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Förben
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Guten Tag, ich frage mich schon seit langem, ob es einem Elektriker erlaubt ist, im privaten und/oder im öffentlichen Bereich, alte Lampen (zB Aussenlampen aus den 70ern, Innenlampen aus den 90ern, oder DIY Innenlampen) anzuschließen, wenn diese für Renovierungszwecke, oder wegen eines Raumwechsels, oder einem Kauf einer schönen alten Lampe auf dem Flohmarkt um/ab/oder neu aufgegangen werden. Er ist in dem Falle ja nicht der Hersteller, und muss somit auch keine Konformitätserklärung erstellen, wird aber beauftragt, Lampen ohne CE-Zeichen, und vll auch ohne jeglichen Herstellungsnachweis anzuschließen. Von diesen Lampen gibt es alleine in Deutschland ja hunderte Millionen, und es wäre unzumutbar, allen Leuten zusagen, das diese nicht mehr Rechtskonform sind. Haben diese Lampen Bestandschutz ? Ich weiss das dies in der Praxis einfach gemacht wird. Ist bei mir selber auch nicht anders. Möchte aber die aktuelle rechtliche Lage erklärt haben. mfg Förben