edi
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- Beruf
- "Elektriker" in einem großen Industriebetrieb...
Hallo,
folgende Frage :
Vorgeschichte :
Ein Hauseigentümer hat in seinem Haus eine
Freileitungseinspeisung einphasig mit einer Hauptsicherung 35A im "HAK" .
Von dort aus werden 2 Wechselstromzähler gespeist
die früher für den Hauseigentümer und den Untermieter
zuständig waren. Nachdem Auszug des Untermieters wurden diese Räumlichkeiten- und werden niemals mehr- weiter vermietet. Die Räumlichkeiten werden nur noch spordisch genutzt ( Besuch usw).
Der Eigentümer zahlt beide Zähler.
In Folge einer geplanten ( 4-6 Monate ) Strassensanierung soll der
Freileitungsanschluss wegfallen.Der Versorger plant,
die neu Zuleitung bis in der Keller zu einem neuen HAK zu verlegen. Wie dann "dahinter" weiter mit der
Elektroanlage verfahren wird ist dem Versorger egal.
Der Hauseigentümer hat sich nun dafür entschieden seine beiden Anlagen so zu lassen wie sie sind.
Es bleibt also bei den 2 Wechselstromzählern mit der
jeweligen Verteilung.
Hierbei handelt es sich jeweils um zwei ältere 2 reihige Aufputzverteiler die -wie schon gesagt-
von je einem Wechselstromzähler gespeist werden.
Baujahr wahrscheinlich so Ende der 80 er Jahre
in der DDR -jedoch irgendwann mal vollständig mit FI´s und Automaten umgerüstet.
Wie jedoch die elektrische Verbindung von jetzigen Freileitungs-HAK auf die 2 Zähler gestaltet ist , kann im Moment nicht nachvollzogen werden. Alles "Unter Putz".
Was im Moment unklar ist :
Wie würde die technische richtige und rechtlich zulässige Lösung aussehen um den
neuen HAK mit beiden Zählern zu verbinden? Irgendwo
muss ja " abgezweigt" werden.
Wie würde das also der konzessionierte und die
Handwerksrolle eingetragene Fachbetrieb lösen?
folgende Frage :
Vorgeschichte :
Ein Hauseigentümer hat in seinem Haus eine
Freileitungseinspeisung einphasig mit einer Hauptsicherung 35A im "HAK" .
Von dort aus werden 2 Wechselstromzähler gespeist
die früher für den Hauseigentümer und den Untermieter
zuständig waren. Nachdem Auszug des Untermieters wurden diese Räumlichkeiten- und werden niemals mehr- weiter vermietet. Die Räumlichkeiten werden nur noch spordisch genutzt ( Besuch usw).
Der Eigentümer zahlt beide Zähler.
In Folge einer geplanten ( 4-6 Monate ) Strassensanierung soll der
Freileitungsanschluss wegfallen.Der Versorger plant,
die neu Zuleitung bis in der Keller zu einem neuen HAK zu verlegen. Wie dann "dahinter" weiter mit der
Elektroanlage verfahren wird ist dem Versorger egal.
Der Hauseigentümer hat sich nun dafür entschieden seine beiden Anlagen so zu lassen wie sie sind.
Es bleibt also bei den 2 Wechselstromzählern mit der
jeweligen Verteilung.
Hierbei handelt es sich jeweils um zwei ältere 2 reihige Aufputzverteiler die -wie schon gesagt-
von je einem Wechselstromzähler gespeist werden.
Baujahr wahrscheinlich so Ende der 80 er Jahre
in der DDR -jedoch irgendwann mal vollständig mit FI´s und Automaten umgerüstet.
Wie jedoch die elektrische Verbindung von jetzigen Freileitungs-HAK auf die 2 Zähler gestaltet ist , kann im Moment nicht nachvollzogen werden. Alles "Unter Putz".
Was im Moment unklar ist :
Wie würde die technische richtige und rechtlich zulässige Lösung aussehen um den
neuen HAK mit beiden Zählern zu verbinden? Irgendwo
muss ja " abgezweigt" werden.
Wie würde das also der konzessionierte und die
Handwerksrolle eingetragene Fachbetrieb lösen?