Altbau, Bestandsschutz und PEN

Diskutiere Altbau, Bestandsschutz und PEN im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe ich poste hier im richtigen Unterforum. Ein Freund von mir hat ein Problem. Aber erstmal ein paar...
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rafii6311

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe ich poste hier im richtigen Unterforum.
Ein Freund von mir hat ein Problem.

Aber erstmal ein paar wichtige Eckdaten zu dem ganzen Dilemma:
  • Altbau (18. Jh)
  • klassische Nullung (PE-N Brücke nur im Verteilerkasten, nicht in den Steckdosen)
  • Vor 4 Jahren wurde etwas an der Elektrik verändert, Verteilerkasten/Sicherungskasten vom Flur in die Wohnung gelegt
  • (kein FI)
  • (nur 2 Sicherungen für 50m²), nur eine Phase verwendet, aber im "großen" Verteilerkasten hängt für seine Wohnung ein Drehstromzähler
  • Der Kasten auf dem Bild ist auf eine Pressspanwand geschraubt
Aber schaut euch einfach das Bild an.

So, auf mein Anraten hat mein Freund nun die Hausverwaltung informiert, weil meiner Meinung nach da einiges schief läuft. (Ich bin Elektrotechniker, nicht Elektriker). Durch die eine einzige PE-N Brücke wäre es ja auch recht
einfach, einen FI nachzurüsten, es sind überall PE/N/L Leitungen gezogen.
Die Hausverwaltung schickte dann einen Elektriker vorbei. Dieser hat meinen Freund dann zur Sau gemacht, das ganze sei ja ein Altbau, Bestandsschutz und das muss so.

Korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre, aber ich denke hier läuft grad einiges schief.
Dann zur Krönung kam heute noch die Rechnung an meinen Freund. Wie sollten wir nun weiter vorgehen?
 

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Altbau hin oder her. Selbst Denkmalschutz hebt elektrische Sicherheit nicht aus.
Wenn vor 4 Jahren der Sicherungskasten vom Gang in die Wohnung verlegt wurde, war das bereits eine massive Änderung an der Anlage, die den 'Bestandsschutz' (den es eigentlich in der Elektrotechnik so gar nicht gibt) aushebelt. Hier hätte schon ein FI eingebaut gehört.

Hier liegt nur in der Zuleitung eine klassische Nullung vor. Die Anlage selber ist ein TNC-S, also ab Verteiler sind alle Stromkreise 3 adrig.

Ich würde einfach anstatt der beiden Leitungsschutzschalter zwei FI-LS (kombinierte Leitungsschutzschalter mit Fehlerstromschutzschalter) verbauen. Wobei lediglich 2 Stromkreise für eine Wohnung etwas merkwürdig ist.
 
Ich würde einfach anstatt der beiden Leitungsschutzschalter zwei FI-LS (kombinierte Leitungsschutzschalter mit Fehlerstromschutzschalter) verbauen.

Das hatte ich auch überlegt, nur mein Freund hat nun (berechtigt) Angst, dass es Probleme geben könnte, wenn wir nun auf eigene Faust etwas ändern,
da es ja laut Elektriker "alles okay" war. Er will halt keine Probleme mit der Hausverwaltung.

Wobei lediglich 2 Stromkreise für eine Wohnung etwas merkwürdig ist.

Definitiv. Wenn man sich auch mal anschaut, dass ja nur 2x die 3x1,5 aus dem Kasten raus gehen!
Die eine Leitung geht ins Bad, wo Waschmaschine&Trockner stehen, die andere 3x1,5 versorgt die restlichen 3 Zimmer mit unendlich vielen Unterputz-Verteilungen.
Und wie schon geschrieben, gehen ja L1-L3 als Zuleitung in seine (EDIT: gemietete) Wohnung.
 
Sind denn auch alle wirklich alle Leitungen entprechend 3adrig? Also Steckdosen und Deckenleuchten...

Das hatte ich auch überlegt, nur mein Freund hat nun (berechtigt) Angst, dass es Probleme geben könnte, wenn wir nun auf eigene Faust etwas ändern,
da es ja laut Elektriker "alles okay" war. Er will halt keine Probleme mit der Hausverwaltung.
Womit er auch Recht hat, es ist nunmal Eigentum des Vermieters/Besitzers, ungeachtet des Zustandes.
 
Sind denn auch alle wirklich alle Leitungen entprechend 3adrig? Also Steckdosen und Deckenleuchten...

Ja, weil ich vor zwei Wochen erst genau alle Steckdosen und eine Deckenlampe im Zuge einer Renovierungsaktion getauscht habe.

Womit er auch Recht hat, es ist nunmal Eigentum des Vermieters/Besitzers, ungeachtet des Zustandes.

Mir geht es bei der ganzen Sache aber natürlich auch um die Sicherheit, wie hier auch jeder weiß, retten FI's nunmal Leben. Und hier wäre er ja einfach nachzurüsten.
Ganz abgesehen von der Schickane durch den Kollegen, der da vorbei gekommen ist und ihn zur Sau gemacht hat.


Hat der gute Mann einen Gas Herd?
Ja
 
Ganz abgesehen von der Schickane durch den Kollegen, der da vorbei gekommen ist und ihn zur Sau gemacht hat.
Das ist tatsächlich unter aller Sau.
In der verrechneten Stunde hätte der locker die 2 FI/LS einbauen und sogar prüfen können.
 
klassische Nullung (PE-N Brücke nur im Verteilerkasten, nicht in den Steckdosen)
Ist somit moderne Nullung.

Vor 4 Jahren wurde etwas an der Elektrik verändert, Verteilerkasten/Sicherungskasten vom Flur in die Wohnung gelegt
Somit eine Änderung die die neuesten Normen erforderlich macht.

Unzulässig siehe Punkt vorher. Neueste Normen sind zwingend einzuhalten.
nur 2 Sicherungen für 50m²
Unzulässig nach gültigen Normen
Der Kasten auf dem Bild ist auf eine Pressspanwand geschraubt
Sollte ebenfalls unzulässig sein, da brennbares Material.

Den wohnungsbesitzer mal darauf aufmerksam machen, dass seine "Sanierung", welche sehr wahrscheinlich von einem guten Freund gemacht worden ist, keinen Normen entspricht.

Letztlich hat dein "Freund" aber relativ wenig in der Hand da nur Mieter.
 
Ja, weil ich vor zwei Wochen erst genau alle Steckdosen und eine Deckenlampe im Zuge einer Renovierungsaktion getauscht habe.
Hmm, also so eher die "machen wir mal ganz günstig"-Sanierung. Echt schade, zumal wenn da wirklich alle Leitungen getauscht worden sind, wären ein paar Zuleitungen mehr sicherlich nicht ins Gewicht gefallen.

Mir geht es bei der ganzen Sache aber natürlich auch um die Sicherheit, wie hier auch jeder weiß, retten FI's nunmal Leben. Und hier wäre er ja einfach nachzurüsten.
Geb ich dir im groben Recht, das wird sich aber nur mit einer direkten Auseinandersetzung mit dem Vermieter regeln lassen. So wie du dies geschildert hast, wird das aber wohl eher, ich sag mal "schwierig".

Ganz abgesehen von der Schickane durch den Kollegen, der da vorbei gekommen ist und ihn zur Sau gemacht hat.
Nunja, Kollege...wenn da auf der Rechnung schon "Elektrotechniker" steht, kann das auch der Hausmeister gewesen sein ^^

Grundsätzlich ist aber bei der Sanierung was schief gelaufen, denn da hätte schon mindt. ein RCD reingehört, mal ganz abgesehen von der Anzahl der Stromkreise. Nur wird das, leider, wie so oft darin enden, das entweder es bleibt so oder es muss sich über kurz oder lang ne andere Wohung gesucht werden.
Ich persönlich würde nochmals das Gespräch mit dem Vermieter suchen, wenn das allerdings ne große Gesellschaft ist, wird man das eh knicken können.
 
Wenn die Hausverwaltung den Elektriker bestellt hat, darf sie ihn auch bezahlen.
Dass das in 2021 ohne FI nicht zulässig war, wurde schon gesagt.
 
Den wohnungsbesitzer mal darauf aufmerksam machen, dass seine "Sanierung", welche sehr wahrscheinlich von einem guten Freund gemacht worden ist, keinen Normen entspricht.
Das ist das Problem. Die Eigentümerin ist Ü80 und ein Drache (Es wird schon geschimpft, wenn man mit dem Auto zum Be/Entladen in die Einfahrt fährt).

Ich kann nun halt auch nicht den FI selber einbauen (könnte schon, darf nicht).
Sollte nun irgendwann mal was mit diesem Pfusch dort schief gehen, den der Kollege da ja abgesegnet hat, und dann raus kommt, dass da jemand danach noch dran war, wäre das ziemlich schlecht für uns.

Wenn die Hausverwaltung den Elektriker bestellt hat, darf sie ihn auch bezahlen.
Dass das in 2021 ohne FI nicht zulässig war, wurde schon gesagt.

Ja was sollen wir nun machen? Auf eigene Kosten nochmal einen richtigen Elektriker dazu holen?
Der dann auch mal einen richtigen Bericht schreibt samt Mängelliste, nicht so wie diese 3 Zeilen über der Rechnung gerade?


An dieser Stelle schon einmal vielen Dank für die ganze Expertise und Anregungen!
 
Wenn die Hausverwaltung den Elektriker bestellt hat, darf sie ihn auch bezahlen.
Dass das in 2021 ohne FI nicht zulässig war, wurde schon gesagt.
Die Argumentation der Hausverwaltung war folgende:

Sehr geehrter Herr XXX,
wir erhielten die Rechnung der Fa. Elektro YYY.
Am 27.09.2021 wurde in Ihrer Wohnung der Sicherungskasten überprüft. Es wurde kein Schaden/Mangel wie von Ihnen angegeben festgestellt.
Da wir die Rechnung vorab bereits bezahlt haben, bitten wir Sie um Erstattung des Rechnungsbetrages in Höhe von € 99,96 auf das Konto IBAN ZZZ
 
so so Drehstromzähler und nur Wechselstrom. Du kannst ja mal einen Elektriker auf eigene Kosten mit einem E-Check der Wohnung beauftragen. Der wird da einige Mängel feststellen und diese auch im Prüfprotokoll festhalten. Ansonsten will ja der Vermieter nur das Beste von seinen Mietern. (deren Geld)
Ein Tipp noch wenn der Vermieter den Elektriker beauftragt hat dann zahlt der auch den Elektriker. Bestandsschutz in der Elektrotechnik gibt es nicht. Somit ist die Aussage des Elektrikers da schon mal falsch. Da die Anlage vor 4 Jahren in wesentlichen Teilen erneuert wurde gelten für diese Anlage die Forderungen von 2017.
Austausch Verteiler und Leitungen ist sowie Umstellung von klassischer Nullung auf moderne Nullung ist eine wesentliche Änderung mit allen daraus resultierenden Folgen. Ein Mangel springt jedem Elektriker schon beim Blick in diese Verteilung ins Auge.
 
Schon alleine, dass auf der "Rechnung" klassische Nullung steht, zeigt, dass der Elektrotechniker diesen Titel sich selbst verpasst hat. Denn Ahnung scheint er keine zu haben.

Bringt dem TE aber nichts. Gerade weil es sich auch um München handelt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass man eine andere Wohnung findet
 
Ich wäre da Vorsichtig!

Gut möglich, das nur die Leitung bis zur ersten Abzweigdose dreiadrig ist, und danach trotzdem teile zweiadrig ausgeführt wurden.
Diese vorgehensweise ist imho auch nicht zu beanstanden, bedeutet doch ein sklavisches pochen auf erneuerung der Komplettanlage im richtigen Leben dadraußen, das dann garkeine Sanierung von Zähleranlagen mehr sinnvoll stattfinden kann.

Der Verteiler darf auf Holz montiert werden!

Die neu Installierte Steckdose im Bad muß seit 1984 mit FI ausgeführt werden, folglich ist dies definitiv ein Mangel!
 
Ich wäre da Vorsichtig!
Gut möglich, das nur die Leitung bis zur ersten Abzweigdose dreiadrig ist, und danach trotzdem teile zweiadrig ausgeführt wurden.
Ich habe ein paar (nicht alle!) der Steckdosen durchgemessen, also die PE-N Brücke im Verteilerkasten aufgetrennt und danach hatte ich an den getesteten Steckdosen keinen PE-N Durchgang mehr.

Am vernünftigsten wäre natürlich ein E-Check, aber dieser ist a) sehr teuer und b) eigentlich überhaupt nicht Mietersache.
Werde wohl erstmal mit einem (richtigen) Elektriker telefonieren und versuchen zu klären, wie man das ganze Dilemma nun möglichst kostengünstig lösen kann.
Ich weiß noch nicht, was mir da grade wichtigter ist, dass der "Elektriker" eins auf die Finger bekommt oder dass mein Freund diese Sache mit der Mietverwaltung klärt.
Grade steht er nunmal nicht sehr gut da.
 
@rafii6311 kannst du mir mal verraten wie der Zustand der Anlage ohne Prüfung fachgerecht beurteilt werden kann. Und das diese Prüfung auch Geld kostet und zwar Deines bzw das des Freundes ist wohl klar. Wenn du deinem Freund helfen willst dann geht das nur über einen Fachgerechten E-Check mit Prüfprotokoll und einen langen sehr langen Atem und der Hilfe eines Rechtsanwalts. Mit dem Vermieter brauchst du da gar nicht erst rechnen. Der will nur die Miete und nichts ausgeben.
 
Thema: Altbau, Bestandsschutz und PEN
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