Altbau 2adrig und Geräte mit Schutzleiter

Diskutiere Altbau 2adrig und Geräte mit Schutzleiter im Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK; Hallo, ich bin in einen Altbau gezogen in dem es nur PE-lose Steckdosen gibt. Einfach ein Keramikdeckel auf der Wand mit 2 Löchern drin. Nun...

  1. #1 Michi_HH, 19.07.2005
    Michi_HH

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    Hallo,

    ich bin in einen Altbau gezogen in dem es nur PE-lose Steckdosen gibt. Einfach ein Keramikdeckel auf der Wand mit 2 Löchern drin. Nun habe ich mehrere Geräte mit Metallgehäuse, von denen ich mich in keinem Fall trennen will - und die hier auch angeschlossen werden sollen.

    In diesem Forum habe ich in einem anderen Beitrag den Vorschlag gelesen, quasi klassisch zu nullen und einen FI zu verwenden / "schnell" zu nullen. Könnte ich also eine Art Mehrfach-Steckdose bauen, mit FI und von mir aus auch 10A - Sicherung, und diese 2adrig in die Wandsteckdose stecken, von meiner Mehrfach-Steckdose aus aber mit Schutzleiter weitergehen wenn ich den PE mit auflege?

    Dass ich dabei auf Verdrehen des Steckers in der Wanddose achten muss ist mir bewusst. Evtl. lässt sich das ja mit einem nicht verdrehbaren Stecker (CEE blau 16A) oder einer Dose mit Festanschluss sichern.



    Im Badezimmer gibt es einen ca. 6mm² PE. Dürfte ich den auch weiterführen und für Steckdosen verteilen? Als Ring? Als Stern? Gar nicht?

    Danke, viele Grüsse
    Michi
     
  2. #2 friends-bs, 19.07.2005
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    HUHU

    Das es sowas immer noch gibt. (mit dem Kopf schüttel)
    Das ist doch wirklich grob Fahrlässig, falls es sich um eine Mietwohnung handelt, dem Vermieter eine Frist zur fachgerechten Ausführung der Installationen auffordern, und Mietminderung geltent machen. Falls Eigentum, in den saueren Apfel beissen und das in Ordnung bringen lassen.
    Möchte mal wissen, welcher "Elektiker" für sowas die Hand ins Feuer gelegt hat?
     
  3. Gretel

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    Hallo Michi ,

    Wichtig : Wohnst Du zur Miete ?

    Dann schleunigst die Steckdosenfrage mit dem Eigentümer/Vermieter besprechen - und auf einen E-Check (Gelbe-Seiten und örtliche Fachfirma bevorzugen!) mit schriftlichem Prüfprotokoll bestehen , denn eine elektrische Anlage fast gänzlich ohne Schutz (bei Schutzklasse I Geräten) ist so nicht mehr zulässig - unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung !

    (Ausnahmen (leider wieder) z.Bsp. Schutz durch nichtleitende Räume , etc... !)

    Separater Schutzleiter (je nach Örtlichkeit) ist u.U. (Fachfirma hilft da weiter) möglich , nicht aber der vom zusätzlichen , örtlichen Bad-PA.

    (Kompromisslösung:)
    Schnelle Hilfe kann dann u.U. schon eine Aufputzkanalinstallation (Brüstungs- , Sockelkanäle u.v.a.) sein.
    Vorläufige Beleuchtung an der Decke nur mit Schutzklasse II Leuchten ausführen !
    -
    Anmerkung:
    Bei solch einer Installation ist davon auszugehen , dass die Leitungen über 25 Jahre alt sind , d.h. die Leitungs(ader)isolierung wird die nächste Isolationsprüfungswerte nicht mehr erfüllen (Brandgefahr!) !

    Gruß,
    Gretel
     
  4. #4 Hemapri, 19.07.2005
    Hemapri

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    Warum? Wenn diese Installation heute immer noch den Vorschriften entspricht, welche zum Zeitpunkt ihrer Errichtung galten, dann gilt immer noch Bestandsschutz. Damals galt das Prinzip der Standortisolierung und eine Schutzerde gab es noch nicht. Solche Installationen habe ich in den letzten Jahren noch oft angetroffen.
    Aber!!! Und jetzt wird es interessant. Gilt die Standortisolierung überhaupt noch. Schon der Einbau eines Heizkörpers oder metallenen Wasserrohrs in einem Raum hebt den Bestandsschutz auf, ohne, dass an der elektrischen Anlage Änderungen vorgenommen wurden. Und Geräte der Schutzklasse 1 dürfen an solchen Dosen nicht betrieben werden! Für die Einhaltung ist der Eigentümer/ Nutzer verantwortlich. wenn also solche Geräte betrieben werden sollen, dann muß die Installation erneuert werden. Klassische Nullung ist dabei ebenso unzulässig, wie das Weiterschleifen eines PE aus einem anderen Stromkreis. Klassische Nullung wäre außerdem nichts weiter, als den PEN, welcher ja bei dir jetzt schon an der Steckdose anliegen dürfte, an den Schutzleiter zu legen und eine Brücke zum Steckdosenpol herzustellen. Ab der Steckdose wären in einem solchen Fall dann N und PE auch getrennt vorhanden.
    Ich würde auf jeden Fall zu einem E-Check raten.

    MfG
     
  5. #5 Michi_HH, 19.07.2005
    Michi_HH

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    Danke soweit / Ergänzungen

    Wichtig : Wohnst Du zur Miete ?
    Untermiete - mal sehen ob ich den Hauptmieter überzeugen kann, Stress zu machen.

    Ich habe in beiden Räumen Metallheizkörper. Erdfreie Räume sind das also nicht. An einer Stelle gibts tatsächlich eine einzelne Schukodose. Die wurde offensichtlich nachträglich gesetzt (AP) und ist intern "klassisch" genullt. Vermutlich aber auch zu einer Zeit zu der das nicht mehr erlaubt war....

    Sollte es so sein dass die 2adrige Leitung bleibt weil die Hausverwaltung die Kosten für komplette Neuverlegung nicht tragen will oder der Hauptmieter keine Lust auf den Stress hat - wäre es dann auch denkbar, dass ich mir von einem Elektriker eine Leitung von der Wohnungsverteilung legen lasse die dann den heutigen Anforderungen entspricht, oder macht das niemand?

    Wie sieht denn - mal abgesehen von der rechtlichen Seite - in der Praxis meine FI-Steckdose aus? Klappt das so?

    Gibt es eine rechtliche Grundlage, die den Vermieter zur kompletten Neuinstallation zwingt?


    Danke
    Michi









    (Kompromisslösung:)
    Schnelle Hilfe kann dann u.U. schon eine Aufputzkanalinstallation (Brüstungs- , Sockelkanäle u.v.a.) sein.
    Vorläufige Beleuchtung an der Decke nur mit Schutzklasse II Leuchten ausführen !
    -
    Anmerkung:
    Bei solch einer Installation ist davon auszugehen , dass die Leitungen über 25 Jahre alt sind , d.h. die Leitungs(ader)isolierung wird die nächste Isolationsprüfungswerte nicht mehr erfüllen (Brandgefahr!) !

    Gruß,
    Gretel[/quote]
     
  6. didy

    didy

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    Gut, wenn es Metallheizkörper gibt, gilt die Schutzmaßnahme nicht mehr!
    Das ist unzulässig!

    Der Vermieter hat das nachzurüsten, da die Anlage nicht mehr den Vorschriften entspricht.
    Wenn er das so nicht glaub, lass einen Elektriker die Anlage anschauen und es dir schriftlich geben.

    Klassische Nullung ist seit 1973 nicht mehr erlaubt.
    Nachdem du eine ehem Standortisolierung hast, gibt es dort wahrscheinlich gar keinen PEN. Zumindest offiziell nicht, mit FI-Steckdose würdest du nachträglich einen draus machen -> nicht erlaubt.
    Mit pech ist es auch ein TT-Netz und es gibt wirklich keinen PEN.

    Den PE von "irgendwoher" zu holen lass auch mal sein, das müsste schon gesicherte "Quelle" sein.

    Bezüglich "eigene Zuleitung legen" - nun einerseits hängts natürlich davon ab was am Verteiler alles da ist; insbesondere brauchst du dazu aber zumindest die Zustimmung des Vermieters.

    @Hempari: Wenn die Standortisolierung noch gegeben sein sollte, darf man dann keine SK-I-Geräte anschließen? Das war doch genau der Witz der Standortisolierung, SK-II-Geräte darf ich doch auch ohne Standortisolierung nur zweipolig anschließen ;-)

    Und bezüglich der "Wahrscheinlich-älter-als"-Grenze - 25 Jahre sollte doch noch nicht so das Problem darstellen, was die Isolation anbelangt?
     
  7. Poldi

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    Moin,

    wenn ich das Problem richtig verstanden habe sind noch die richtig alten Steckdosen verbaut und noch keine SCHUKOSTECKDOSEN, somit ist die klassische Nullung nicht gegeben und nicht ausführbar. Demnach werden die Adern, schon bei dem Versuch die Dosen gegen neue Schukosteckdosen zu tauschen schon brechen.

    Gruß Poldi
     
  8. #8 Hemapri, 20.07.2005
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    Ausführbar schon und sie wäre auch besser, als gar keine zusätzliche Schutzmaßnahme (TN-C-Netz mal vorausgesetzt), aber sie darf gemäß den Bestimmungen nicht mehr neu errichtet werden, fällt also in seinem Fall höchstoffizell aus.

    Wieso das denn :?: Freilich könnte man das machen und es würde auch gehen, man darf es aber nicht :!:

    MfG
     
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