Altbau Sanierung

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monky

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Hallo,

ich habe selber vor vielen Jahren mal Elektriker gelernt. Aber die Bestimmungen haben sich in den letzten drei Jahren geändert.
Ich habe einen Albau in NRW erworben mit Nachtspeicheröfen. Die kommen raus und Gasheuzung rein. Den Zählerkasten muss ich auch neu machen. Kann ich den Nachtspeicher Zähler einfach ausbauen und zum Energieversorger zurück schicken? Muss ich noch irgendwas kündigen? Kann ich den Zählerschrank einfach ersetzen durch einen neuen? Oder muss der neue Zählerschrank eHZ geeignet sein?
Vor ein paar jahren war es mal so das man den alten Zählerschrank demontieren konnte und den neuen hat man einfach angebracht und den vorhanden Zähler eingebaut. Dann vom Ergieversorger verplomben lassen und fertig. Es war keine Abnahme nötig da der Zähler ja bereits vorhanden war. Ich weiß aber nicht wie es heute ist. Es werden mit Sicherheit im Laufe noch mehr Fragen kommen.
Danke
 
Keiner weiß besser als du wer dein Netzbetreiber ist.

Also dort die aktuelle TAB downloaden und schon ist der Großteil deiner Fragen beantwortet.
 
Es geht dabei ja nicht einfach um Rückgabe des Zählers, sondern um eine Änderung der Anschlußleistung und des Abrechnungssystemes Deines Anschlußes.
Hierzu mußt Du über den eingetragenen Fachbetrieb einen Zählerantrag stellen.
Ich würde Dir empfehlen, durch einen Fachbetrieb den Zählerkasten komplett erneuern zu lassen.
Dann bekommst Du einen EHz die alten Zähler raus und alles ist in Ordnung.
Ab dem Zählerkasten kannst Du dann ganz in Ruhe den Rest installieren.

Am Besten liest Du erst mal ein wenig Fachbücher mit aktuellem Inhalt (z.B. aus dem VDE, de, oder ep Verlag)
Es hat sich Diverses massiv geändert, insbesondere Vorschriften zum Thema, Überspannungsschutz, Netzform, und FI Schutz.
 
Bevor du dich durch irgenwelche Bücher liest, lade dir die aktuellen TAB deines Netzbetreibers runter. Dort steht alles Wesentliche drin. Der Rest ist Grundlagenwissen, das du ja hast.
 
In den TAB steht nicht das geringste zu Überspannungsschutz oder "FI für Steckdosen" drin.
Auch zum Thema Netzform (TN-S ab HAK) sind etliche TAB noch nicht auf dem aktuellen Stand, der eigentlich schon seit ca 2010 gilt.
 
So?

TAB:
"(4) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 mit Überspannungs-
Schutzeinrichtungen vom Typ 2 oder Typ 3 nach DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11) vorgesehen,
nimmt der Errichter den Einbau der Schutzeinrichtungen im nicht plombierten Teil
der Kundenanlage vor.
(5) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN EN 60305 (VDE 0185-305) mit Überspannungs-
Schutzeinrichtungen vom Typ 1 nach DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11) vorgesehen,
so dürfen Überspannungs-Schutzeinrichtungen im plombierten Teil der Kundenanlage
eingebaut werden, sofern sie den Anforderungen der Richtlinie „Überspannungs-Schutzeinrichtungen
Typ 1“ 17 entsprechen."

und:

"Die Aufteilung in PE- und N-Leiter erfolgt an den PEN-Klemmen des Hausanschlusskastens"

und:

"...Netz empfiehlt grundsätzlich den Einbau von RCDs."
 
Thema: Altbau Sanierung
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