M
mR_vAiN
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Hallo,
Also erstmal zu meine Person. Ich bin Elektriker, aber schon mehr als 10 Jahre nicht mehr im Beruf tätig. Und wenn ich Erhlich bin, der beste war ich auch nicht. Aber ich frage lieber, bevor ich nen Fehler mache
Es geht um einen Altbau. Grundinstallation ist von ca 1950-1960 rum (Leerrohre und Stoffumantelte Kabel) Das ganze Haus auf 2 Zählern.
Dann gab es wohl einen Umbau. Es wurde von 2 Zählern auf 1 Zähler alles umgeklemmt. Etliche neue Kabel wurden verlegt (2 Ader Impu Kabel Schwarz und Gr/ge mit Nullung).
Jetzt soll ich die ganze Anlage wieder für 2 Wohnungen aufsplitten. Wobei jetzt aber 3 Zähler rein sollen, zwecks Allgemeinzähler.
Den Zählerschrank soll eine Firma machen, genauso wie einen E-Scheck und Abnahme.
Was alles gemacht wurde.
Die Elektrik für den Allgemeinzähler ist komplett neu, nix altes mehr dran.
Die Elektrik für die EG Wohnung ist auch komplett neu.
Die Elektrik im OG macht nun ein wenig Probleme. Und zwar soll dort so wenig wie möglich gemacht werden. Eigentlich nur streichen und gut. Die Wohnung im OG hat schon eine eigene Verteilung von wo aus alles abgeht. Besteht für die OG Wohnung, ein Bestandschutz und kann so gelassen werden. Oder muss hier auch alles erneuert werden ?
Eigentlich wird ja etwas an der Anlage gemacht (neue Zähler und splitten).
Und sind die Impuleitungen mit Schwarz und Grüngelb zulässig gewesen für Steckdosen mit Schuko (Nullung in Steckdose)? Aus heutigersicht natürlich nicht richtig ist klar, aber falls es einen Bestandsschutz gibt würde das so bleiben.
Ich weiss natürlich das es nicht schön ist das eine komplett neu zu machen und das andere komplett zu lassen, aber der Besitzer will es so und wenn es rechtens ist, bekommt er es auch so. Wenn es aber nicht rechtens ist, wird alles umgerissen. Ich kenne mich bloss nicht mehr mit diesen Bestimmungen für Bestandschutz aus.
Vielen Dank für Eure Mühe, alleine schon fürs lesen vom text ;-) Danke
Mfg.mR_vAiN
Also erstmal zu meine Person. Ich bin Elektriker, aber schon mehr als 10 Jahre nicht mehr im Beruf tätig. Und wenn ich Erhlich bin, der beste war ich auch nicht. Aber ich frage lieber, bevor ich nen Fehler mache
Es geht um einen Altbau. Grundinstallation ist von ca 1950-1960 rum (Leerrohre und Stoffumantelte Kabel) Das ganze Haus auf 2 Zählern.
Dann gab es wohl einen Umbau. Es wurde von 2 Zählern auf 1 Zähler alles umgeklemmt. Etliche neue Kabel wurden verlegt (2 Ader Impu Kabel Schwarz und Gr/ge mit Nullung).
Jetzt soll ich die ganze Anlage wieder für 2 Wohnungen aufsplitten. Wobei jetzt aber 3 Zähler rein sollen, zwecks Allgemeinzähler.
Den Zählerschrank soll eine Firma machen, genauso wie einen E-Scheck und Abnahme.
Was alles gemacht wurde.
Die Elektrik für den Allgemeinzähler ist komplett neu, nix altes mehr dran.
Die Elektrik für die EG Wohnung ist auch komplett neu.
Die Elektrik im OG macht nun ein wenig Probleme. Und zwar soll dort so wenig wie möglich gemacht werden. Eigentlich nur streichen und gut. Die Wohnung im OG hat schon eine eigene Verteilung von wo aus alles abgeht. Besteht für die OG Wohnung, ein Bestandschutz und kann so gelassen werden. Oder muss hier auch alles erneuert werden ?
Eigentlich wird ja etwas an der Anlage gemacht (neue Zähler und splitten).
Und sind die Impuleitungen mit Schwarz und Grüngelb zulässig gewesen für Steckdosen mit Schuko (Nullung in Steckdose)? Aus heutigersicht natürlich nicht richtig ist klar, aber falls es einen Bestandsschutz gibt würde das so bleiben.
Ich weiss natürlich das es nicht schön ist das eine komplett neu zu machen und das andere komplett zu lassen, aber der Besitzer will es so und wenn es rechtens ist, bekommt er es auch so. Wenn es aber nicht rechtens ist, wird alles umgerissen. Ich kenne mich bloss nicht mehr mit diesen Bestimmungen für Bestandschutz aus.
Vielen Dank für Eure Mühe, alleine schon fürs lesen vom text ;-) Danke
Mfg.mR_vAiN