patois
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Jetzt bin ich aber gespannt, was die "Altherrenriege" des Elektrikforums darauf antworten wird
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Wenn du Pkt.1 u. 2 ebenfalls zitieren würdest, ergibt sich ein deutlich geändertes Bild.Habe mich mal selber schlau gemacht:
Nur mit "Lesen und Verstehen" hapert es wohl zuweilen.
Also bei der Erweiterung um einen zusätzlichen Steckdosenstormkreis ist in Österreich gar keine Nachrüstung eines RCD notwendig da "keine wesentliche Erweiterung"
Und das steht im ÖVE
(3) Stellt die Installation
eines zusätzlichen Steckdosenstromkreises
in einer
klassisch genullten Anlage
eine „wesentliche Erweiterung“
im Sinne des Elektrotechnikgesetzes
dar und begründet
dies den Umbau der
gesamten Einzelverbraucheranlage?
...
Und hier nochmals der komplette Artikel als pdf.
Wer´s glaubt ...Im ÖVE steht aus fachlicher Sicht ja aber aus rechtlicher Sicht nein.
Quatsch, es wurde ja schon mehrmals erwähnt daß du (bist leider nicht alleine) immer nur das liest was du hören willst. Die Pkt. 1 u. 2 wie in #83 bereits angesprochen hast du mit Sicherheit nicht "verstehen" wollen.
Aber wie auch immer. Morgen kommt mein Elektriker und der wird schon wissen was zu machen ist.
Keineswegs gehts mir um die paar Euro sonder ums Prinzip.
Da du dem letzten Teil (grau) sicherlich aus Prinzip eine andere Deutung zukommen lässt als was damit gemeint ist, der Originalwortlaut der ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04, Abschnitt 6.1.1:(1) Wie ist vorzugehen, wenn eine Einzelverbraucheranlage in klassischer Nullung um einen Stromkreis erweitert werden soll?
Ein ab Verteiler der Anlage neu zu installierender Stromkreis ist jedenfalls mit getrenntem PE- und N-Leiter auszuführen.
Soweit zumindest alles richtig gemacht.
(2) Muss ein neuer Steckdosenstrom!kreis in einer solchen Anlage mit Zusatzschutz ausgestattet werden?
Genau darum handelt es sich in deinem Fall!
Aus fachlichen Gründen ja. (Was dieser Satz besagen soll erschließt sich mir nicht, da es ganz klar geregelt ist")
Gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04, Abschnitt 6.1.1 (Steckdosen für den Hausgebrauch bzw. industrielle Anwendungen bis 16 A), sind Steckdosen-Stromkreise bis 16 A mit Zusatzschutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom ≤30 mA auszustatten. Dies kann bei Platzmangel in der Verteilung auch mit einem FI/LS-Schalter erfolgen, wobei die übrigen, weiterhin klassisch genullten Stromkreise der Anlage davon unberührt bleiben. Eine solche Vorgangsweise ist im Interesse der Sicherheit zwar sicherlich angebracht, kann aber je nach Interpretation der Bestimmungen des derzeit geltenden Elektrotechnikgesetzes (Bundesgesetzblatt, 1993, Nr. 106) nicht in jedem Falle erzwungen werden, sondern ist von der entsprechend den
örtlichen Gegebenheiten vorzunehmenden Einstufung des neuen Stromkreises als „Neuanlage“ oder als „wesentliche Erweiterung“ abhängig.
Der ganze Verteiler ist so nicht zulässig! Und mit Verteilung hat dieser Drahtverhau auch nicht viel zu tun. Dieser Schrank ist ein Zählerschrank auch wenn da nur ein Zähler von mehreren möglichen vorhanden ist.
Übrigens die neue Steckdose wurde nicht mit einem eigenen FI angeschlossen sondern der bestehende FI welcher bisher nicht angeschlossen war wurde für alle Kreise im Keller verwendet (also auch die neue Steckdosenleitung)
außer den 3 LS welche zum Subverteiler gehen.
Daran ist ja nicht viel auszusetzen...
Ist damit eine Unterverteilung gemeint? Mit eigenen Abganssicherungen fuer Stromkreise? Dann duerfte es in Sachen Selektivitaet trueb aussehen.
außer den 3 LS welche zum Subverteiler gehen.
Ist damit eine Unterverteilung gemeint? Mit eigenen Abganssicherungen fuer Stromkreise? Dann duerfte es in Sachen Selektivitaet trueb aussehen.
Nein der Fi ist hinter den 3 Sicherungen welche die Steigleitung zum Unterverteiler in der Wohnung schützen.
Was sind es denn nun, Leitungsschutzschalter oder Sicherungen?
Sind Leitungsschutzschalter keine Sicherungen?
Warum wurden Leitungsschutzschalter dann vorher überhaupt "Sicherungsautomaten" genannt?Leitungsschutzschalter sind keine Sicherungen.
Ja, darüber kann man sich mit einem Fachmann eher unterhalten, aber nicht mit einen Laien bei denen du was reparierst.Die Anforderungen an Leitungsschutzschalter sind in der
DIN EN 60898-1 VDE 0641-11:2006-03 beschrieben.
Die Anforderungen an Sicherungen sind in der DIN EN 60269-1 VDE 0636-1:2015-05 beschrieben. Unterschiedliche DKE Gremien bearbeiten diese, es sind unterschiedliche Definitionen (Laienbedienbarkeit, Schaltvermoegen, Schutzziele...) beschrieben.
Zudem bin ich ohnehin nicht der jenige der anderen gegenüber immer mit solchen Fachchinesisch um sich wirft sondern erkläre es denen verständlich.