Altbau mit Steckdosenleitung erweitern

Diskutiere Altbau mit Steckdosenleitung erweitern im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Die Elektroinstallation soll mit einer Steckdosenleitung erweitert werden. Dazu habe ich eine 4m lange Mantelleitung 3x2,5mm2 unter Putz in...
Jetzt bin ich aber gespannt, was die "Altherrenriege" des Elektrikforums darauf antworten wird o_O
 
Warum lest ihr immer nur das was euch in den Kram passt und nicht das was da steht! Siehe Seite a35! Erstens ist auch in Österreich eine neue Steckdose unbestritten eine Neuanlage. Zweitens ist das auch eine Erweiterung das bedeutet aber nicht zwangsweise das die gesamte Anlage erneuert werden muss. Aber die Erweiterung muss die geltenden Bestimmungen wie eine Neuanlage erfüllen ! Das bedeutet auch bei Euch
keine Klassische Nullung mehr sondern Schutz durch FI für die neue Steckdose. Zudem solltest du beachten ob eine wesentliche Änderung (Erweiterung) oder eben nur das errichten eines neuen Stromkreises vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe mich mal selber schlau gemacht:
Nur mit "Lesen und Verstehen" hapert es wohl zuweilen.

Also bei der Erweiterung um einen zusätzlichen Steckdosenstormkreis ist in Österreich gar keine Nachrüstung eines RCD notwendig da "keine wesentliche Erweiterung"

Und das steht im ÖVE

(3) Stellt die Installation
eines zusätzlichen Steckdosenstromkreises
in einer
klassisch genullten Anlage
eine „wesentliche Erweiterung“
im Sinne des Elektrotechnikgesetzes
dar und begründet
dies den Umbau der
gesamten Einzelverbraucheranlage?

...
Und hier nochmals der komplette Artikel als pdf.
Wenn du Pkt.1 u. 2 ebenfalls zitieren würdest, ergibt sich ein deutlich geändertes Bild.


PS: inwiefern das "Dokument" aus 2004 aktuell ist habe ich nicht hinterfragt. Möglicherweise wissen das andere ohne suchen zu müssen.
 
Ohne jetzt in ÖVE,TAB,VDE oder sonstwas zu schauen, gäbe es für mich in meinem Haus keine Alternative zu einem 30mA-FI.
 
5 Seiten Text wegen 30 Euro ! Alle Achtung was passt dir da nicht für die neue Steckdose einen FI/LS zu verwenden und die Steckdose mit L +N +PE anzuschließen? Geiz ist Geil aber bedenke eine Beerdigung kostet auch Geld !
 
Im ÖVE steht aus fachlicher Sicht ja aber aus rechtlicher Sicht nein.

Aber wie auch immer. Morgen kommt mein Elektriker und der wird schon wissen was zu machen ist.
Keineswegs gehts mir um die paar Euro sonder ums Prinzip.
 
An der Sicherheit sparen nur Geizhälse und dumme Bastler! Grundsatz wenn neu dann richtig oder gar nicht und rechtlich gibt es die Forderung nach Zusatzschutz (FI) bei euch schon länger als bei uns ! Die Klassische Nullung wird nicht umsonst verPENte Installation oder auch Tod durch Schutzmaßnahme genannt. darüber solltest du mal nachdenken!
 
Im ÖVE steht aus fachlicher Sicht ja aber aus rechtlicher Sicht nein.
Quatsch, es wurde ja schon mehrmals erwähnt daß du (bist leider nicht alleine) immer nur das liest was du hören willst. Die Pkt. 1 u. 2 wie in #83 bereits angesprochen hast du mit Sicherheit nicht "verstehen" wollen. :oops:

Aber wie auch immer. Morgen kommt mein Elektriker und der wird schon wissen was zu machen ist.
Keineswegs gehts mir um die paar Euro sonder ums Prinzip.
Wer´s glaubt ...

Also aus deiner verlinkten Doku die besagten Pkt. 1 u. 2:

(1) Wie ist vorzugehen, wenn eine Einzelverbraucheranlage in klassischer Nullung um einen Stromkreis erweitert werden soll?
Ein ab Verteiler der Anlage neu zu installierender Stromkreis ist jedenfalls mit getrenntem PE- und N-Leiter auszuführen.
Soweit zumindest alles richtig gemacht.
(2) Muss ein neuer Steckdosenstrom!kreis in einer solchen Anlage mit Zusatzschutz ausgestattet werden?
Genau darum handelt es sich in deinem Fall!
Aus fachlichen Gründen ja. (Was dieser Satz besagen soll erschließt sich mir nicht, da es ganz klar geregelt ist")
Gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04, Abschnitt 6.1.1 (Steckdosen für den Hausgebrauch bzw. industrielle Anwendungen bis 16 A), sind Steckdosen-Stromkreise bis 16 A mit Zusatzschutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom ≤30 mA auszustatten. Dies kann bei Platzmangel in der Verteilung auch mit einem FI/LS-Schalter erfolgen, wobei die übrigen, weiterhin klassisch genullten Stromkreise der Anlage davon unberührt bleiben. Eine solche Vorgangsweise ist im Interesse der Sicherheit zwar sicherlich angebracht, kann aber je nach Interpretation der Bestimmungen des derzeit geltenden Elektrotechnikgesetzes (Bundesgesetzblatt, 1993, Nr. 106) nicht in jedem Falle erzwungen werden, sondern ist von der entsprechend den
örtlichen Gegebenheiten vorzunehmenden Einstufung des neuen Stromkreises als „Neuanlage“ oder als „wesentliche Erweiterung“ abhängig.
Da du dem letzten Teil (grau) sicherlich aus Prinzip eine andere Deutung zukommen lässt als was damit gemeint ist, der Originalwortlaut der ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04, Abschnitt 6.1.1:

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Hier noch eine recht informative pdf der Österreichischen "Schrack Technik".
http://image.schrack.com/produktkataloge/p-infta-f14.pdf

S. 6: 1980 In Österreich in Privathaushalten gesetzlich vorgeschrieben (Es geht um den FI!)
und zur Erläuterung daß es sich bei Fehlerschutz und Zusatzschutz um verschiedene Maßnahmen handelt.
upload_2018-12-16_16-30-15.png
 
Der ganze Verteiler ist so nicht zulässig! Und mit Verteilung hat dieser Drahtverhau auch nicht viel zu tun. Dieser Schrank ist ein Zählerschrank auch wenn da nur ein Zähler von mehreren möglichen vorhanden ist.

Drahtverhau: die EFK hat die Leitungen bewusst länger gelassen damit für zukünftige Änderungen noch genug Kabellänge zur Verfügung steht. Und nebenbei einen Schönheitspreis braucht die Verteilung ja keinen gewinnen. Wer und wie oft bekommt schon diesen Bereich zu Gesicht?

Übrigens die neue Steckdose wurde nicht mit einem eigenen FI angeschlossen sondern der bestehende FI welcher bisher nicht angeschlossen war wurde für alle
Kreise im Keller verwendet (also auch die neue Steckdosenleitung) außer den 3 LS welche zum Subverteiler gehen.
 
Übrigens die neue Steckdose wurde nicht mit einem eigenen FI angeschlossen sondern der bestehende FI welcher bisher nicht angeschlossen war wurde für alle Kreise im Keller verwendet (also auch die neue Steckdosenleitung)

Daran ist ja nicht viel auszusetzen...

außer den 3 LS welche zum Subverteiler gehen.

Ist damit eine Unterverteilung gemeint? Mit eigenen Abganssicherungen fuer Stromkreise? Dann duerfte es in Sachen Selektivitaet trueb aussehen.
 
Daran ist ja nicht viel auszusetzen...



Ist damit eine Unterverteilung gemeint? Mit eigenen Abganssicherungen fuer Stromkreise? Dann duerfte es in Sachen Selektivitaet trueb aussehen.

Nein der Fi ist hinter den 3 Sicherungen welche die Steigleitung zum Unterverteiler in der Wohnung schützen. In der Subverteilung habe ich klassische Nullung. (Altbestand). Wird aber im Sommer ebenfalls umgestellt. Bezüglich Selektivität wäre ja im Falle dass der Fi auslöst nur der Keller ohne Strom.
 
Sehe auf deinem Foto keine Sicherungen. Oder sind die dazu gekommen?
 
außer den 3 LS welche zum Subverteiler gehen.
Ist damit eine Unterverteilung gemeint? Mit eigenen Abganssicherungen fuer Stromkreise? Dann duerfte es in Sachen Selektivitaet trueb aussehen.
Nein der Fi ist hinter den 3 Sicherungen welche die Steigleitung zum Unterverteiler in der Wohnung schützen.

Was sind es denn nun, Leitungsschutzschalter oder Sicherungen?
 
Och nee was sind sie dann ? Sicherung ist der Oberbegriff und da gibt es auch Unterscheidungen Im Gegensatz zu Schmelzsicherungen sind Leitungsschutzschalter rückstellbare Sicherungen.
Nach der Definition dient eine Sicherung dem Schutz. Hier dem Schutz der Leitung.
 
Die Anforderungen an Leitungsschutzschalter sind in der
DIN EN 60898-1 VDE 0641-11:2006-03 beschrieben.
Die Anforderungen an Sicherungen sind in der DIN EN 60269-1 VDE 0636-1:2015-05 beschrieben. Unterschiedliche DKE Gremien bearbeiten diese, es sind unterschiedliche Definitionen (Laienbedienbarkeit, Schaltvermoegen, Schutzziele...) beschrieben.
 
Die Anforderungen an Leitungsschutzschalter sind in der
DIN EN 60898-1 VDE 0641-11:2006-03 beschrieben.
Die Anforderungen an Sicherungen sind in der DIN EN 60269-1 VDE 0636-1:2015-05 beschrieben. Unterschiedliche DKE Gremien bearbeiten diese, es sind unterschiedliche Definitionen (Laienbedienbarkeit, Schaltvermoegen, Schutzziele...) beschrieben.
Ja, darüber kann man sich mit einem Fachmann eher unterhalten, aber nicht mit einen Laien bei denen du was reparierst.
Das würde der Laie nie kapieren und erwartet es auch nicht von einem Fachmann.
Zudem bin ich ohnehin nicht der jenige der anderen gegenüber immer mit solchen Fachchinesisch um sich wirft sondern erkläre es denen verständlich.
 
Zudem bin ich ohnehin nicht der jenige der anderen gegenüber immer mit solchen Fachchinesisch um sich wirft sondern erkläre es denen verständlich.

Dann eben in laienverständlicher Ausführung:

Du kannst dir einen Wal und eine Ölsardine auf den Teller legen und sagen, das ist beides Fisch.
Schwimmt beides, frueher hat man ja auch Walfisch gesagt. Also irgendwie das selbe...

Ändert aber nichts an der Tatsache, das Wale Säugetiere sind.
 
Thema: Altbau mit Steckdosenleitung erweitern
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