Alten FI Schutzschalter austauschen

Diskutiere Alten FI Schutzschalter austauschen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, in meiner UV ist noch ein FI-Schutzschalter 4-pol 40A (0,5A Auslösestrom) verbaut. Folgende Fragen: 1) Darf ich diesen als...
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Catweazle

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Hallo zusammen,

in meiner UV ist noch ein FI-Schutzschalter 4-pol 40A (0,5A Auslösestrom) verbaut.
Folgende Fragen:

1) Darf ich diesen als Elektrofachkraft einfach austauschen gegen ein 40A (30mA)
Modell oder muß ich einen Elektroinstallationsbetrieb damit beauftragen?
2) Muss die UV bei Erneuerung des FI-Schutzschalters an die neuesten VDE bzw.
Normen angepasst werden oder gilt hier Bestandsschutz?

Mit freundlichen Grüßen

Catweazle
 
Mal eine andere Frage wenn dieser FI defekt ist, darfst du diesen durch einen gleich oder höherwertigen FI ersetzen ? Ist ein 40 A /30 mA höherwertiger als ein 40 A /500mA ? Mit Sicherheit denn der 30mA FI bietet zum 500mA FI eine deutlich höhere Sicherheit . Und noch etwas es gibt keinen Bestandsschutz in der Elektrotechnik nur Nachrüstforderungen ! Das eine Anlage die die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung ohne Änderung weiter-betrieben werden darf hat nichts aber auch gar nichts mit Bestandsschutz zu tun. Es gibt da keine Nachrüstforderung ! Ändert sich dagegen die Nutzung oder wird die Anlage erweitert greifen die aktuellen Normen !
 
1) offiziell dürfen nur eingetragene Betriebe an elektro Anlagen arbeiten
2) da dies eine "Reparatur" ist, ist ein komplett Austausch nicht notwendig.

Es kann allerdings sein, dass es zu Auslösungen kommt, da es Fehler in der Anlage geben könnte, die den 0,5 FI einfach nicht interessieren, den 0,03 FI aber schon da sensibler
 
Mal eine andere Frage wenn dieser FI defekt ist, darfst du diesen durch einen gleich oder höherwertigen FI ersetzen ? Ist ein 40 A /30 mA höherwertiger als ein 40 A /500mA ? Mit Sicherheit denn der 30mA FI bietet zum 500mA FI eine deutlich höhere Sicherheit . Und noch etwas es gibt keinen Bestandsschutz in der Elektrotechnik nur Nachrüstforderungen ! Das eine Anlage die die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung ohne Änderung weiter-betrieben werden darf hat nichts aber auch gar nichts mit Bestandsschutz zu tun. Es gibt da keine Nachrüstforderung ! Ändert sich dagegen die Nutzung oder wird die Anlage erweitert greifen die aktuellen Normen !
Natürlich bietet ein 30mA FI einen besseren Schutz, als ein 500mA und darum will ich
diesen ja auch gegen einen mit 30mA ersetzen, aber es ging um die Frage, ob das
eine eingetragene Elektroinstallationsfirma machen muss oder ob ich den selbst
austauschen darf?
 
....aber es ging um die Frage, ob das eine eingetragene Elektroinstallationsfirma machen muss oder ob ich den selbst austauschen darf?
Wenn du so fragst, nehme ich fast an, dass du es nicht darfst, da du das nötige Wissen nicht hast.

PS: Ich tausche seit 50 Jahren FIs, obwohl ich keine "eingetragene Elektroinstallationsfirma" habe.
 
Also ich weiß, wie man einen FI-Schutzschalter austauscht bzw. anschließt, das können wohl die
meisten Elektrofachkräfte, auch wenn sie vielleicht nicht aus der Installationsbranche kommen.
Aber nochmal, es ging einfach nur darum, ob ich als nicht eingetragene Elektrofachkraft das
Teil auswechseln darf oder ob das z.B. nur ein eingetragene Elektrofachkraft im Installateurverzeichnis
eines Energieversorgers darf.
Von einem Elektromeister hab ich vor einigen Jahren mal gehört, dass man als Elektrofachkraft (mit dem
dafür nötigen Wissen) im eigenen Haus an alles darf, was hinter dem Zähler ist.
Natürlich sind die anschließende Inbetriebnahme und Abnahme der Hauselektrik von einem anerkannten
Elektrofachbetrieb auszuführen.
Du sagst, dass du schon seit einem halben Jahrzehnt Fi´s erneuerst, also arbeitest Du für eine Elektrofirma
bzw. hast gearbeitet?

Gruß Catweazle
 
Als EFK darf man am Eigentum im Bereich der Kundenanlage. Alles ab Zähler Abgang selbst machen. Sind noch H Automaten drin, sollten diese gegen B ersetzt werden. Spekuliere mal 70er Jahre Bau und TT Netz.
 
Von einem Elektromeister hab ich vor einigen Jahren mal gehört, dass man als Elektrofachkraft (mit dem
dafür nötigen Wissen) im eigenen Haus an alles darf, was hinter dem Zähler ist.
Der Mann war bestimmt keine Elektromeister sonst hätte er die NAV §13 gekannt.
Grundsätzlich müssen Änderungen, Erweiterungen und Neuerrichtungen durch einen eingetragenen Elektrobetrieb stattfinden.
Wenn Du den defekten FI 40A/0,5 A austauscht gegen einen FI 40A/0,5A kannst du das als EFK machen ohne Eintragung. Wenn Du dagegen von 500mA auf 30 mA änderst, dann benötigst Du nach dem Gesetz eine Konzession von einem Netzbetreiber.
Das BGH hat dazu geurteilt, wann eine Reparatur und wann eine Änderung stattfindet. In dem Fall wollte sich ein Verurteilter damit herausreden das es sich um Reparatur und nicht um eine Änderung handelt. Denn bei einer Änderung hätte er eine Eintragung benötigt die er nicht gehabt hat.
Wer solchen solchen Disskussionen aus dem Weg gehen möchte lässt sich eintragen beim Netzbetreiber. Denn nach guter Verkehrssitte sind Betriebe die diese Arbeiten ausführen eingetragen.
Macht man dies nicht ist das Verhalten sittenwidrig mit allen Konsequenzen.
 
So einfach eintragen lassen ist da wohl eher nicht.
Das ist an diverse Dinge geknüpft, als Nebenerwerbs Fachkraft hat man da allgemein keine Changse.
 
Von einem Elektromeister hab ich vor einigen Jahren mal gehört, dass man als Elektrofachkraft (mit dem
dafür nötigen Wissen) im eigenen Haus an alles darf, was hinter dem Zähler ist.
Lt. Verordnung nicht, denn sie macht keine Unterschiede zwischen eigenem Haus oder nicht. Trotzdem wird niemand was dagegen haben, wenn man als EFK die Arbeiten in seinem Haus selbst macht.
 
Wenn Du den defekten FI 40A/0,5 A austauscht gegen einen FI 40A/0,5A kannst du das als EFK machen ohne Eintragung. Wenn Du dagegen von 500mA auf 30 mA änderst, dann benötigst Du nach dem Gesetz eine Konzession von einem Netzbetreiber.
Und wenn ich eine verrostete Stahlschraube an einer Steckdose durch eine Edelstahlschraube ersetze, brauche ich eine Konzession. :D
 
Der Mann war bestimmt keine Elektromeister sonst hätte er die NAV §13 gekannt.
Grundsätzlich müssen Änderungen, Erweiterungen und Neuerrichtungen durch einen eingetragenen Elektrobetrieb stattfinden.

Dann lesen wir doch mal in der NAV §13:
"Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."

Der Austausch eines FI ist eine Instandhaltungsmassnahme. Ob der Ersatz eine 500mA FI durch einen 30mA FI sinnvoll und erfolgreich ist, haengt vom Aufbau beim TE, der Netzform und noch einigen anderen ab...
 
So einfach eintragen lassen ist da wohl eher nicht.
Das ist an diverse Dinge geknüpft, als Nebenerwerbs Fachkraft hat man da allgemein keine Changse.
Ein Bekannter von mir ist Industrie Elektroniker sant Meister und arbeitet Vollzeit bei einem Konzern. Nebenbei hat er eine Firma für Elektro (Neubau Haus Installationen etc. Geht also
 
Tausch den aus. Und gut ist.
Das bei dem Alten was anderes aufgedruckt war, shit happens!

Leprechaun
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Elektrogemeinde,

danke erstmal für eure Antworten.
Ich habe mir das mit der NVA §13 auch mal angesehen und dazu einen Bericht von
der Fachzeitschrift bzw. Portal Elektropraktiker angesehen >siehe pdf

Es scheint tatsächlich so zu sein, dass Instandhaltungsarbeiten nach dem Zähler
von einer nicht eingetragenen Elektrofachkraft durchführbar ist.
Ob letztendlich das Austauschen des von mir besagten FI-Schutzschalter gegen einen
neuen mit kleinerem Auslösestrom unter "Instandhaltung" fällt, ist fraglich?

Im Bericht heißt es unter anderem dazu wörtlich:
"Es geht vielmehr darum, bestehende Anlagen in einem Zustand zu erhalten, der dem ursprünglichen Zustand dauerhaft entspricht..


Na ja, man sollte das Ganze bestimmt auch nicht zu verbissen sehen, letztendlich mache ich die Anlage mit dem FI a´ 30mA
auf jeden Fall sicherer!

Gruß Catweazle
 

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  • Instandhaltungsarbeiten hinter Messeinrichtung.pdf
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Der Mann war bestimmt keine Elektromeister sonst hätte er die NAV §13 gekannt.
Grundsätzlich müssen Änderungen, Erweiterungen und Neuerrichtungen durch einen eingetragenen Elektrobetrieb stattfinden.
Wenn Du den defekten FI 40A/0,5 A austauscht gegen einen FI 40A/0,5A kannst du das als EFK machen ohne Eintragung. Wenn Du dagegen von 500mA auf 30 mA änderst, dann benötigst Du nach dem Gesetz eine Konzession von einem Netzbetreiber.
Das BGH hat dazu geurteilt, wann eine Reparatur und wann eine Änderung stattfindet. In dem Fall wollte sich ein Verurteilter damit herausreden das es sich um Reparatur und nicht um eine Änderung handelt. Denn bei einer Änderung hätte er eine Eintragung benötigt die er nicht gehabt hat.
Wer solchen solchen Disskussionen aus dem Weg gehen möchte lässt sich eintragen beim Netzbetreiber. Denn nach guter Verkehrssitte sind Betriebe die diese Arbeiten ausführen eingetragen.
Macht man dies nicht ist das Verhalten sittenwidrig mit allen Konsequenzen.

Das ist Bullshit, da ein Tausch immer möglich ist, habe bei mir mit TT den 500mA auch durch 30mA ersetzt. Eine Konzession braucht man auch nicht, nur wenn man außerhalb der Kundenanlage arbeitet vor dem Zähler einen SLS/ÜSP einbaut. Sprich arbeitest du nicht für Westnetz, darfst du hier kein Zählertausch vornehmen, ganz einfache Kiste.
 
Als EFK darf man am Eigentum im Bereich der Kundenanlage. Alles ab Zähler Abgang selbst machen. Sind noch H Automaten drin, sollten diese gegen B ersetzt werden. Spekuliere mal 70er Jahre Bau und TT Netz.
Bei solcher alten Anlage wird es denn auf den Komplettaustausch der Verteilung hinauslaufen, da die Bauhöhe der alten Automaten und Hutschinenabstände der Kästen geringer war, dafür hatten diese eine größere Bautiefe. Mit neuen fingersicheren Automaten hat man nicht viel Freude bei der Installation in solcher Altverteilung, das geht denn eng zu, bzw. gar nicht.
 
Bei mir ging das, von 4 Reihen nach alter DIN konnte ich 2 Reihen bestücken mit aktuellen Komponenten. Aber wenn da mehr von Nöten ist und man kein Platz hat für eine sinnvolle Bestückung, besser alles neu machen.
 
Bei mir ging das, von 4 Reihen nach alter DIN konnte ich 2 Reihen bestücken mit aktuellen Komponenten. Aber wenn da mehr von Nöten ist und man kein Platz hat für eine sinnvolle Bestückung, besser alles neu machen.
Ja - bei dir! Hast du denn schon ein Bild von der Verteilung des TE gesehen?
 
Thema: Alten FI Schutzschalter austauschen
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