Altbau Potentialausgleich nachrüsten bei vorhandener Erdung und Blitzschutz

Diskutiere Altbau Potentialausgleich nachrüsten bei vorhandener Erdung und Blitzschutz im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Grüß Gott allerseits. Ich habe da mal ein paar Verständnisfragen. Vielleicht kann mir die ja hier jemand beantworteten: Ich habe bei meinem...
  • Ersteller DieWahrheitmachtunsfrei
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Wie zu befürchten war ist Beitrag #100 erreicht. :rolleyes:
Ich spreche ja gar nicht von nicht erdungspflichtigen Fassadenbereichen. Ich spreche davon dass bei uns in Österreich anscheinend sowohl ein 2m Abstand zwischen Dachkante und Antenne eingehalten werden muss, wie auch der ansonsten geltende zu berechnende Abstand von der LPS.
Wenn es dir dabei besser geht, nehme ich es auf meine Kappe als Berater, dass du von einer Fehlinterpretation in die nächste taumelst. Dass ich nicht gleich bei deinem seltsamen Nick zurückgeschreckt bin und masochistisch lange durchgehalten habe, wurde gebührend geahndet. Für deine Rechthaberei ohne einen Hauch von Normenkenntnis bin aber nicht ich ursächlich.

Die IEC 60728-11 und die Reihe IEC 62305 sind mit Ausnahme der nationalen Vorworte in Österreich und Deutschland textgleich und im Gegensatz zu dir habe ich die auch gelesen und intus. Schau dir in der von dir verlinkten OVE-FACHINFORMATION BL02 mal den Absatz 5 an, vielleicht wird die ausnahmsweise der Unsinn selbst bewusst, den du dir mit anscheinend aus den Fingern gesogen hast.

Von weiteren Links zu Österreichischen Publikationen sehe ich zur Vermeidung trollartiger Kommentare ab.
 
Wie zu befürchten war ist Beitrag #100 erreicht. :rolleyes:

Wenn es dir dabei besser geht, nehme ich es auf meine Kappe als Berater, dass du von einer Fehlinterpretation in die nächste taumelst. Dass ich nicht gleich bei deinem seltsamen Nick zurückgeschreckt bin und masochistisch lange durchgehalten habe, wurde gebührend geahndet. Für deine Rechthaberei ohne einen Hauch von Normenkenntnis bin aber nicht ich ursächlich.

Die IEC 60728-11 und die Reihe IEC 62305 sind mit Ausnahme der nationalen Vorworte in Österreich und Deutschland textgleich und im Gegensatz zu dir habe ich die auch gelesen und intus. Schau dir in der von dir verlinkten OVE-FACHINFORMATION BL02 mal den Absatz 5 an, vielleicht wird die ausnahmsweise der Unsinn selbst bewusst, den du dir mit anscheinend aus den Fingern gesogen hast.

Von weiteren Links zu Österreichischen Publikationen sehe ich zur Vermeidung trollartiger Kommentare ab.

Punkt 5. von Weißdruck (ove.at) beschreibt: "Neuerrichtung von Antennenanlagen auf oder an Gebäuden ohne Blitzschutzsystem
Auf einem Gebäude ohne Blitzschutzsystem gelten für Neuerrichtung von Antennenanlagen OVE EN 60728-11 sowie die jeweils gültigen baurechtlichen Bestimmungen. ANMERKUNG Bei Installationen von potentialbehafteten Verbindungen (SAT-ZF-Verteiler) sind besondere Anforderungen gemäß OVE EN 50174 Reihe, OVE EN 50310 und OVE E 8014 zur Vermeidung von Potentialverschleppungen auszuführen"

Also wieder ein Rätselspiel. Keine Ahnung inwiefern mich das jetzt betreffen soll. Und was das mit meinen Aussagen über Punkt 2. zu tun haben soll.
Kannst Du vielleicht auch mal einen konstruktiven Beitrag leisten, als immer nur herum zu jammern? Ein klares Ja oder Nein vielleicht?

Ich habe keine 2m zum Dach. Weder von der SAT-Antenne noch vom LNB. Beides befindet sich etwa 1,25 m unter dem Dach.
Und ich habe eine LPS.
a.) Und ich sehe nicht ein, weshalb ich die Antenne über einen Überspannungsschutz an die HES hängen soll.
b.) Und auch nicht, weshalb ich die Antenne bzw. den Mast und den Schirm überhaupt an die HES hängen soll.
Das ist es doch was gefordert ist, richtig?
Ersteres in Österreich und letzteres in Deutschland, oder?

Weshalb sehe ich a.) nicht ein? Früher, also vor 20 Jahren herum hatten wir noch Freileitungen, aber keinen Überspannungsschutz. Und das war ok. Obwohl da die Gefahr deutlich größer war dass ein Blitz eine Überspannung in die Leitung gebracht hat.
Heute, wo die Stromversorgung über Erdkabel geschieht und somit kaum Gefahr für eine Überspannung aus dem Stromnetz vorhanden ist, sollen wir uns wegen einer SAT-Schüssel die unter dem Dach ist und die nötigen Trennabstände zur LPS einhält einen Blitzableiter (wer noch keinen hat) und einen Überspannungsschutz zulegen müssen? Geht es noch? - Kann es sein dass man damit vor allem den Kabel-TV-Anbietern einen Gefallen getan hat, damit die Leute sagen, wenn das so ist, dass ich da eine LPS benötige, dann habe ich halt keine Sat-Schüssel?

Weshalb sehe ich b.) nicht ein? Weil das ja eine Verbindung zum LPS darstellt. Da könnte ich die Schüssel auch gleich mit dem LPS verbinden.

Sag mir doch bitte einfach wenn etwas nicht stimmt und wie es tatsächlich ist, falls Du es besser weißt.
 
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Punkt 5. von Weißdruck (ove.at) beschreibt: "Neuerrichtung von Antennenanlagen auf oder an Gebäuden ohne Blitzschutzsystem
Auf einem Gebäude ohne Blitzschutzsystem gelten für Neuerrichtung von Antennenanlagen OVE EN 60728-11 sowie die jeweils gültigen baurechtlichen Bestimmungen.
Mit Weißdruck verbinde ich Normen aber keine Fachinformation. Um in der FACHINFORMATION die Unterschiede zwischen Gebäuden MIT und OHNE Blitzschutzsystem aus dem Flussdiagramm nicht zu erkennen, muss man blind sein.

Das Bild 1 mit einer getrennten Fangstange gilt anlaog zu einer Fassadenantenne, welche ausreichende Trennungsabstände gegen das LPS und damit verbundene metallene Hausteile einhält.

ANMERKUNG Bei Installationen von potentialbehafteten Verbindungen (SAT-ZF-Verteiler) sind besondere Anforderungen gemäß OVE EN 50174 Reihe, OVE EN 50310 und OVE E 8014 zur Vermeidung von Potentialverschleppungen auszuführen"
Hinter diesem schauderhaften Beamtendeutsch versteckt sich die Aussage, dass für den Potentialausgleich an einem Sat-ZF-Verteiler in A stärkere Querschnitte als nach IEC 60728-11 mit mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) bzw. mind. 4 mm² Cu (ungeschützt) gefordert sein können. Wenn Bild 2 der FACHINFORMATION auch für Gebäude ohne Blitzschutzsystem mit konventioneller Direkterdung gelten soll wäre der SPD 1 Blitzstromableiter im Koaxkabel sinnvoll, würde aber auch über die Forderungen der IEC bzw. OVE EN 60728-11 hinausgehen.

a.) Und ich sehe nicht ein, weshalb ich die Antenne über einen Überspannungsschutz an die HES hängen soll.
b.) Und auch nicht, weshalb ich die Antenne bzw. den Mast und den Schirm überhaupt an die HES hängen soll.
Das ist es doch was gefordert ist, richtig?
Ersteres in Österreich und letzteres in Deutschland, oder?
Was du einsiehst oder nicht ist normativ so wichtig wie der Frage ob ein Sack Reis in China umfällt. Harmonisierte deutschsprachige Ausgaben von IEC und CENELEC sind - mit Ausnahme der nationalen Vorworte - in beiden Ländern textgleich, werden aber in A von strengeren nationalen ÖVE-Anforderungen zu Erderlängen und PA-Leiterquerschnitten mit mind. 10 mm² Cu überlagert.

Sag mir doch bitte einfach wenn etwas nicht stimmt und wie es tatsächlich ist, falls Du es besser weißt.
Selbst wenn ich einen Nürnberger Trichter hätte, würde ich nicht erwarten, dass ich mit nochmaliger Wiederholung etwas bewirken könnte.

Darauf käme es nach der Sisyphos-Beratung zwar auch nicht mehr an aber die noch angehängten Folien sind ausdrücklich für Mitleser OHNE notorischen Hang zu Fehlinterpretationen gedacht. Hab Erbarmen und erspare mir bitte weitere Fragen:

Folie1.JPG Folie2.JPG Folie3.JPG Folie4.JPG Folie5.JPG Folie6.JPG Folie7.JPGFolie19.JPG

In der nächsten IEC 60728-11 wird die Nonsenshöhe bis 45 m noch enthalten sein, in der nächsten Ausgabe der nationalen DIN VDE 0855-300 für Funksende-/-empfangsantennen (künftig: Funkantennen) wird die Gebäudehöhe auf 19 m geändert sein. Vielleicht erlebe ich ja noch eine vollständige Umstellung auf das Blitzkugelverfahren, lange genug kämpfe ich schon darum.
 
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Thema: Altbau Potentialausgleich nachrüsten bei vorhandener Erdung und Blitzschutz
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