T
toti
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Zunächst mal ein freundliches HALLO in dieses Forum.
Erste Frage:
Kann mir jemand sagen bzw. wo kann man nachlesen in welcher Zeit (in etwa) Hausinstallationen durchgeführt wurden,
die in Stegleitungen mit den Aderfarben schwarz/grau/rot ausgeführt sind.
War das in den 50er oder 60er Jahren, oder gar früher, oder doch später? Wie alt sind diese Leitungen wohl.
Nächste Frage:
Ist es zulässig mit diesen Aderfarben einen Fi nachzurüsten, oder stellt dies einen Eingriff in die Anlage dar der es
erfordert das die Leitungen getauscht werden müssen (mit heutigen Farben), quasi den "Bestandsschutz" (ein Unwort) aufhebt,
Es ist eine durchgängige Verlegung mit eben dieser 3-adrigen Leitung vorhanden, technisch ist es also machbar einen
Fi nachzurüsten ohne neue Leitungen zu legen, nur ist es auch zulässig? (z.B. schwarz als aussenleiter, grau als N, rot als PE)
hierzu stellt sich eben jene Frage:
Die grün-gelbe Ader darf nur als Schutzleiter verwendet werden (das ist klar).
Ist folgende Aussage auch richtig?
Wenn ein alleiniger Schutzleiter vorhanden ist muss er in grün-gelb ausgeführt werden.
Zum Hintergrund
Es geht um eine Altbauwohnug, die Installation ist bisher mit "klassische Nullung" ausgeführt.
Somit wurden in der gesamten Wohnung nur die graue Ader als Nulleiter, die schwarze als Aussenleiter benutzt.
Die rote Ader ist komplett nicht benutzt worden, liegt in allen Verteilerdosen, UV und Steckdosen frei.
Eigentlich stellt sich sowieso für mich die Frage warum, wenn damals schon 3 Adern zur Verfügung standen, diese dann nicht genutzt wurden.
War vielleicht früher üblich, keine Ahnung, wisst Ihr es?
Da der Aufwand dies zu machen und einen FI einzubauen ohne die ganze Bude aufzukloppen um neue Leitungen zu legen relativ gering ist und schnell gemacht ist,
und ich der meinung bin das es dann eine deutlich bessere Lösung hinsichtlich Personenschutz ist als die jetzige "Nullung", wäre das doch von Vorteil oder seht ihr das anders, und lieber so beibehalten.
Wann und was darf man nachrüsten und andere Teile einer Anlage "alt" belassen und wann nicht. Ist der Einbau eines Fi's
ein solcher Eingriff in die Anlage das auch zwangsläufog die Leitungen getauscht werden müssen?
Oder verhält es sich eher so, als wenn man eine defekte Steckdose oder Automaten wechselt?
Vielen Dank im voraus schonmal.
Gruß
Toti
Erste Frage:
Kann mir jemand sagen bzw. wo kann man nachlesen in welcher Zeit (in etwa) Hausinstallationen durchgeführt wurden,
die in Stegleitungen mit den Aderfarben schwarz/grau/rot ausgeführt sind.
War das in den 50er oder 60er Jahren, oder gar früher, oder doch später? Wie alt sind diese Leitungen wohl.
Nächste Frage:
Ist es zulässig mit diesen Aderfarben einen Fi nachzurüsten, oder stellt dies einen Eingriff in die Anlage dar der es
erfordert das die Leitungen getauscht werden müssen (mit heutigen Farben), quasi den "Bestandsschutz" (ein Unwort) aufhebt,
Es ist eine durchgängige Verlegung mit eben dieser 3-adrigen Leitung vorhanden, technisch ist es also machbar einen
Fi nachzurüsten ohne neue Leitungen zu legen, nur ist es auch zulässig? (z.B. schwarz als aussenleiter, grau als N, rot als PE)
hierzu stellt sich eben jene Frage:
Die grün-gelbe Ader darf nur als Schutzleiter verwendet werden (das ist klar).
Ist folgende Aussage auch richtig?
Wenn ein alleiniger Schutzleiter vorhanden ist muss er in grün-gelb ausgeführt werden.
Zum Hintergrund
Es geht um eine Altbauwohnug, die Installation ist bisher mit "klassische Nullung" ausgeführt.
Somit wurden in der gesamten Wohnung nur die graue Ader als Nulleiter, die schwarze als Aussenleiter benutzt.
Die rote Ader ist komplett nicht benutzt worden, liegt in allen Verteilerdosen, UV und Steckdosen frei.
Eigentlich stellt sich sowieso für mich die Frage warum, wenn damals schon 3 Adern zur Verfügung standen, diese dann nicht genutzt wurden.
War vielleicht früher üblich, keine Ahnung, wisst Ihr es?
Da der Aufwand dies zu machen und einen FI einzubauen ohne die ganze Bude aufzukloppen um neue Leitungen zu legen relativ gering ist und schnell gemacht ist,
und ich der meinung bin das es dann eine deutlich bessere Lösung hinsichtlich Personenschutz ist als die jetzige "Nullung", wäre das doch von Vorteil oder seht ihr das anders, und lieber so beibehalten.
Wann und was darf man nachrüsten und andere Teile einer Anlage "alt" belassen und wann nicht. Ist der Einbau eines Fi's
ein solcher Eingriff in die Anlage das auch zwangsläufog die Leitungen getauscht werden müssen?
Oder verhält es sich eher so, als wenn man eine defekte Steckdose oder Automaten wechselt?
Vielen Dank im voraus schonmal.
Gruß
Toti