Altbau

Diskutiere Altbau im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Bei einem Altbau war eine Klemme in einer Abzweigdose verschmort , habe diese Erneuert .Die Installation ist 2 adrig Stoffisoliert in Rohr. Das...
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Gerold

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Bei einem Altbau war eine Klemme in einer Abzweigdose verschmort , habe diese Erneuert .Die Installation ist 2 adrig Stoffisoliert in Rohr. Das haus ist vermietet ,doch der Vermieter möchte das Haus demnächst entkernen und Renoviern. Muß man Ihm jetz eine Frist setzen oder Bestandsschutz?
 
Gerold schrieb:
Muß man Ihm jetz eine Frist setzen oder Bestandsschutz?

Eine Frist? Für was? Zum Entkernen? Das eine Ader verschmort ist, ist natürlich nicht schön, liegt aber wahrscheinlich am nachlassenden Kontakt der alten Verbindungsstelle. Vermutlich war es auch noch verschraubt. Die Installation an sich kann trotzdem in Ordnung sein. Etwas Gegenteiliges lässt sich durch deine Angaben nicht feststellen. Wenn die Installation zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den Vorschriften entsprach, genießt sie auf jeden Fall Bestandsschutz.

MfG
 
Hallo
Mit Frist setzen meinte ich ,das der Eigentümer nicht noch 10 Jahre wartet und dann erst die Installation erneuert.Zum Zustand ,ist eben alles uralt, jedes bewegen der Adern führt zum Bruch der Isolierung .
 
Muß man Ihm jetz eine Frist setzen oder Bestandsschutz?

Gesundes neues,

ja, wozu eine Frist?

Hemapri, hats eigentlich auf den Punkt gebracht.

Da Du die Klemme schon repariert hast ist doch alles gut, oder? Du hättest aber auch Deinen Vermiter damit beauftragen können, denn dessen Pflicht ist es diese Sachen zu reparieren. Tut er das nicht, kann man ihm eine Frist setzen.

Eine Frist zur Erneuerung der elt. Anlage sehe ich hier nicht.


gruß
deepgreen
 
GeBe neumodische Bezeichnung für Anlagenbeurteilung

Hallo Gerold,

Du darfst aber trotzalledem eine "Gefährdungsbeurteilung" Deinem hoffentlich gemachten Messprotkolles beilegen !

Gruß,
Gretel
 
auch gesundes neues

Alles etwas verzwickt geschrieben , sorry.
Ich bin nicht der Mieter sondern der Installateur,deswegen wollte ich wissen ob es mit der Klemme austauschen erledigt ist oder ob man zB noch schriftlich etwas vereinbaren muß.Nicht das irgendwann die Hütte brennt und alle sagen der Elektriker war ja da.Messprotokoll habe ich noch nicht gemacht ,war Notdienst am Weihnachten hatte das Meßgerät nicht dabei,fahre nächste woche noch mal hin.
 
Schriftliche GeBe ist immer gut

Hallo ,

ich würde (wie geschrieben) noch eine "GeBe" beilegen !


Gruß,
Gretel
 
Da hat Gretel vollkommen recht! Wenn die GeBe beigelegt hast bist persönlich abgesichert!

mfg schorre
 
Hallo,
danke für die Antworten.
Gibt es für die GeBe Vordrucke,reicht es bei der Messung fürs Prüfprotokoll wenn ich nur den betroffenen Stromkreis messe?
 
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Thema: Altbau
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