Altbau, Bestandsschutz und PEN

Diskutiere Altbau, Bestandsschutz und PEN im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe ich poste hier im richtigen Unterforum. Ein Freund von mir hat ein Problem. Aber erstmal ein paar...
@rafii6311 kannst du mir mal verraten wie der Zustand der Anlage ohne Prüfung fachgerecht beurteilt werden kann. Und das diese Prüfung auch Geld kostet und zwar Deines bzw das des Freundes ist wohl klar. Wenn du deinem Freund helfen willst dann geht das nur über einen Fachgerechten E-Check mit Prüfprotokoll und einen langen sehr langen Atem und der Hilfe eines Rechtsanwalts. Mit dem Vermieter brauchst du da gar nicht erst rechnen. Der will nur die Miete und nichts ausgeben.
Ja, den E-Check hatte ich nun auch nicht kategorisch ausgeschlossen, wollte mir da von einem Elektriker eher erstmal eine Beratung einholen, wie wir nun weiter machen sollten.
 
Das hatte ich auch überlegt, nur mein Freund hat nun (berechtigt) Angst, dass es Probleme geben könnte, wenn wir nun auf eigene Faust etwas ändern,
da es ja laut Elektriker "alles okay" war. Er will halt keine Probleme mit der Hausverwaltung.
Ich würde hier einen Sachverständigen beauftragen, um die Sache zu überprüfen und zu klären. Es gibt schon so einige Zauberlehrlinge an Elektrikern.
 
Mal gut, das dies bei Sachverständigen anders ist...

Was ich da schon für einen gequirlten Unfug in Prüfberichten gelesen habe, ist auch nicht in Worte zu fassen!
 
Wie sollten wir nun weiter vorgehen?
Die Anlage hat Mängel.
Ebenso hat der "Elektrotechniker" Mängel.

- es liegt keine "klassische Nullung" vor, sondern ein normales TN-C-S Netz
- die Brücke zwischen PE/PEN-Klemme und N-Klemme muss blau sein
- der PEN ist nicht als solcher gekennzeichnet
- sehe ich das richtig, dass beide abgehenden 3x1,5mm² auf den rechten LSS gehen und der linke nur zur Show eingebaut wurde?
- lose Aderenden sind zu sichern
- bei Änderungen / Erweiterungen hätte nach 2007 ein FI eingebaut werden müssen, bei Änderungen in Räumen mit Dusche oder Bad bereits ab 1984

Die Vermieterin glaubt natürlich ihrem Elektriker.
Es ist nun die Entscheidung des Mieters, ob er den nächsten Schritt gehen will - und das wäre ein Sachverständiger.
 
Mal gut, das dies bei Sachverständigen anders ist...

Was ich da schon für einen gequirlten Unfug in Prüfberichten gelesen habe, ist auch nicht in Worte zu fassen!
Du - da widerspreche ich nicht mal. Und von einigen „Kollegen“ eine echte Kunst, dass die selbst einfache Mängel auf 50Seiten+ auszudehnen können.
 
und dann gibt es da noch solche Gutachter wie dich, die nur Gefälligkeitsgutachten liefern und bei Mängeln wegschauen !
 
TN-C Zuleitung ist schon seit 2010 nicht mehr Zulässig.
Die hätte bei der Verlegung vor vier Jahren schon 5 adrig erfolgen müssen.

Fi ist für alle Steckdosen seit 2006 Pflicht und seit neuestem auch für Lichtkreise.

Ich hoffe Du hast wenigstens einen Gasherd, denn an dieser Verteilung kann kein elektrischer Herd betrieben werden, heute 11kW Typen aufgrund des Fehlenen Drehstromes erst recht nicht.

Ich finde es abartig, daß jemand der so was hinpfuscht sich Elektriker nennt.
Wo ist denn eigentlich das Protokoll seiner "überprüfung"? ohne Protokoll keine Rechnung zahlen!
 
Wenn man richtig böse wäre...Fachbetrieb suchen , beauftragen mit Prüfung der elektrischen Anlage, Grundlage für eine wiederkehrende Prüfung ist die DIN VDE 0105-100 in Verbindung mit der DIN VDE 0100-600 und deren Protokolle vom letzten Umbau/Errichtungszeitpunkt. (Kein e-check o.dgl., das ist Marketing-blabla.) Liegen keine Protokolle vom letzten Umbau vor, Mangel vermerken, Prüfung im Umfang einer Erstinbetriebnahme nach aktueller DIN VDE 0100-600. Prüfprotokoll mit Erläuterung der Mängel auch an den "elektrotechniker"-Fachbetrieb samt dessen Innung senden.
 
Ich stimme euch beiden ja grundsätzlich zu, aber ob der Freund vom TE als Mieter damit so gut beraten ist...ich weiss nicht.

Ob er generell da soviel finanzielle "Luft" haben will um sowas durchzuziehen, sofern das Ausfechten tatsächlich vor das Auszugsdatum fällt, wage ich auch mal zu bezweifeln ^^
 
Das ist das Problem. Die Eigentümerin ist Ü80 und ein Drache (Es wird schon geschimpft, wenn man mit dem Auto zum Be/Entladen in die Einfahrt fährt).

Wie bitte? Wenn die Bude ansonsten nicht der absolute Oberhammer ist, tut man sich sowas doch nicht an. Dass die dann Geld in die Hand nimmt für eine Elektrosanierung, wird wohl eher nicht stattfinden.
 
Thema: Altbau, Bestandsschutz und PEN
Zurück
Oben