Alte UV und Hutschienenabstand

Diskutiere Alte UV und Hutschienenabstand im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, diese Unterverteiler aus den 70ern sollen so gut wie möglich auf den aktuellen Stand gebracht werden. UV1 — Postimages UV2 — Postimages...
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Hallo,

diese Unterverteiler aus den 70ern sollen so gut wie möglich auf den aktuellen Stand gebracht werden.

UV1 — Postimages
UV2 — Postimages

Passen da vom Abstand der Hutschienen überhaupt aktuelle Betriebsmittel wie B16-Automaten mit Phasenschienen rein?

Ich habe beruflich eigentlich nur mit Neuanlagen zu tun und hoffe, dass hier ein paar berufserfahrene EFKs vielleicht auf einen Blick sehen können, ob das passt oder nicht. Ich versuche hier mit den Bildern und paar alten H- und L-Automaten, die rumfahren, hin und her zu vergleichen und komme eigentlich nur zu dem Schluss, dass es wenn dann verdammt eng wird. Bin leider in nächster Zeit nicht vor Ort, sonst würde ich natürlich mal selbst schnell Geräte aufrasten.

Grober Plan für diese beiden UV (pr UV möglich: 2 x 12 TE) wäre:
- Zuleitung auf 5-pol.-HLAK führen, die rechts oben in den Bereich kommt, wo jetzt der SSS sitzt; Brücke von PE zu N (das 4x10 lässt sich nicht ändern) = ich rechne mit 6 TE

- 2. Reihe links unten kommt ein 4-pol. RCD rein, dahinter 7 LS (der ganz rechts ist wohl Reserve) - da stellt sich schon die Frage, ob das mit den PE- und N-Klemmen platzmässig hinpasst, auch wenn natürlich die Brücke da unten raus kommt
- 1. Reihe von links kommt dann ein RCBO für den Flur und daneben ein neuer SSS.

Alternativ könnte man es auch umdrehen, also RCD+LS oben, einzelne Betriebsmittel unten.

Glück im Unglück ist bei beiden UVs ja, dass nichts zu kurz abgeschnitten wurde.

Im Zweifel müsste die UV gegen eine mit 4 Reihen getauscht werden, was natürlich vermieden werden soll: Statik müsste wohl geprüft werden und der Aufwand ist natürlich auch nicht ohne.
 
Um hier was auf aktuellen Stand zu bringen ist der Verteiler zu klein.
Rauswerfen und gegen 4 reihige Verteilung ersetzen.
Hier würde man gerade mal zwei FIs plus Sicherungen rein bekommen, Der Eltako und Überspannungsschutz passt dann schon nicht mehr. Aus thermischen Gründen wird es dann schon mit den zwei FIs und den Automaten zu eng.

Die Zuleitung sollte man dringlich ersetzen, auch wenn Dir das nicht gefällt, zumindest aber den PEN So aufteilen, daß Ströme vom Neutralleiter nicht an Schutzleitern vorbei müssen.
 
Danke für die schnelle Antwort.

Hier würde man gerade mal zwei FIs plus Sicherungen rein bekommen, Der Eltako und Überspannungsschutz passt dann schon nicht mehr.
Weshalb sollte der Eltako nicht mehr reinpassen? Ich möchte mit einem 4-pol. RCD arbeiten und einem RCBO:

Obere Reihe: RCBO (2 TE) + Eltako (1 TE) + HLAK (ich rechne mit 6 TE) = 9 TE von 12
Untere Reihe: 4-pol. RCD (4 TE) + Platz für 8 LS (je 1 TE)

Zeige mir bitte die Norm, nach der in einer UV ein ÜSS verbaut werden muss. Du wirst dazu auch in der DE-AR-N 410 nichts finden. Er wird bei > 10 m empfohlen, ist aber auch dann nicht zwingend. Ausserdem halte ich die Empfehlung, in einer UV einen ÜSS zu verbauen, ohne zu wissen, ob überhaupt einer im Bereich der Gebäudeeinspeisung vorhanden ist, für mindestens sinnfrei. Überspannungsschutz ist ein Konzept und ich nur weil jeder gefühlt seit einigen Jahren, wenn er eine UV ohne ÜSS sieht, schreit, wird es nicht richtiger, dort pauschal einen zu fordern. Als nächstes ziehen wir dann die Diskussion um die Ableitströme bei mehr als 6 LS aus der Mottenkiste.

Aus thermischen Gründen wird es dann schon mit den zwei FIs und den Automaten zu eng.
Kannst Du diese Aussage faktisch oder normativ irgendwie belegen, weshalb hier - wir sprechen übrigens von einer Wohnung (Stichwort Gleichzeitigkeitsfaktor) - ein Wärmeproblem entstehen sollte?


Die Zuleitung sollte man dringlich ersetzen, auch wenn Dir das nicht gefällt, zumindest aber den PEN So aufteilen, daß Ströme vom Neutralleiter nicht an Schutzleitern vorbei müssen.
Der Austausch der Zuleitung ist - wie geschrieben - nicht möglich. Ich sehe auch keinen zwingenden Grund dafür. Dass die Auftrennung des PEN in der UV insbesondere aus EMV-Gründen unerwünscht ist, ist klar, lässt sich hier aber mit keinem auch nur irgendwie vertretbaren Aufwand ändern (und nun wegen der PEN-Thematik von 3 Aussenleitern auf 1 runterzugehen ist auch keine Lösung). Finde übrigens auch die Formulierung mit "dringlich" mehr als fragwürdig: dringend ist hier maximal der Austausch der alten H-Automaten und die Nachrüstung einer Fehlerstromschutzeinrichtung zum Personenschutz. Und natürlich die anschließende Prüfung der Anlage.


Bitte immer dran denken: die Alternative ist es, die UV so zu lassen. Das ist im Sinne von niemandem.
 
diese Unterverteiler aus den 70ern sollen so gut wie möglich auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Nicht sinnvoll realisierbar.

Im Zweifel müsste die UV gegen eine mit 4 Reihen getauscht werden, was natürlich vermieden werden soll: Statik müsste wohl geprüft werden und der Aufwand ist natürlich auch nicht ohne.

Eine Austauschpflicht zu einem "4-reihigen Verteiler" gibt es nicht. Es kann auch eine andere Verteilergrösse gewählt werden.

Kannst Du diese Aussage faktisch oder normativ irgendwie belegen, weshalb hier - wir sprechen übrigens von einer Wohnung (Stichwort Gleichzeitigkeitsfaktor) - ein Wärmeproblem entstehen sollte?

Die Planung eines Verteilers unter Zugrundelegung eines RDF und eine (Verlust-)Wärmeberechnung für den Verteiler wird von den gängigen Planungsprogrammen wie Hagercad o.dgl. schon länger unterstützt.

Bitte immer dran denken: die Alternative ist es, die UV so zu lassen. Das ist im Sinne von niemandem.

Du hast eine UV, die (zumindest anscheinend) nach den zum Errichtungszeitpunkt geltenden Normen gebaut wurde. Die darf so betrieben werden.
Möchtest du einen neuen Verteiler einsetzen, dann gelten die DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) und die dazugehörige Produktnorm für Inst-Verteiler. (Teil 2 iirc).

Ein "ich verbessere aber doch irgendwas irgendwie" ist normativ und rechtlich so nicht vorgesehen.
 
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Nachtrag noch zum ÜSS: selbst Dehn räumt in ihren FAQ (FAQs zu DIN VDE 0100-443/-534/-712) ein:

Frage 2: Muss ich für jedes Endgerät bzw. jede Unterverteilung, welche weiter als 10 m vom letzten Überspannungsableiter entfernt ist zusätzliche Überspannungsableiter einsetzen?

--> Hier handelt es sich normativ um eine Empfehlung.

Nicht sinnvoll realisierbar.
Danke Dir, warum meinst Du? Größe der UV oder Hutschienenabstand?

Eine Austauschpflicht zu einem "4-reihigen Verteiler" gibt es nicht. Es kann auch eine andere Verteilergrösse gewählt werden.
Natürlich nicht, aber wenn ich den Verteiler tauschen müsste, würde ich direkt auf min. 4 Reihen gehen, klar.

Du hast eine UV, die (zumindest anscheinend) nach den zum Errichtungszeitpunkt geltenden Normen gebaut wurde. Die darf so betrieben werden.
Möchtest du einen neuen Verteiler einsetzen, dann gelten die DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) und die dazugehörige Produktnorm für Inst-Verteiler. (Teil 2 iirc).

Ein "ich verbessere aber doch irgendwas irgendwie" ist normativ und rechtlich so nicht vorgesehen.
Alles richtig und mir klar, natürlich. Hier würde sich aber die Frage stellen, gegen welche normativen Forderungen ich mit einer Umsetzung wie von mir vorgeschlagen verstoßen würde.

Meine Kritik bezog sich eher allgemein darauf, dass viele EFKs dazu neigen, Herstellerwerbungen und Co. nicht zu hinterfragen ("XY MUSS sein" / "XY ist Vorschrift") oder oftmals nicht erkennen, dass z.B. eine DIN 18015 vertraglich vereinbart sein muss etc. ... ist aber ein anderes Thema.
 
Wenn Du hier was neu machst dann mach es richtig.
Und für neue Anlagen(teile) ist nach aktueller Normung auch ein Überspannungsschutzkonzept um zu setzen.
Klar ist dabei das dies eigentlich für das ganze Gebäude gilt, aber nur ein Teil erneuert wird.
Das ein einzelner Ableiter in einer neuen Verteilung keinen voll umfänglichen Überspannungsschutz liefert ist klar, Man kann das Thema aber damit nicht einfach vollkommen ignorieren. Also setzt man in den zu erneuernden Kasten eine Typ 2/3 Kombiableiter rein und hat dadurch eine wesentliche Verbesserung erreicht und eine Vorbereitung auf weitere Maßnahmen in der Hauselektrik.

Mit einem FI/LS und einem Gruppen FI erreicht man keine Sinnvolle Aufteilung um bei Auslösung des einen noch ausreichend Verfügbarkeit zu haben.

Du willst hier einen uralten Kasten aufbretzeln, das kann man machen, sich aber davon verabschieden dann eine Anlage zu haben an der wirklich was neu ist, auch wenn FI und neue Automaten durchaus einen wesentliche Verbesserung im Bereich des Schutzes liefern.

Wenn Du das alles aber nicht hören willst und sowie so machst was Du willst dann frag bitte nicht.
 
Auf die Hauptabzweigklemmen würde ich schon mal verzichten. Auf die obere Schiene kommt nur eine HAk Gelb/ Grün um da den PEN aufzuteilen. Die vorhandene Schiene unten wird zur reinen PE Schiene.
Untere Schiene ein 4 poliger FI +6 LS ergibt 10 TE + 1 ne N Klemme ( https://m.media-amazon.com/images/I/31A3mZFliCL._AC_.jpg ) als N Schiene für diesen FI
Auf die Obere Schiene kannst du da auch einen 4 Poligen FI setzen aber zb nur 3 LS +Eltako + N-Schiene wie unten + HAk. Das ergibt 4 TE FI + 3 LS +Eltako + N -Schiene + HAk (2 TE )
HAk = Hauptabzweigklemme
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meine Meinung zu Überspannungsableitern . Bei Neuanlagen OK ansonsten steck ich das Geld da lieber in eine Überspannungsversicherung. Bei 50000€ Hausratversicherung sind das Schäden bis 2500 Euro . Als Mieter interessiert es mich nicht welche Schäden am Gebäude dabei entstehen. Als Eigentümer dann schon und da hilft ein Überspannungsschutz Typ 1+2 Im Zählerschrank schon um zu Verhindern das mir die Leitungen aus der Wand fliegen.
Wie gesagt Überspannungsschutz ist ein Konzept. Nebenbei es gibt auch Fix und Fertig Überspannungsableiter die Beinhalten TYP 1+2+3
 
Wenn Du hier was neu machst dann mach es richtig.
Und für neue Anlagen(teile) ist nach aktueller Normung auch ein Überspannungsschutzkonzept um zu setzen.
Wo steht das? Du beziehst Dich vermutlich auf die VDE-AR-N 4100: darin ist der ÜSS in der UV aber eine KANN-Bedingung. Das räumt ja sogar Dehn ein, siehe oben. Unabhängig davon haben wir hier nichtmal 10 Meter zwischen Einspeisepunkt der Anlage und den beiden UVs. Und ich stelle wirklich in Frage, welchen Nutzen ein Typ B in einer solchen 4-adrig angebundenen UV haben soll, wenn keinerlei Überspannungsschutzeinrichtung am Einspeisepunkt / im Hauptstromsystem vorhanden ist. Dort ergibt sich durch diese Maßnahme aber ja keine Pflicht zur Nachrüstung.

Mit einem FI/LS und einem Gruppen FI erreicht man keine Sinnvolle Aufteilung um bei Auslösung des einen noch ausreichend Verfügbarkeit zu haben.

Naja, das kann man so oder so sehen. Meine Firma (gehört nicht mir, arbeite dort, aber andere Abteilung) baut derzeit in MFH-Neubauten (50 Wohnungen) in jede UV 1 x 4 pol. RCD und 1 x 2 pol. RCD. Ich halte das in der Tat für einem Neubau nicht angemessen (und verstehe auch nicht, warum der 2. RCD dann nur 2polig ist - schon preislich seh ich da keinen Nutzen). Ich will damit nur sagen, wie da draußen in der Praxis noch heute im Neubau gearbeitet wird. Und wir sind da kein Einzelfall. Und nein, finde das nicht gut.

Übrigens könnte man problemlos in meinen beiden UVen noch je 30 € drauflegen und einen weitren RCBO einbauen, dann hätte man 3 RCD-Kreise.

@Zulu, ja, die HLAK zu lassen, habe ich mir auch schon überlegt, allerdings brauche ich ja mindestens eine für den PEN und ganz sauber wäre das dann aus meiner Sicht auch nicht, den dort nicht deutlich sichtbar aufzutrennen, also wären wir schon bei 2 HLAK (1 x PEN, 1 x N mit blauem Leiter zur PEN-HLAK). Da dachte ich dann, kannst gleich noch drei für die 3 Aussenleiter dazumachen. Aber Du hast natürlich Recht.

Gerade bei ABB hat man ja Vorteile wegen der doppelten Klemmanschlüsse, ich kann also z.B. starr einspeisen und flexibel weitergehen.

Ja, an 2 4polige RCD dachte ich auch, allerdings habe ich bei ABB noch keine Phasenschiene gefunden, die den N ausgespart hat und die man kürzen darf...

Würdest Du auch die LS größtenteils da lassen, wo sie momentan sind? Passt halt auch gut von den Leitern.
 
Du hast einen PEN der ankommt deshalb nur eine Einzige Hauptabzweigklemme für den PEN auf die obere Schiene . Von der geht der PE zu der jetzigen PEN -Schiene die damit zur PE -Schiene wird.
Und von der Hauptabzweigklemme gehen 2 N zu den Beiden FI . Die L gehen direkt auf die FI. Du hast dann in der Verteilung 2N und dafür werden die N-Klemmen für die Hutschiene verwendet
 
@Zulu, die Idee gefällt mir richtig gut. Danke! Günstiger als mit nem RCBO ist es obendrein auch.

Aus Platzgründen könnte man auch einen 2-poligen RCD in die obere Reihe setzen und dann 2-3 LS dahinter (Schienenproblematik dann auch weg, darf man in dem Fall ja einkürzen). Als Außenleiter würde ich dann pro Wohnung einen anderen nehmen, also im EG z.B. L1 und im 1. OG L2.

Warum ich so scharf bin auf die HLAK für die Aussenleiter hat eigentlich den Grund, dass ich mir dann das Fummeln mit starren Leitungen bei diesen beengten Verhältnissen spare (und die Zuleitung nicht so stark einkürzen muss - Reserve). Ich kann flexibel auf die RCDs fahren. Aber auch ohne HLAK für die Aussenleiter hat ABB hier einfach nen großen Vorteil, nämlich den der doppelten Kammern (darauf weist wenn ich mich nicht irre auch @Octavian1977 gerne hin). Bei allen anderen Herstellern hast ja immer das Problem, dass Du entweder flexibel oder starr draufgehen musst. Starr und AEH ist ja nicht erlaubt.
 
Abb FI haben 2 Klemmen somit kannst du da in einer Klemme Star und in der anderen flexibel verwenden .
Es hindert dich auch keiner die beiden FI auf eine Schiene zu setzen und eine 4 polige Kammschiene zur Einspeisung zu verwenden .
Beispiel : 2 *4 TE ( FI ) + Eltako = 9 TE + PEN Klemme (2te ) = 11 TE + N -Klemme = 12 TE
Unten dann 1*6 LS + 1*N = 7 TE bleiben noch 5 TE für LS Mehr geht da nicht .
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Hab ich mir auch schon überlegt, die Einspeise-Schiene stört dann aber auf der obersten Hutschiene den Eltako.

Das mit den RCD in einer Reihe macht halt in größeren Verteilungen Spaß.
 
Och nee schon mal was davon gehört das man die auch fachgerecht kürzen kann?
Und wozu gibt es da wohl die Endkappen?
 
Naja, nicht umsonst is da eine durchgestrichene Säge drauf. Dieses Modell darf man nicht kürzen. Dass man es dennoch kann - Endkappen drauf - ist mir klar ;)
 
Ich kürze immer die ABB-Schienen, um den N auszusparen.

Außerdem setze ich immer einen RCBO nur für die Beleuchtung im Raum des Zählerschrankes. Dann kann ausfallen was will - ich habe dort immer Licht. Auf wieviel RCDs man den Rest aufteilt, ist Geschmackssache. Hier im ehemaligen TT-Gebiet gibts einen FI für alles und das war noch nie ein Problem.
Baut die Anlagen vernünftig, dann löst der FI hauptsächlich bei defekten Geräten aus und die kann man schnell wieder rausziehen.

In deinem Fall würde ich die UVs ersetzen. Der Statik ist das ziemlich egal, ob der Kasten ein wenig höher ist. Je nachdem, wo die UV sitzt, kann man evtl. auch eine 4-reihige AP obendrauf setzen.
 
Danke, Werner. Was ist für Dich der Grund, ne größere UV reinzumischen? Wollte Stemmen mit der Maschine eigentlich vermeiden :) Sind Hohllochziegel laut Bauunterlagen. Drumrum sollte Tapete und co. ordentlich bleiben, aber das sollte gehen. AP geht an der Stelle nicht, ist leider im Flur, direkt neben Eingangstüre.
 
Eine UV sollte Reserve haben und nie so vollgestopft werden. Mit einer 4 reihigen UV könntest du da auch FI/LS verbauen. Die gibt es auch 4 Polig für den Herd zb. Der FI/LS für das Licht vor der Verteilung ist nur Sinnvoll wenn du den Rest der Verteilung auch freischalten kannst ohne den FI/Ls da mit abzuschalten .
 
Größe der UV oder Hutschienenabstand?

Beides.

Hier würde sich aber die Frage stellen, gegen welche normativen Forderungen ich mit einer Umsetzung wie von mir vorgeschlagen verstoßen würde.

Deine UV wurde zum Errichtungszeitpunkt nach der geltenden Norm errichtet, nannte sich damals vielleicht FSK, spaeter TSK, oder PTSK, heute Bauartnachweis.
(nachzulesen hier: https://www.hager.de/files/download/0/14446888_1/0/Planen_Prüfen_NSHV_EN614439.pdf)

Deine "Umgestaltung" ist darin nirgends vorgesehen, einen Nachweis hinsichtlich einzuhaltender Anforderungen (Schutzklasse, Schutzart, Waermeabfuhr...) als Grundlage fuer eine vergleichende Bewertung wirst du wohl kaum erstellen (koennen,wollen). Bautechnisch waere das eine Art "Schwarzbau"...steht, haelt irgendwie, aber ist nicht zulaessig.

Meine Kritik bezog sich eher allgemein darauf, dass viele EFKs dazu neigen, Herstellerwerbungen und Co. nicht zu hinterfragen ("XY MUSS sein" / "XY ist Vorschrift") oder oftmals nicht erkennen, dass z.B. eine DIN 18015 vertraglich vereinbart sein muss etc. ... ist aber ein anderes Thema.

Das ist leider voellig richtig. Es wird nachgekaut, was einen Innung, Schulungsleiter oder Handelsvertreter vorkauen...
 
Eine UV sollte Reserve haben und nie so vollgestopft werden. Mit einer 4 reihigen UV könntest du da auch FI/LS verbauen. Die gibt es auch 4 Polig für den Herd zb. Der FI/LS für das Licht vor der Verteilung ist nur Sinnvoll wenn du den Rest der Verteilung auch freischalten kannst ohne den FI/Ls da mit abzuschalten .
Ja, Reserve ist natürlich ein Thema. Alternativ könnte man übrigens auch die Siemens 5SV verbauen - das sind FI/LS mit 1 TE Breite. Gibt sogar Phasenschienen dafür, die man selbst einkürzen darf ;-) Und ja, das wird dann teuer. Finde die dennoch toll, gerade bei wenig Platz im Bestand.
Den zweiten Punkt verstehe ich nicht ganz. Den Rest der Verteilung nach meinem Model kann ich doch über den 4 poligen RCD freischalten.


Deine UV wurde zum Errichtungszeitpunkt nach der geltenden Norm errichtet, nannte sich damals vielleicht FSK, spaeter TSK, oder PTSK, heute Bauartnachweis.
(nachzulesen hier: https://www.hager.de/files/download/0/14446888_1/0/Planen_Prüfen_NSHV_EN614439.pdf)

Deine "Umgestaltung" ist darin nirgends vorgesehen, einen Nachweis hinsichtlich einzuhaltender Anforderungen (Schutzklasse, Schutzart, Waermeabfuhr...) als Grundlage fuer eine vergleichende Bewertung wirst du wohl kaum erstellen (koennen,wollen). Bautechnisch waere das eine Art "Schwarzbau"...steht, haelt irgendwie, aber ist nicht zulaessig.
Sorry, aber da muss ich einfach widersprechen - und das, obwohl ich beruflich eigentlich nur mit Neuanlagen zu tun habe. Wenn man das so sehen würde, wie Du - zur Formulierung Schwarzbau sage ich besser nichts - dann würde das ja bedeuten, dass quasi kein E-Betrieb irgendwelche Modernisierungen durchführen dürfte, ohne (den Spruch habe ich hier aus dem Forum) das ganze Haus abzureissen. Die Praktiker aus der Elektroinstallation beim Endkunden hier im Forum werden mir sicher bestätigen (@werner_1 ?!), dass in vermutlich fast allen Fällen Arbeiten Altanlagen eine Abwägung vieler Gesichtspunkte ist, nicht zuletzt auch der eigenen Haftung. Umgekehrt haben wir leider immer öfter die Situation, dass völlig veraltete Elektroinstallationen nicht angefasst werden, damit man nicht der sprichwörtlich Letzte ist, den dann die Hunde beissen.

Wenn ich die UV so wie von mir oben geschrieben umbauen würde, wäre das zwar nicht optimal, keine Frage, aber mir konnte hier noch niemand eine Norm nennen, nach der das Vorhaben nicht erlaubt oder normgerecht wäre. Weder sind 4-reihige UVen vorgeschrieben, noch sind es ÜSS vom Typ B in eben diesen. Dass beides in vielen Fällen sinnvoll ist, will ich garnicht abstreiten. Aber da sind wir wieder beim Ausgangspunkt: wenn es nach manchen hier im Forum ginge. Aber um Gottes Willen, das ist kein Angriff und auch nicht gegen Octavian, auch wenn das vielleicht vorhin so rüberkam: je nach beruflicher Tätigkeit hat man auch einen anderen Blickwinkel: der 1-Mann-Elektroinstallateur in Bayern hat eine andere Arbeitsrealität als der Meister beim Automobilhersteller.

Einen wirklichen Graubereich (aus meiner Sicht) betrete ich, wenn ich wie in Zukunft geplant an dieser Anlage die in den AAR gestopften LS und Co. in der Zähleranlage entferne und in eine eigene UV im Nebenkeller auslagere. Da stellt sich dann aus meiner Sicht schon die Frage, ob das eine so wesentliche Veränderung ist, dass auch ansonsten der Zählerschrank upgedatet werden muss (ÜSS, SLS etc.). Aber auch hier stellt sich die Frage: müsste dann nicht auch ein neuer Zählerschrank mit APZ-Feld her etc.? Genau da sind wir wieder an dem Punkt, den ich oben ansprach: im Zweifel lässt der Kunde alles auf dem Stand von anno 1970. Übrigens sind Bekannte von mir, die fast ausschließlich im Bereich der E-Mobilität tätig sind, jede Woche an diesem Punkt: Kunde will "nur" eine Wallbox, braucht rein normativ aber eigentlich eine neue Zähleranlage. Das ist eine Gratwanderung, denn im Zweifel wird eben ein anderer Betrieb beauftragt, der schmerzfrei 3 Neozed im AAR setzt und von da aus 5-adrig zur Wallbox fährt ...


Das ist leider voellig richtig. Es wird nachgekaut, was einen Innung, Schulungsleiter oder Handelsvertreter vorkauen...
Japp, ist im Bereich der Elektrotechnik wirklich krass. Da wird einerseits massiv auf die Normung eingewirkt (ich sage nur Ableitstrom-Geschichte bei RCDs oder AFDDs, natürlich in gewisser Weise auch Thema ÜSS), andererseits haben die meisten kleineren Betriebe weder aktuelle Literatur, geschweige denn Zugriff auf die DIN-Normen. Da ist es natürlich einfach, wenn die Hersteller ihre Auslegung der Normen verbreiten. Ja, für uns ist es natürlich gut, mit diesen Unterlagen dem Kunden mehr verkaufen zu können, aber es gibt eben auch die angesprochene Kehrseite, wo der Kunde dann irgendwann sagt: nö, wenn jetzt noch dies und das und jenes dazukommt, weil das so Vorgabe ist, dann lasse ich es ganz - und sie tauschen nur den defekten LS aus. Das meinte ich vorhin mit: damit ist niemandem geholfen.
 
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