Alte Hausinstallation Fehlersuche, rechtl. Konsequenzen

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Kennyman

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Hallo zusammen,

ich wurde privat gefragt, ob ich mir mal die Alte Hausinstallation einer Malerwerkstatt anschauen könnte - es gab dort einen Fehler den ich folgendermassen beschreiben kann:

Der Flur ist über einen alten L16 Automaten abgesichert. Es gibt aufgrund alter 2-Aderleitung keinen FI-Schutzschalter. Teilweise habe ich dort klassische Nullung vorgefunden.
An dem gesagten Stromkreis hängen 2 Leuchtstofflampen sowie eine Steckdose. An der Steckdose messe ich knapp 230 V. Sobald man an der Steckdose eine kleine Säge anschliesst und einschaltet, bricht die Spannung an der Dose auf ca. 120 V ein und sie Säge stottert nur. Die Steckdose ist mit PE-Leiter angeschlossen, jedoch habe ich keine Spannung zwischen L1 und PE. Habe die Steckdose deshalb komplett abgeklemmt und das Kabel mit Klemmen gesichert.

Nun meine Frage: Da ich so einen Fehler noch nicht hatte, frage ich mich woran das liegen kann? Lose Kontaktstellen, falsche Verdrahtung - Verbraucher in Reihe? Die komplette Hausinstallation ist sehr alt und abenteuerlich. Es hat dort auch schonmal in Abzweigdosen gekokelt wurde mir berichtet. Ich als Elektriker kriege da richtig Bauchsschmerzen und würde am liebsten alles stillegen.

Wie sieht es rechtlich aus? Aus meiner Ausbildung weiss ich noch, das wenn man als Elektriker eine potentiell gefährliche Installation nachweislich untersucht hat, und es passiert dann mal was (Personenschaden, Brand) steht man schon mit einem Bein im Knast.
Wie kann ich mich da rechtlich absichern, das ich da raus bin? Schliesslich war ich ja nicht offiziell über eine Firma dort sondern nur privat.

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Schöne Grüße
Ben
 
Hallo!
Stillegen kannst Du nur, wenn Du eine Offizielle Fa. bist oder hast, bzw. wenn Du für Deinen Arbeits- o. Zeitaufwand kein Geld verlangt hast, kann Dir keiner einen Strick draus drehen.
Wer nicht rechtzeitig nein sagen kann, geht nur unnötige Verpflichtungen ein!
 
Ja, aber wenn man mir nachweisen kann, das ich von der fehlerhaften Installation wusste und etwas passiert, kann ich doch Probleme bekommen oder?
 
Normalerweise ist der Eigentümer von der Malerwerkstatt, für eine ordentliche E-Installation selber der Zuständige bzw. verantwortlich.

Warum er dann Dich engagiert hat, wissen wir nicht im Detail, normalerweise engagiert eine seriöse Fa. einen Offziellen Fachbetrieb, noch dazu wenn man hinterher erst erfährt dass dort schon öfters div. Probleme bei der vorhandenen Elektro-Anlagen-Installation aufgetreten sind.

Wie es wirklich im Detail abgelaufen ist u. warum Du dort Hand angelegt hast, bzw. was Du bei der Verabschiedung dem AG eventuell noch mitgeteilt hast, u.a. warum Du nicht mehr weitermachst, wissen wir leider nicht annähernd.

Da ist guter Rat teuer bzw. gar nicht möglich für Aussenstehende!
 
eine kleine Säge
.
Als "Fachmann" müsstest du doch wissen, dass man mit dieser laienhaften Aussage nichts anfangen kann ! :D

Ist dir garnicht in den Sinn gekommen auf dem Typenschild nachzuschauen, wieviel WATT da angegeben sind ?
 
Zum Verständnis.

Es ist eine 2 adrige Leitung zur Steckdose gelegt. Und ohne Verbraucher misst du dort 230V? Zwischen welchen Adern? L-N? Und eine Brücke zwischen N und PE ist in der Steckdose vorhanden? Ich kann mir den Anschluss der Steckdose so gar nicht vorstellen.

Gibt es ein schriftliches Dokument, dass du dort tätig warst? Wenn nein hast du sehr wahrscheinlich Glück. Wenn ja kommt es darauf an was für eines und was drin steht.
 
Wenn du noch nicht mal eine Schukosteckdose richtig anschließen kannst, solltest du die Finger von der Elektroinstallation lassen . Der PEN der klassischen Nullung ist PE und Neutralleiter in einem. Und wenn dir da die Spannung auf 120 V einbricht unter Last würde ich mal die Klemmstellen kontrollieren !
 
Hallo!
Stillegen kannst Du nur, wenn Du eine Offizielle Fa. bist oder hast, ..
Selbst dann nur bei mittelbarer Gefahr, sonst nicht. Gegen den Willen des Eigentümers legst du gar nichts still!
Dazu bedarf es eine richterliche Anordnung oder Aufforderung in einer Gefahrenlage einer hoheitlichen Person
 
Prinzipiell verstößt eine solche Anlage im Gewerblichen bereich gegen das Arbeitsschutzgesetz.
Im Gegensatz zur VDE die sich auf die "zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien" beruft, sind für Arbeitsstätten auch der aktuelle Stand der Technik zu berücksichtigen.
Folglich ist hier schon seit langem die klassische Nullung unzulässig und für Steckdosen zwingend FI nach zu rüsten.
Edit: gilt natürlich auch für die schon Jahrzehnte lang nicht mehr zulässigen L Autoamaten.
 
Thema: Alte Hausinstallation Fehlersuche, rechtl. Konsequenzen
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