandschutz argumentiert wird.
 
Also es gibt offensichtlich einen Beschluss der Eigentümer, welcher besagt, dass die Zähler in den Keller sollen.

Das dieser Beschluss unter Umständen, auf falschen bzw falsch verstandenen Aussagen vom Netzbetreiber beruhen, interessiert in diesem Fall überhaupt nicht!

Wenn die Versammlung beschlossen hat, dass dies umzusetzen ist, darf man in einer Demokratie diesem sehr gerne nachgehen. Sollte man dies nicht machen wird es in einer solchen Gemeinschaft äußerst ungemütlich.


Asche auf mein Haupt... ich habe mir jetzt den Beschluss aus 2016 erstmal rausgesucht und angeschaut.
Hier steht, dass wohl der Netzbetreiber Schäden an der Anlage festgestellt hatte und angedroht hatte, diese stillzulegen wegen Brandgefahr.
Sehr schwammig... bin dabei nachzuhaken. Was genau da denn so gefährlich war.
Nun in 2016 jedenfalls wurde dann beschlossen, dass Firma XY beauftragt wird , die Sanierung und Anbindung an die einzelnen Wohnungen vorzunehmen.
Sukzessive beginnend im EG und 1.OG.
Für mich las sich das damals wohl so, dass nun die Firma ihre Arbeiten beginnt und abschließt und die Rechnung über die Eigentümergemeinschaft läuft.
Ich sehe in dem Beschluss keinerlei Infos, dass hier jeder Einzelne nun eine Rechnung bekommt. Bzw. was konkret hier jeder Einzelne nun aus seiner Tasche zahlen muss. Und was genau jetzt hier alles zu meinem Eigentum oder auch nicht gehört, erschließt sich mir aus dem Beschluss auch nicht.
Und warum die, wenn sie doch den Auftrag hatten, was ja nicht zuletzt sicherlich ein schöner Umsatz war (15 Wohnungen), warum man dann nicht alle tauscht bzw. saniert? Und wo jetzt mein Handlungsbedarf 2016 war, erschließt sich mir nach Erteilung des Auftrages an Firma XY schon gar nicht.
Gut, das geht jetzt thematisch in eine andere Richtung.....
Aber demnach eben war doch alles ganz anders, als ich erst dachte. Somit ergibt sich wohl eine ganz andere Sachlage. Wenn auch diese nicht viel weniger verwirrend ist.
 
Je nach Alter Zähleranlage und der Wohnungszuleitungen sollte man das durchaus auch ohne verpflichtenden Anlass sanieren.
Von wann ist denn die Anlage ?
Noch TN-C Netz?
 
Je nach Alter Zähleranlage und der Wohnungszuleitungen sollte man das durchaus auch ohne verpflichtenden Anlass sanieren.
Von wann ist denn die Anlage ?
Noch TN-C Netz?
das kann ich dir nicht sagen... sicher sehr alt... und sicher auch nicht mehr das Beste.....
allerdings sicher auch nicht das einzige Haus mit alter Technik.
Ich kenn noch so Einige, die haben so ein uraltes Ding in der Wohnung. Soll heißen, ob man sollte, steht auf einem anden.
 
das kann ich dir nicht sagen... sicher sehr alt... und sicher auch nicht mehr das Beste.....
allerdings sicher auch nicht das einzige Haus mit alter Technik.
Ich kenn noch so Einige, die haben so ein uraltes Ding in der Wohnung. Soll heißen, ob man sollte, steht auf einem anden.
Diese Argumentation. Schlüssig bis ins Detail....

Ich hab schon Menschen ohne Fahrerlaubnis fahren sehen, heißt ich darf das jetzt auch weil ist halt so.....
 
Hier steht, dass wohl der Netzbetreiber Schäden an der Anlage festgestellt hatte und angedroht hatte, diese stillzulegen wegen Brandgefahr.
Sehr schwammig... bin dabei nachzuhaken. Was genau da denn so gefährlich war.

Dann frage nach einem Protokoll, Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100.

Für mich las sich das damals wohl so, dass nun die Firma ihre Arbeiten beginnt und abschließt und die Rechnung über die Eigentümergemeinschaft läuft.

Was du da gelesen haben willst, kann niemand ausser dir beurteilen.

Und was genau jetzt hier alles zu meinem Eigentum oder auch nicht gehört, erschließt sich mir aus dem Beschluss auch nicht.

Dazu sollte es aber Kaufvertrag, Teilungserklärung oder dergleichen geben. Du musst als Eigentümer doch wissen, was du besitzt?

Und warum die, wenn sie doch den Auftrag hatten, was ja nicht zuletzt sicherlich ein schöner Umsatz war (15 Wohnungen), warum man dann nicht alle tauscht bzw. saniert? Und wo jetzt mein Handlungsbedarf 2016 war, erschließt sich mir nach Erteilung des Auftrages an Firma XY schon gar nicht.

Puh...es soll doch alles getauscht werden? Oder doch nicht?

Gut, das geht jetzt thematisch in eine andere Richtung.....

Aber sowas von...
 
Dann frage nach einem Protokoll, Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100.



Was du da gelesen haben willst, kann niemand ausser dir beurteilen.



Dazu sollte es aber Kaufvertrag, Teilungserklärung oder dergleichen geben. Du musst als Eigentümer doch wissen, was du besitzt?



Puh...es soll doch alles getauscht werden? Oder doch nicht?



Aber sowas von...




Sag mal, möchtest Du mir helfen oder suchst du den Fehler?
Bisher kam von dir, so ungern ich es sage, leider keine einzige Antwort auf meine ursprüngliche Frage.
Und wenn ich diskutieren möchte, oder mich streiten, dann hab ich Freunde und guck ihnen dabei gern in die Augen. :)
 
Diese Argumentation. Schlüssig bis ins Detail....

Ich hab schon Menschen ohne Fahrerlaubnis fahren sehen, heißt ich darf das jetzt auch weil ist halt so.....



Alles richtig. Aber das war ja ursprünglich nicht das Thema...
Genaugenommen sind die Wohnungstüren in die Haus auch alle alt und nicht einbruchssicher. Sollen wir das auch diskutieren?
Gut, ich denke, ich hab hier erstmal ne Menge erfahren und schau jetzt mal, was das alles noch ergibt.
Danke also für die hilfreichen Antworten.
 
Sag mal, möchtest Du mir helfen oder suchst du den Fehler?
Bisher kam von dir, so ungern ich es sage, leider keine einzige Antwort auf meine ursprüngliche Frage.
Und wenn ich diskutieren möchte, oder mich streiten, dann hab ich Freunde und guck ihnen dabei gern in die Augen. :)

Man muss sich auch helfen lassen wollen
 
So dann mal Klartext dein Zähler und deine Wohnungsverteilung befindet sich im Treppenhaus . Die Wohnungsverteilung wurde von dir vor dem Beschluss erneuert . Der Beschluss besagt das die Anlage Wegen Mängeln und Brandgefahr erneuert werden Muss . Das bedeutet Zähler Wandert in den Keller und es werden neue Zuleitungen zu den Wohnungsverteiler gezogen . Das alles passiert im Gemeinschaftseigentum . Diesem Beschluss hast du zugestimmt also Trägt die Gemeinschaft auch die Kosten . Die Kosten für das Versetzen der Wohnungsverteilung sind der Knackpunkt denn die Wohnungsverteilung befindet sich in Deinem Eigentum ( in der Wohnung) Zu prüfen ist also muss deine Wohnungsverteilung nun aus dem Treppenhaus in die Wohnung oder kann diese da bleiben . Aus diesem Grund rate ich dir dringend zu einem Anwalt . Und wenn die Hausverwaltung da selbst ein Rechtsanwaltsbüro ist ( die in eurem Auftrag arbeitet erst recht ) Ein Wink mit dem Zaunpfahl von Außen wirkt da Wunder . Zudem gibt es da auch noch die Eigentümerversammlung und da muss euch die Hausverwaltung Rede und Antwort stehen !
 
Ob er dem Beschluß zugestimmt hat wurde nicht erwähnt, was aber auch egal ist denn es wird für so was nur eine Mehrheit benötigt.
Die Zuleitungen zu den Wohnungen sind üblicherweise Sondereigentum (kann in der Teilungserklärung aber auch anders geregelt sein)
Aber auch das wäre egal denn wenn der Kasten versetzt wird, sind die zu kurz und müssen somit ersetzt werden.
 
"Sehr geehrter Stromanbieter, bitten teilen Sie mir mit, auf Grund welcher Vorschriften Sie die Umsetzung des Zählerschranks fordern."
Lesen!

Die Rechtsgrundlage hat @karo28 doch schon im zweiten Beitrag genannt.

Vom Brandschutzgutachter Ralf Kienle habe ich gelernt, dass der Begriff "Bestandsschutz" bei Zählerschränken ohne Abschottung in Treppenhäusern (= 1. Rettungsweg) selbst bei vermeintlich geringen Änderungen recht schnell zum Wunschdenken schrumpfen kann.

Technisch gibt es neben der Umverlegung des Zaehlerplatzes auch noch die Moeglichkeit, mittels Vorsatztuer diesen Zaehlerschrank vom Treppenhaus abzutrennen.
Vorsatztüren oder Brandschutzgehäuse nach DIN 4102 können aber teurer als die Verlegung von Zählern sein. Aus den bisherigen Angaben des TE ist nicht zu erkennen ob bei ihm F 30 reicht oder F 90 gefordert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Notwendiges Treppenhaus, daraus sollte sich anhand der LBO die richtige Widerstandsklasse ableiten lassen.
Tür oder auch das Gehäuse eines Kastens wären zusätzlich regelmäßig zu warten.
 
Notwendiges Treppenhaus, daraus sollte sich anhand der LBO die richtige Widerstandsklasse ableiten lassen.
Tür oder auch das Gehäuse eines Kastens wären zusätzlich regelmäßig zu warten.
Generell ist ja eine Wartung, bzw Wiederholungsprüfung zu Mindestens bei gewerblichen Mietobjekten, also Vermieter mit mehr als drei Mietwohnungen, alle vier Jahre vorgeschrieben.
Eine Vorschrift, an der sich so gut wie keiner hält. Man braucht nur in einem etwas heruntergekommenden Altbau gehen und sich mal eine Verteilung anschauen. Da muss man sogar den mit Altfarbe zugekleisterten Deckel der unter der Decke montierten Verteilung erst mit dem Schraubendreher aufhebeln um heranzukommen. Was man da so vorfindet ist nur grauenhaft. Bei einem möglichen Stromunfall ist keine schnelle Hilfe durch Abschaltung gegeben.
Es ist genauso wie bei den vorgeschriebenen Rauchmeldern. Bei Mieterwechsel werden denn mal paar 5,-€-Dinger an die Decke geklebt und dann vergessen, da es keine kontrollierende Instanz gibt, die einen gewissen Überwachungsdruck erzeugt. Den regelmäßig kontrollierenden Bezirkselektriker gibt es nicht und Rauchmelder sind nicht so richtig in der Feuerstättenverordnung (Landessache) erfasst, zumal der Bezirksschornsteinfeger nur Objekte mit eigener Feuerungsanlage besucht.
 
Gibt es in DE keine regelmäßige feuerpolizeiliche Beschau?
 
Nein die gibt es nicht.
die Pflicht zur Wartung ist aber unabhängig ob diese privat oder gewerblich genutzt wird. (VDE 0105)
Der einzige Unterschied ist, daß bei gewerblicher Nutzung noch Institutionen wie die Berufsgenossenschaften oder das Gewerbeaufsichtsamt tätig sind und dies auf die Einhaltung eher achten.
 
Thema: Aktuelle Vorschriften Lage Zählerschrank
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