Altes Bad Elektrokontrolle FI

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Hatte bei mir die periodische Elektro-Kontrolle. (alle 20 Jahre) Dort wurde banstandet, dass es in der EG Wohnung im Bad keinen FI hat. Der bestellte Elektriker teilte mir mit, dass dies unter Alt-Bestand geht und es daher keinen FI brauche. Im Bad wurde lediglich vor ca. 25 Jahren die Badewanne und die Kacheln erneuert. An der Elektrik wurde gemäss meinem Vorbesitzer nichts verändert. (Es sind jedoch gemäss Elektriker schon dreiadrige Kabel in der Wand und zwar im gesamten Haus. Wann diese erstellt wurden habe ich keine Ahnung). Der Sicherungskasten dieser Wohnung befindet sich in der Waschküche auf einem Eternittableau. Der EL teilte mir mit, dass er keinen FI an diesem Tableau befestige. (verständlich da Eternit!). Wie sieht das nun rechtlich aus?

Ich meine, wenn da schon vor 20 Jahren die Elektro-Kontrolle vor Ort war, hätten diese dann zu dieser Zeit schon einen FI verlangen können. Wer ist nun im Recht? Danke für die Hilfe.
 
Welche "periodische Elektro-Kontrolle"? Und welches Land?
 
Wir haben in der Schweiz alle 20 Jahre eine obligatorische Elektrokontrolle.
 
.
Naja, wenn das Objekt in der Schweiz ist, gilt Schweizer Recht.

Du müsstest dich also in der Schweiz darüber informieren, welche Rechtslage dort hinsichtlich der Einführung von FIs gegeben ist.

Rechtsauskünfte aus einem deutschen Forum für schweizerische Belange zu erwarten,

ist doch gelinde gesagt "sehr optimistisch", oder?

P.
 
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Thema: Altes Bad Elektrokontrolle FI
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